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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/113  

Betreff: Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nicklaus, Stefanie
Federführend:Klimaschutzleitstelle Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
24.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Merkblatt Koordination kommunaler Entwicklungspolitik  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Merkblatt zum Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Merkblatt Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (277 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg begrüßt die von den vereinten Nationen am 27.09.2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele. Er ist sich seiner globalen Verantwortung bewusst, diese Ziele auf der kommunalen Ebene zu fokussieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements im Landkreis Lüneburg bei der Engagement Global gGmbH zu stellen. Angestrebt ist eine maximale Förderquote von 90%. Der darüber hinaus gehende Eigenanteil wird aus dem Strukturentwicklungsfonds gedeckt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zur Umsetzung der Agenda 2030 das Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ aufgesetzt. Die Förderung soll den Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen für kommunale Entwicklungspolitik ausgleichen und diese Aufgabe als Querschnittsaufgabe in den Kommunen etablieren.

 

Gefördert werden bis zu 90% der Gesamtausgaben, mind. 10% der Gesamtausgaben müssen durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden. Der Projektzeitraum liegt bei maximal 24 Monaten, eine Anschlussförderung um weitere 24 Monate ist möglich. Der Anteil der Eigenleistung in der Anschlussförderung beträgt mind. 25%.

 

Empfohlen wird die Andockung der Koordinationsstelle an eine möglichst hohe Funktionsebene, u.a. um das hochrangige Bekenntnis zur entwicklungspolitischen Arbeit zu unterstreichen. Die Einbindung in Teamstrukturen ist einer Einzelposition vorzuziehen, eine Begleitung in der Einarbeitungszeit in verwaltungsinterne Strukturen soll sichergestellt sein.

 

Hier besteht ein großes Potenzial, die Arbeit der Klimaschutzleitstelle zu ergänzen. Möglich wären z.B. Arbeitsschwerpunkte wie

-Nachhaltige Beschaffung und Mitarbeitersensibilisierung in den Kommunen

-Nachhaltigkeit und Fairtrade in Handel und Gastronomie

-Allgemeine Bewusstseinsbildung für Nachhaltigkeitsprobleme lokal und global

-Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Empowerment

-Vernetzung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure

 

Trotz des bestehenden Engagements der öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure fehlt es an einem zentralen Ansprechpartner und einer Koordinierung, die

  1. auf Landkreis-Ebene agiert und in die Fläche hineinwirkt,
  2. nachhaltiges Handeln in den Kommunen voranbringt
  3. eine allgemeine Bewusstseinsbildung bewirkt und besonders Bevölkerungsgruppen anspricht, die bisher mit dieser Thematik weniger erreicht wurde
  4. die öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure vernetzt, unterstützt und neue Akteure anspricht
  5. Nachhaltigkeitsthemen voranbringt, die bisher nicht besetzt wurden oder noch nicht fest etabliert werden konnten.

 

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