Vorlage - 2018/112
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Sachlage:
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger – insgesamt 266.600,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden sowie dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ stehen für den Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ausreichend Mittel zur Verfügung.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragt für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2017 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €). Die beantragten Mittel wurden in der Vergangenheit jeweils in voller Höhe bewilligt.
Ein Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes wird weitere Ausführungen zum Antrag der Arbeitsgemeinschaft vornehmen.