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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/112  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschuss für die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.06.2018    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Antrag auf einen Kreiszuschuss für 2018 (nicht öffentlich)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger – insgesamt 266.600,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden sowie dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ stehen für den Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragt für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2017 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €). Die beantragten Mittel wurden in der Vergangenheit jeweils in voller Höhe bewilligt.

 

Ein Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes wird weitere Ausführungen zum Antrag der Arbeitsgemeinschaft vornehmen.

 

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