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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/389  

Betreff: Anbindung der offenen oder gebundenen Angebote von Ganztagsschulen im Primarbereich an die Schülerberförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.27. 241-000 Schülerbeförderung
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
07.12.2017 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
22.01.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.02.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

----

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Nachmittagsangebote von Grundschulen an die Schülerbeförderung anzubinden.

 

 

 

Sachlage:

 

Inzwischen sind neun Grundschulen im Landkreis Lüneburg Ganztagsschule geworden. Die Grundschulen Barendorf, Barskamp und Bleckede sowie Hasenburger Berg und Häcklingen machen sich aktuell auf den Weg dorthin. Es handelt sich bisher ausschließlich um offene (7)  oder teilgebundene (2) Ganztagsschulen. Dies bedeutet, dass bei einem offenen Angebot keine und bei einem teilgebundenen Konzept nur an ein bis zwei Tagen Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen am Nachmittag stattfinden. An nicht gebundenen Tagen ist die Teilnahme am Ganztagsangebot freiwillig.

 

Sowohl die Landes- als auch die Kommunalpolitik forcieren den Ausbau von Schulen zu Ganztagsschulen. So hat das Kultusministerium mit dem Programm „Zukunftsoffensive Bildung“ ein Förderprogramm über 420 Mio € aufgelegt, dessen Herzstück die Förderung von Ganztagsschulen ist.

 

Bei der Verwaltung sind mehrere Anfragen der sich in Planung befindlichen oder von bestehenden Ganztagsschulen eingegangen, ob die Schülerbeförderung nach dem Nachmittagsangebot eingerichtet werden kann.

Die Schulen sind zurzeit nur vor und nach Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen angebunden, nicht aber nach den freiwilligen Nachmittagsangeboten.

 

Auf Grund der gehäuften Anfragen wurden verwaltungsseitig die Anbindungen der Schulen in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr  überprüft. Gab es innerhalb dieser Stunde keine Busanbindung, so wurde seitens der KVG berechnet, was ein zusätzlicher Anschluss kosten würde. Dies ist zunächst eine sehr grobe Planung, da die Buszeiten u.U. noch weiter angepasst werden müssten. Eine Feinplanung kann nur für die Schulen erfolgen, die bereits Ganztagsschule sind oder aber die in der Planung fortgeschritten sind und deren genauen Schulzeiten bekannt sind.

 

In der o.g. Grobplanung ergab sich ein Zusatzbetrag von ca. 50.000 €/jährlich für die Schülerbeförderung, wenn alle Grundschulen in den Nachmittagsstunden angebunden werden würden.

 

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