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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/095  

Betreff: Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede – Lüneburg und Lüneburg – Amelinghausen/Soltau
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.03.2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Jürgen Krumböhmer
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:19.38. 547-000 Einrichtungen des ÖPNV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
11.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV geändert beschlossen   
Kreisausschuss
23.04.2018    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 - Vorlage 2018.095  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 – Arbeitsgruppenprotokoll

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vorlage 2018.095 (105 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

-          Das Gutachten zur Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg - Bleckede und Lüneburg - Amelinghausen/Soltau soll jetzt ausgeschrieben werden. Auf eine neue Bewertungsmethode wird nicht gewartet.
 

-          Das Gutachten soll das standardisierte Verfahren anwenden, dabei aber aktuelle Daten zugrunde legen.
 

-          Aspekte der Raumordnung, Luftreinhaltung, Lärmvermeidung und Verkehrsentlastung für die Innenstadt von Lüneburg sollen dargestellt werden.
 

-          Kritische Infrastruktur soll hinsichtlich des Investitions- und Instandsetzungsaufwandes geprüft werden; ebenso die sinnvolle Entwurfsgeschwindkeit von 60 km/h oder 80 km/h.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in dem Haushalt 2018 100.000 € für ein Gutachten eingestellt, mit dem die Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede - Lüneburg und Lüneburg - Amelinghausen/Soltau geprüft werden soll. Das Land Niedersachsen hat in der letzten Legislaturperiode des Landtags ein Verfahren durchgeführt, in dem verschiedene Bahnstrecken in Niedersachsen daraufhin geprüft wurden, ob eine Reaktivierung wirtschaftlich möglich ist. Dabei schied die Strecke Bleckede - Lüneburg bereits in der Phase der Nutzwertanalyse aus. Die Strecke Lüneburg - Soltau wurde in die Bewertung nach dem standardisierten Verfahren aufgenommen, erreichte aber nicht einen der vorderen acht Plätze. Nur die am höchsten bewerteten Strecken wurden weiter untersucht. Die Hälfte soll tatsächlich umgesetzt werden.

 

An diesem Verfahren ist fachlich Kritik laut geworden, weil insbesondere Belange des ländlichen Raums im standardisierten Verfahren nicht hinreichend berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Strecke Lüneburg – Soltau zeigte sich, dass eine Beschränkung auf den Abschnitt bis Amelinghausen das Ergebnis positiv beeinflusst hätte, denn in diesem Bereich ist die Nachfrage deutlich höher als auf dem Rest der Strecke.

 

Die Reaktivierung hätte für den Landkreis Lüneburg eine hohe Bedeutung. Als Zuzugsregion braucht der Landkreis verkehrstechnisch gut angeschlossene Bereiche, in denen zukünftig Siedlungsentwicklung verstärkt werden kann. Die Bahnlinien könnten somit Entwicklungsachsen sein, die im Regionalen Raumordnungsprogramm vorgesehen werden könnten. Mit den Bahnlinien wäre auch eine Verbesserung des Verkehrsangebotes in den ländlichen Regionen, insbesondere im Ostkreis möglich. Schließlich könnte ein Beitrag zur Entlastung der Stadt Lüneburg vom motorisierten Individualverkehr geleistet werden. Gerade vor den Hintergrund der aktuellen Diskussion um Feinstaub, Luftbelastung und Lärm erscheint dies bedeutsam. Es könnte außerdem eine gute Verbindung zwischen Bahnhof und Leuphana geschaffen werden.

 

Leider spielen all diese Erwägungen in der standardisierten Bewertung keine Rolle.

 

Am 15.03.2018 tagte die Arbeitsgruppe Schienenpersonenverkehr. Ziel der Sitzung war, den Auftrag für einen Gutachter zu beschreiben, um so die Ausschreibung vorzubereiten. Anwesend waren Vertreter der für den Schienenpersonennahverkehr zuständigen Nahverkehrsgesellschaft, des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, der OHE und ein Fachingenieur für Eisenbahnwesen.

 

Vom Wirtschaftsministerium trug der Referatsleiter, Herr Eckermann, vor, dass momentan aus haushaltsrechtlichen Gründen nur Vorhaben umgesetzt werden könnten, die nach der standardisierten Bewertung mindestens einen Wert von 1,0 aufwiesen. Der Wert für die Strecke Lüneburg - Soltau war sogar negativ. Eine erneute Bewertung nach derselben Methode könne anhand neuer Eingangswerte verändert werden, insbesondere durch eine Beschränkung auf die Strecke bis Amelinghausen. Die Methode und die Vorgabe von 1,0 seien jedoch nicht zu verändern.

Herr Eckermann berichtete über eine Studie aus Hessen, wo mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums an einer neuen Bewertungsmethode für ländliche Räume gearbeitet werde. Wann diese vorliege und anwendbar sei, können nicht gesagt werden.

 

Aus Krankheitsgründen kann das Protokoll der Sitzung dieser Vorlage nicht beigefügt werden. Sobald es vorliegt, wird es nachgereicht.

 

Am Ende der Sitzung hat die Arbeitsgruppe einstimmig beschlossen, mit dem Gutachten nicht zu warten, bis eine neue Bewertungsmethode vorliegt. Die standardisierte Methode solle mit aktuellen Daten angewendet werden. Ergänzend sollen auch die oben genannten Aspekte betrachtet werden. Schließlich sei die Infrastruktur zu prüfen.

 

Hintergrund ist, dass die Arbeitsgruppe nicht abwarten wollte, bis eine neue Methodik in die Praxis eingeführt wird. Schließlich hat die neue Koalition im Land Niedersachsen in Kenntnis des alten Verfahrens vorgesehen, weitere Mittel in die Reaktivierung von Bahnstrecken zu geben. Dies macht politisch nur Sinn, wenn über das bisherige Verfahren hinaus weitere Projekte eine Realisierungschance haben. Das Gutachten soll daher schon in der laufenden Legislaturperiode des Landtages eine Grundlage bieten, um das Land Niedersachsen zu bewegen, sich erneut mit den Bahnstrecken Bleckede - Lüneburg und Lüneburg - Amelinghausen zu befassen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 27.03.2018:

 

Das Protokoll der Arbeitsgruppensitzung vom 15.03.2018 liegt inzwischen vor und wird dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

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