Vorlage - 2018/136
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Sachlage:
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 bildet europaweit ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Gebieten, in denen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt getroffen werden sollen. Grundlage für dieses Schutzgebietssystem ist unter anderem die FFH-Richtlinie der EU. Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Ziel ist es, für die betroffenen FFH-Lebensraumtypen und Arten einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen.
- Noch zu sichernde Gebiete im Landkreis Lüneburg
FFH-Gebiet 074 – Elbeniederung zwischen Schnakenburg und Geesthacht
Teilbereich Hohnstorf bis Artlenburg/Landkreisgrenze
FFH-Gebiet 212 – Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze
Hohes Holz mit den Gewässern Roddau, Hausbach, Bornbach und Düsternhoopenbach
Neetzekanal und Reihersee
Barumer Schöpfwerkskanal in Barum
Reststrecke Neetze und Gräben im Grenzverlauf zum Landkreis Harburg westlich von Horburg
FFH-Gebiet 071 Ilmenau mit Nebenbächen
Gewässerabschnitt der Ilmenau im Bereich der Hansestadt Lüneburg
Entsprechend der Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist die Sicherung der FFH-Gebiete bis Ende 2018 abzuschließen. Hintergrund ist auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland.