Vorlage - 2018/053
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz dazu verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Weiterentwicklung des künftigen ÖPNV und liefert konzeptionelle Vorgaben für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg. Der Inhalt der Verkehrsleistung wird in dem Nahverkehrsplan definiert und ab dem Jahr 2019 nach der Allgemeinen Vorschrift abgerechnet. Die Verkehrsleistung wird durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG), auf der Grundlage des Nahverkehrsplans genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt können sich Verkehrsunternehmen um die Genehmigung der Verkehrsleistung bewerben.
Die Ergebnisse des Integrierten Mobilitätskonzepts (IMK) bilden die wesentliche Grundlage für den neu aufzustellenden 4. Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg. Der Schlussbericht des IMK liegt der Verwaltung vor. Die Veröffentlichung wird in Kürze erfolgen.
Folgende Zeitschiene ist für die Aufstellung des Nahverkehrsplans vorgesehen:
Vorstellung der Entwurffassung des Nahverkehrsplans im Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV. | |
Ab 12.04.2018 | 2-monatiges Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG). |
Ab 12.06.2018 | Auswertung des Beteiligungsverfahrens |
August/September 2018 | Vorstellung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV |
24.09./05.11.2018 | Beschluss des Nahverkehrsplans im Kreistag |
Aktualisierte Sachlage vom 23.03.2018:
Herr Heitmüller (VNO) wird das Maßnahmekapitel des aufzustellenden Nahverkehrsplans im Entwurf präsentieren. Dies Kapitel ist der Kern des Nahverkehrsplanes und enthält in erster Linie die im Integrierten Mobilitätskonzept verankerten Maßnahmen.
Der Entwurf wird den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung nachgereicht.