Vorlage - 2018/082
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1 | Anlage 1 - Vorlage 2018.082 (133 KB) |
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 02.01.2018 bis zum 09.03.2018 ist die in der Anlage aufgeführte Zuwendung mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.