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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/020  

Betreff: Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2019 ff. (ohne Finanzhilfen VVG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
30.01.2018 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Prioliste_ab_2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:

Prioritätenliste für weitere dringende Straßensanierungen (ohne Finanzhilfen VVG) in 2019 und später

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prioliste_ab_2019 (256 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste ab 2019 ff. (ohne Finanzhilfen VVG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen ergänzt worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien

  • Substanzerhalt
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

festgelegt.

In der aktualisierten Prioritätenliste sind die im Vorjahr (siehe Vorlagen-Nr.2017/014) unter laufenden Nummern 14.) und 15.) aufgeführten Sanierungen der K 28, OD Nutzfelde bis Lentenau sowie Sanierung der K 14, OD Neetze entfallen, da dort in diesem Jahr umfangreiche Unterhaltungsarbeiten (Aufschulterungen und Oberflächenbehandlungen) durchgeführt werden sollen.

Für die unter laufenden Nummern 04.); 05.); 07.); 11.) sowie 13.) aufgeführten Sanierungen der K 35 bzw. der K 11 wird die Förderung durch VVG und damit Aufnahme in das Mehrjahresprogramm geprüft. Sofern Fördermöglichkeiten bestehen, entfallen diese Sanierungen in der Prioritätenliste. Im aktualisierten Mehrjahresprogramm sind die entsprechenden, möglichen Ausbaumaßnahmen bereits mit aufgeführt.

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