Vorlage - 2017/385
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Anlage/n:
1 - Synopse Entwurf Schülerbeförderungssatzung
2 - Entwurf der Satzung über die Schülebeförderung – Stand 7.12.2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Synopse Entwurf Schülerbeförderungssatzung (4886 KB) | |||
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2 | LK Lüneburg_Schuelerbefoerderungssatzung_Entwurf Stand 07.12.2017 (90 KB) |
Sachlage:
Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg ist zum 21.04.1997 in Kraft getreten. Sie bedurfte redaktioneller Änderungen, da sie sowohl von den Schulformen als auch von den tatsächlichen Gegebenheiten in der Schullandschaft des Landkreises Lüneburg nicht mehr auf dem aktuellen Stand war. Zudem wurde sie in einigen Bereichen konkretisiert, um sowohl den Erziehungsberechtigten als auch der Verwaltung einen Rahmen zu setzen.
So wurde sie z.B. ergänzt durch Warte- und Wegezeiten, da bisher nur der unbestimmte Rechtsbegriff „unzumutbar“ verwendet wurde.
Diese durch Rechtsprechung und Kommentar gefestigten Zeiten werden bereits verwaltungsseitig als Entscheidungsgrundlage verwendet. In Gesprächen mit Erziehungsberechtigten führte der unbestimmte Rechtsbegriff immer wieder zu Diskussionen. Von der Aufnahme in die Satzung verspricht sich die Verwaltung eine höhere Anerkennung dieser Zeiten bei den Eltern.
Die Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.
Da diese Vorlage einer weiteren Beratung im Schulausschuss bedarf, wird die Gremienfolge erst nach den Beratungen ergänzt.
Aktualisierte Sachlage vom 11.01.2018:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 07. Dezember 2017 wurde positiv über die Schülerbeförderungssatzung abgestimmt – vorbehaltlich einer Beratung zu den Kostenerstattungssätzen für Eltern, die ihre Kinder selbst fahren.
Bisher werden 0,25 € je Kilometer erstattet. Es wurde seitens Herrn Boeing vorgeschlagen 0,30 € je Kilometer zu erstatten, da die Kosten gestiegen sind.
Nachfolgend aufgeführt finden Sie die Kosten der Jahre 2014 – 2016 aufgeschlüsselt:
| 2016 | 2015 | 2014 |
Gefahrene Kilometer
| 222.040,68 | 268.075,28 | 216.082,16 |
Erstattete Kosten in €
| 55.510,17 | 67.018,82 | 54.020,54 |
Veränderung bei Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,30 € | 66.612,20 | 80.422,58 | 64.824,65 |
Differenz | 11.101,38 | 13.403,76 | 10.804,11 |