Vorlage - 2018/180
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1 | 180607 Entw.Zuschussvereinbarung W.LG (29 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Zwischen dem Landkreis Lüneburg und der W.LG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 5 Jahren, und zwar vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023, geschlossen.
Sachlage:
Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen dem Landkreis Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2013 geändert bzw. angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018. Auch die Hansestadt Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.
In § 4 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Gesellschafter und der Zuschussgeber über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten vor dem unter § 2 datierten Auslaufen des Vertrages, also spätestens zum 30.06.2018, entscheiden.
Die Neustrukturierung der W.LG in drei Geschäftsbereiche wurde bislang auch unter Nutzung von EU- Fördermitteln realisiert. Dieses Ziel soll auch zukünftig verfolgt werden. Inwieweit die Übertragung zusätzlicher Aufgaben zu einem erweiterten Zuschussbedarf führt, ist derzeit nicht absehbar. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf, den bisherigen jährlichen Zuschuss in Höhe von
210.000 EUR bzw. den Inhalt der bisherigen Vereinbarung zu ändern. Andererseits erscheint im Interesse der Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung eine Laufzeit der Vereinbarung von fünf Jahren sinnvoll. Der Landkreis Lüneburg würde sich bei einer Verlängerung dieser Vereinbarung verpflichten, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.050.000 EUR
-verteilt auf fünf Jahre- als Zuschuss an die W.LG zahlen.
Dieses auch mit folgender Begründung:
Haushaltsmittel aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung sind häufig die Basis für thematische Aktivitäten im Rahmen von Förderprojekten. Sie fließen als Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung ein. Insofern ist eine gesicherte Basisfinanzierung die notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Einwerbung zusätzlicher Fördermittel. Ziel sollte es Sicht der Verwaltung daher sein, die Handlungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung zu sichern. Dieses ist auch deshalb wichtig, weil mit erheblichen Veränderungen der Förderprogramme im Vergleich zur laufenden Förderperiode zu rechnen ist. Eine flexible Reaktion auf diese Veränderungen und die Nutzung damit verbundener erweiterter Handlungsspielräume ist für die Regionalentwicklung auch zukünftig von erheblicher Bedeutung. Eine gesicherte Basisausstattung der lokalen Wirtschaftsförderung schafft die hierfür erforderlichen Voraussetzungen.