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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/072  

Betreff: Beteiligung des Landkreises Lüneburg an der Hafen Lüneburg GmbH;
Gewährung eines Zuschusses an die Hafen Lüneburg GmbH im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 20.000 EUR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
11.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
23.04.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
23.04.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
180226 Wirtschaftsplan 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180226 Wirtschaftsplan 2018 (20 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg gewährt der Hafen Lüneburg GmbH für den laufenden Betrieb des Unternehmens im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR. Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 571-000 „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“, Position 18 -„Transferaufwendungen“ in Höhe von 20.000 EUR wird gemäß § 117 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Der am Elbe-Seitenkanal gelegene Hafen Lüneburg stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Region Lüneburg dar. Laut Wirtschaftsplan 2018 sind rund 350.000 t Umschlag geplant, was die Hochrechnung 2017 nochmals um ca. 30.000 t übersteigt. Dies ist unter anderem auf die Fertigstellung der Düngemittelhalle der Raiffeisen-Getreidelagerhaus Lüneburg-Embsen GmbH und die damit verbundene Nutzung der dortigen Infrastruktur zurückzuführen. Die Hafen Lüneburg GmbH partizipiert am Förderprogramm „Förderung und Stärkung CO²-armer Verkehrsträger im Flächenland Niedersachsen“. Dabei werden auch Maßnahmen gefördert, die zur „strukturellen Verlagerung der straßengebundenen Transportlogistik auf die Verkehrsträger Binnenschiff und Bahn“ beitragen. Gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid der NBank wird ein Zuschuss für beantragte Maßnahmen und Investitionen in Höhe von rd. 936.000 EUR gewährt. Die Zuschüsse der Gesellschafter Hansestadt und Landkreis Lüneburg sind mit jeweils 20.000 EUR geplant (Vorjahr jeweils 100.000 EUR). Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 36.000 EUR.

 

Um den Hafen zukunftsfähig zu machen, haben die Gesellschafter der HLG die Umgestaltung des Hafenbetriebs beschlossen. Im Rahmen des Geschäftsmodells „Hafen aus einer Hand“ sollen die Aktivitäten rund um den Hafen gebündelt und gezielt erweitert werden. Insbesondere ist ein Ausbau der Umschlagsdienstleistungen im Sinne eines trimodalen Standorts (Wasser, Schiene, Straße) vorgesehen und direkt am Hafen werden Lagerflächen angeboten.

 

In 2018 und 2019 plant die Hafengesellschaft neben der Entschlammung des Hafenbeckens auch die Umsetzung eines umfänglichen Investitionsprogramms in die Suprastruktur des Hafens. So soll der Hafenbereich durch eine Zaunanlage und ein Zugangskontrollsystem gesichert werden, zusätzliche Flächen werden hergerichtet, die bestehende Anlagetechnik wird modernisiert und ein mobiler Hafenbagger für Massengutumschlag wird angeschafft.

 

Der von der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH einstimmig beschlossene Wirtschafts- und Investitionsplan 2018 tätigt die Annahmen, dass

 

  • Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg vor allem auch für den Unterhalt und den Betrieb der Infrastruktur Verwendung finden und
  • dass die Gesellschaft aufgrund aktueller Prognose chstwahrscheinlich auch weiterhin auf die Einzahlung von Betriebskostenzuschüssen durch die Hansestadt und den Landkreis in Höhe von jeweils 20.000 EUR/a angewiesen sein wird.

 

Die Hafen Lüneburg AG hat mit Schreiben vom 05.01.2018 bereits einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20.000 EUR für 2018 mit quartalsweiser Auszahlung beantragt. Eine Rücksprache mit der Hansestadt Lüneburg hat ergeben, dass diese weiterhin einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20.000 EUR gewährt; von dort ist bereits die Auszahlung einer ersten Rate in Höhe von 5.000 EUR erfolgt.

 

Die weitere Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an die Hafen Lüneburg GmbH ist aufgrund des vorliegenden und von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Wirtschaftsplanes zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet durch erwartete Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen; Produkt 611-000 „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“, Pos. 2 – Zuwendungen und allgem. Umlagen.

 

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