Vorlage - 2018/087
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Beschlussvorschlag:
Der Orientierungsrahmen für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten in der Fassung vom 16.07.2012 wird aufgehoben.
Sachlage:
Im Jahr 2004 wurden beim Landkreis Lüneburg die bis dahin uneinheitlich und damit für Betroffene kaum nachvollziehbaren Wartezeiten für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten diskutiert und auf der Grundlage eines von CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe und der SPD – Fraktion gemeinsam getragenen Vorschlags, Wartezeiten in Form eines Orientierungsrahmens durch den Kreistag einstimmig beschlossen (Vorlagen-Nr.: 2004/180).
Mit dem Orientierungsrahmen wurde die Transparenz und die Vergleichbarkeit in der Beförderungspraxis verbessert. Er sollte im Sinne einer Empfehlung einen Weg zwischen dem Konsolidierungsbedarf des Landkreises einerseits und dem schutzwürdigen Interesse der Beamtinnen und Beamten an einer leistungsgerechten Besoldung aufzeigen. Für die Betroffenen war beabsichtigt, Perspektiven besser erkennbar zu gestalten und nicht zuletzt dadurch die Motivation zu fördern.
In dem Orientierungsrahmen waren neben den gesetzlich vorgegebenen Einarbeitungs- und Bewährungszeiten zusätzliche Wartezeiten von 6 – 30 Monaten für Beförderungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen vorgesehen. Zudem war der früheste Beförderungszeitpunkt auf den 1. August eines jeweiligen Jahres festgeschrieben.
Bei der Verabschiedung des Orientierungsrahmens wurde besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dass die gestaffelten Wartezeiten für die Beamtinnen und Beamten im Vergleich mit anderen umliegenden Kommunen zu akzeptieren waren. Die dort jeweils festzustellende Beförderungspraxis wurde in die Entscheidungsfindung einbezogen, um den Landkreis Lüneburg im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte nicht unangemessen zu benachteiligen.
Der Orientierungsrahmen für Beförderungen wurde bezüglich der Wartezeiten im Jahr 2012 überarbeitet, da sich der Wettbewerb um qualifizierte Kräfte verschärft hatte und insbesondere die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst in Niedersachsen, auch die von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, an Attraktivität verloren hatten. Zudem hatten viele umliegende Kommunen ebenfalls ihre Wartezeiten für Beförderungen deutlich verkürzt bzw. auf die gesetzlichen Mindestfristen reduziert. Dadurch hatte sich die Beförderungsperspektive für Beamtinnen und Beamte beim Landkreis Lüneburg, die bereits zuvor längere Wartezeiten im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen benachbarter Kommunen hinzunehmen hatten, derart verschoben, dass es dem Landkreis kaum noch möglich war, im Wettbewerb um qualifizierte, leistungsstarke Kräfte gegenüber Mitbewerbern zu bestehen. Es wurde als unumgänglich angesehen, die im Orientierungsrahmen für Beförderungen vorgegebenen Wartezeiten deutlich zu verkürzen (Vorlagen-Nr.: 2012/134).
Nunmehr ist festzustellen, dass sich der Wettbewerb um qualifizierte Kräfte im öffentlichen Dienst nochmals verschärft hat, nahezu alle Kommunen haben sich von über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Wartezeiten für Beförderungen verabschiedet, um noch geeignetes Personal zu finden. Die Frage nach frühestmöglicher Beförderung, entsprechende Bewährung vorausgesetzt, wird zum Standard in allen Auswahlen für die Besetzung von Beamtinnen/Beamtenstellen. Beförderungsbeschränkungen aus gesetzlichen Regelungen lassen sich noch vermitteln, darüberhinausgehende Wartezeiten werden nicht akzeptiert und führen zu einer Einstellungszusage gegenüber einem anderen Dienstherrn.
Um im Wettbewerb mit anderen Kommunen weiterhin qualifizierte Kräfte gewinnen und halten zu können, ist es für die Verwaltung unumgänglich, Beförderungshemmnisse, die über die gesetzlichen Beförderungseinschränkungen hinausgehen, abzubauen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den Orientierungsrahmen für Beförderungen aufzuheben.