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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/414  

Betreff: Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.01.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.02.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:
     

SPD-Fraktion:
CDU-Fraktion:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion:

 

1 Wahlvorschlag
1 Wahlvorschlag
1 Wahlvorschlag
 

Der vierte Wahlvorschlag muss unter der AfD-Fraktion und der FDP/Die Unabhängigen-Gruppe ausgelost werden. Das Los zieht der Vorsitzende des Kreistages.

Für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
 

  1. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion und der AfD-Fraktion bzw. der FDP/Die Unabhängigen-Gruppe werden die folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
    .
    .
    .

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach § 40 GVG ist bei jedem Amtsgericht ein Schöffenwahlausschuss zu bilden, der aus den von den Gemeinden und Samtgemeinden vorgeschlagenen Personen die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt. Dieser Ausschuss besteht aus einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht als der oder dem Vorsitzenden, der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, der für den größten Einwohneranteil zuständig ist, und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Die Schöffen werden für fünf Jahre, also für die Geschäftsjahre 2019 – 2023, gewählt.

Nach der Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 25.09.2017 werden für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg vier der zu wählenden Vertrauenspersonen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg und drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Vom Kreistag sind dementsprechend vier Vertrauenspersonen und vier Ersatzpersonen zu bestimmen, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Lüneburg haben und nicht in der Hansestadt Lüneburg wohnen.

Bei der Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:
 

SPD-Fraktion:
CDU-Fraktion:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion:

 

1 Wahlvorschlag
1 Wahlvorschlag
1 Wahlvorschlag

 


Der vierte Wahlvorschlag muss unter der AfD-Fraktion und der FDP/Die Unabhängigen-Gruppe ausgelost werden.

Im Jahr 2013 wurden als Vertrauenspersonen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 gewählt:

 

Vertrauenspersonen:

 

SPD/Grüne-Gruppe:

Dr. Hinrich Bonin

Herbert Meyn

Tanja Bauschke

 

 

CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion:

Ingrid Dziuba-Busch

 

 

Stellvertreter/innen:

 

 

Nicole Ziemer

Brigitte Mertz

Petra Kruse-Runge

 

 

 

Inge Schmidt

 

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