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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/136  

Betreff: Natura 2000 und biologische Vielfalt im Landkreis Lüneburg - Sicherung der FFH-Gebiete im Kreisgebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Anlage/n:

keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Sachlage:

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 bildet europaweit ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Gebieten, in denen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt getroffen werden sollen. Grundlage für dieses Schutzgebietssystem ist unter anderem die FFH-Richtlinie der EU. Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Ziel ist es, für die betroffenen FFH-Lebensraumtypen und Arten einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen.

 

  1. Noch zu sichernde Gebiete im Landkreis Lüneburg

 

FFH-Gebiet 074 – Elbeniederung zwischen Schnakenburg und Geesthacht

Teilbereich Hohnstorf bis Artlenburg/Landkreisgrenze

 

FFH-Gebiet 212 – Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze

Hohes Holz mit den Gewässern Roddau, Hausbach, Bornbach und Düsternhoopenbach

Neetzekanal und Reihersee

Barumer Schöpfwerkskanal in Barum

Reststrecke Neetze und Gräben im Grenzverlauf zum Landkreis Harburg westlich von Horburg

 

FFH-Gebiet 071 Ilmenau mit Nebenbächen

Gewässerabschnitt der Ilmenau im Bereich der Hansestadt Lüneburg

 

Entsprechend der Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist die Sicherung der FFH-Gebiete bis Ende 2018 abzuschließen. Hintergrund ist auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland.

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