Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/418  

Betreff: Antrag der CDU Fraktion vom 28.11.2017 (Eingang: 29.11.17) zur Förderung zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im ländlichen Raum (im Stand der 2. Aktualisierung vom 18.03.2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:CDU Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
11.12.2017    Kreisausschuss      
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
21.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zurückgestellt   
19.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
01.04.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Kreisausschuss
29.04.2019    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
13.05.2019 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU Fraktion vom 28.11.17 zur Förderung zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im ländlichen Raum  
Förderübersicht - Wohnen und Arbeiten im ländliche Raum_Stand Februar 2018  
Entwurf Richtlinie zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum PDF-Dokument
2019-3-20 RiLi Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag der CDU Fraktion

Entwurf Richtlinie „Zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU Fraktion vom 28.11.17 zur Förderung zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im ländlichen Raum (65 KB)      
Anlage 2 2 Förderübersicht - Wohnen und Arbeiten im ländliche Raum_Stand Februar 2018 (85 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Richtlinie zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum (15 KB) PDF-Dokument (39 KB)    
Anlage 4 4 2019-3-20 RiLi Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum (15 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

  1. Der Kreistag hält es für wichtig, die Attraktivität der ländlichen Räume des Landkreises zu steigern und hierzu insbesondere zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten in den Dörfern zu fördern. Er bittet die Verwaltung, eine „Richtlinie für die Förderung zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im ländlichen Raum“ zu entwerfen und den zuständigen Gremien des Landkreises im 1. Quartal 2018 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Förderung soll ab Juni 2018 möglich sein. Für das Förderjahr 2018 werden 200.000 € im Haushalt 2018 bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den nicht durch Förderbescheide gebundenen Mitteln des Wohnraumförderungsansatzes des Haushalts 2017.

 

  1. Über die Höhe der Förderung in den Folgejahren wird im Zusammenhang mit dem Haushalt 2019 entschieden werden.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung legt einen Entwurf einer Richtlinie und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vor.

Dem Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen wird zugestimmt.

Dem Entwurf der Richtlinie zum zeitgemäßen Wohnen und Arbeiten (Anlage) wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Siehe Anlage.

 

Aktualisierte Sachlage:

 

Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 21.02.2018 die Sachlage geprüft und hat eine Richtlinie zur Förderung von Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum erstellt. Die Richtlinie könnte dabei Teil eines mehrstufigen Vorgehens sein.

 

Folgendes Vorgehen wird vorgeschlagen:

 

1.)    Es erfolgt eine Verteilung von Beratungsgutscheinen (Umfang des Gutscheines: Architektenleistung, erste Begutachtung und Schätzung der Immobilie) über den Landkreis Lüneburg an die Gemeinden. Diese können die Gutscheine an potentielle Antragsteller weitergeben (Umfang von 8 Stunden/max. 10 Stunden bei denkmalgeschützten Häusern), die Anschlussförderung könnte durch die neue kommunale Richtlinie erfolgen.

2.)    Die Gemeinden erlassen eine einheitliche Richtlinie zur Förderung „Zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten) (gemäß der Vorlage durch den Landkreis)

3.)    Der Landkreis Lüneburg stellt zur Umsetzung der Richtlinie insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden auf die Kommunen verteilt.

4.)    Der Leerstand in den Kommunen wird flächendeckend erfasst. Die Kommunen benennen einen verbindlichen Ansprechpartner für das Leerstandsmanagement in ihrer Kommune.

5.)    Der Landkreis sammelt die Meldung der Leerstände in den Kommunen und veröffentlicht diese auf der Internetseite des Landkreises (Erstellung einer neuen Unterseite zum Thema Leerstandsmanagement).

Hier können sich interessierte Bürger über leerstehende Immobilien informieren. Auch die weiteren Fördermöglichkeiten und Beratungsleistungen werden hier veröffentlicht. Die Ansprechpartner in den Kommunen sind hier ebenfalls zu finden.

 

 

Richtlinie siehe Anlage

 

 

Die Richtlinie zum zukunftsfähigen Wohnen und Arbeiten soll dabei keine Konkurrenz zu bestehenden Förderprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene darstellen. Sie soll die bestehende Lücke bei den Förderprogranmmen schließen und als Anschubfinanzierung dienen und damit dem Leerstand im ländlichen Raum aktiv entgegenwirken.

 

 

 

 

Aktualisierte Sachlage (im Stand der Aktualisierung vom 18.03.2019)

 

Im Nachgang zur Sitzung am 19.06.2018 hat sich bei der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen gezeigt, dass Probleme und Unklarheiten bei der rechtssicheren Formulierung der Richtlinie aufgekommen sind.

Das Verfahren wurde daraufhin zusammengefasst und vereinfacht und orientiert sich nun am bewährten Verfahren des kommunalen Strukturentwicklungsfonds des Landkreises.

Es wurden rechtssichere und eingeführte Formulierungen verwendet.

 

Es wurden Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden geführt. Eine Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamten hat ebenfalls stattgefunden.

 

Überarbeitete Richtlinie siehe Anlage

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Dem Entwurf der Richtlinie zum zeitgemäßen Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum (Anlage) wird zugestimmt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung