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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/385  

Betreff: Anpassung der Satzung über die Schülerbeförderung
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.01.2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.27. 241-000 Schülerbeförderung
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
07.12.2017 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
20.02.2018 
Sitzung des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen geändert beschlossen     
Kreisausschuss
12.03.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
23.04.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Synopse Entwurf Schülerbeförderungssatzung  
LK Lüneburg_Schuelerbefoerderungssatzung_Entwurf Stand 07.12.2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 - Synopse Entwurf Schülerbeförderungssatzung

2 - Entwurf der Satzung über die Schülebeförderung – Stand 7.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Entwurf Schülerbeförderungssatzung (4886 KB)      
Anlage 2 2 LK Lüneburg_Schuelerbefoerderungssatzung_Entwurf Stand 07.12.2017 (90 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Schülerbeförderung wird beschlossen.

 

Aktualisierter Beschlussvorlag vom 11.01.2018:

Keiner

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg ist zum 21.04.1997 in Kraft getreten. Sie bedurfte redaktioneller Änderungen, da sie sowohl von den Schulformen als auch von den tatsächlichen Gegebenheiten in der Schullandschaft des Landkreises Lüneburg nicht mehr auf dem aktuellen Stand war. Zudem wurde sie in einigen Bereichen konkretisiert, um sowohl den Erziehungsberechtigten als auch der Verwaltung einen Rahmen zu setzen.

 

So wurde sie z.B. ergänzt durch Warte- und Wegezeiten, da bisher nur der unbestimmte Rechtsbegriff „unzumutbar“ verwendet wurde.

Diese durch Rechtsprechung und Kommentar gefestigten Zeiten werden bereits verwaltungsseitig als Entscheidungsgrundlage verwendet. In Gesprächen mit Erziehungsberechtigten führte der unbestimmte Rechtsbegriff immer wieder zu Diskussionen. Von der Aufnahme in die Satzung verspricht sich die Verwaltung eine höhere Anerkennung dieser Zeiten bei den Eltern.

 

Die Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

Da diese Vorlage einer weiteren Beratung im Schulausschuss bedarf, wird die Gremienfolge erst nach den Beratungen ergänzt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 11.01.2018:

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 07. Dezember 2017 wurde positiv über die Schülerbeförderungssatzung abgestimmt – vorbehaltlich einer Beratung zu den Kostenerstattungssätzen für Eltern, die ihre Kinder selbst fahren.

 

Bisher werden 0,25 € je Kilometer erstattet. Es wurde seitens Herrn Boeing vorgeschlagen 0,30 € je Kilometer zu erstatten, da die Kosten gestiegen sind.

 

Nachfolgend aufgeführt finden Sie die Kosten der Jahre 2014 – 2016 aufgeschlüsselt:

 

 

2016

2015

2014

Gefahrene Kilometer

 

222.040,68

268.075,28

216.082,16

Erstattete Kosten in €

 

55.510,17

67.018,82

54.020,54

Veränderung bei Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,30 €

66.612,20

80.422,58

64.824,65

Differenz

11.101,38

13.403,76

10.804,11

 

 

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