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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/190  

Betreff: Antrag von KTA Kruse-Runge (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vom 11.06.2018 (Eingang 11.06.2018); Förderschule L abschaffen - den Weg der Inklusion konsequent weiter verfolgen; Ergänzungsantrag von der SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.06.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Kruse-Runge; Schröder-Ehlers
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:24. 01 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
25.06.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
25.06.2018 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Ergänzungsantrag SPD zu Grüne Förderschule L abschaffen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzungsantrag SPD zu Grüne Förderschule L abschaffen (159 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

1.  Der Landkreis Lüneburg bleibt der Inklusion treu und unterstützt die inklusive Schule.

 

2.  Der Landkreis Lüneburg verzichtet darauf, einen Antrag auf Fortführung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu stellen (§ 183c Abs. 5 S. 1 NSchG). 

 

3.  Der Landkreis wird keine Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen einrichten (§ 183c Abs. 5 S. 4 NSchG).

 

Ergänzender Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „Lernen" und deren Anrecht auf

eine inklusive Beschulung beschließt der Landkreis daher:

 

1. Einen Antrag auf Fortführung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (§ 183c

Abs. 5 S. 1 NSchG) nicht zu stellen.

 

2. Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

im Förderschwerpunkt Lernen {§ 183c Abs. 5 S. 4 NSchG) werden nicht eingerichtet.

 

3. Der Weg der inklusiven Beschulung beim Förderbedarf Lernen wird fortgesetzt.

 

4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die personellen Bedingungen zu optimieren.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Begründung:

Mit Ablauf dieses Schuljahres werden die Klassen 5 und 6 in den Förderschulen Lernen weggefallen sein. Dies war und ist der richtige Weg zur schulischen Inklusion an Regelschulen.

Der Landesgesetzgeber hat nun aktuell abweichend die Möglichkeit geschaffen, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen fortzuführen oder stattdessen Lerngruppen an einer anderen Allgemein Bildenden Schule im Sekundarbereich I einzurichten.

Dies würde dazu führen, dass diese bereits abgeschafften Klassen beginnend mit der 5. Klasse neu eingerichtet und die Schüler*innen für einen Zeitraum von 10 Jahren wieder separiert beschult würden. Da diese Möglichkeit in der Stadt Lüneburg ernsthaft diskutiert wird, bedarf es einer klaren Positionierung des Landkreises zur Inklusion.

Mit einer Verlängerung der separierten Beschulung würde der Inklusion schwerer Schaden zugefügt und die Menschenrechte der Schüler*innen missachtet.

Es hat Jahrzehnte gedauert, bis Niedersachsen und die anderen Bundesländer in Deutschland die UN-Menschenrechtskonvention endlich umgesetzt haben. Kaum sind die Gesetze verabschiedet, schon soll der Zahn der Zeit zurückgedreht werden.

Richtig ist, dass die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung verbessert werden müssen. Es fehlt vor allem an ausreichendem Personal. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte bemängeln dies zu Recht. Dem kann aber nicht damit begegnet werden, dass Schüler*innen die gesellschaftliche Teilhabe genommen und ein gemeinsames Lernen für Alle verhindert wird. 

Außerdem notwendig ist eine gerechte Verteilung der Förderschüler*innen auf die Regelschulen, d.h. auch die Gesamtschulen  und die  Gymnasien müssen verantwortlich in die Pflicht genommen werden. 

Durch die Verlängerung der separaten Beschulung würden sich die Bedingungen der inklusiven Beschulung weiter verschlechtern. Der Fachkräftemangel an Sonderpädagog*innen ist bereits jetzt so dramatisch, dass nach Feststellungen des Nieders. Landesrechnungshofs im Jahresbericht 2018 der Bedarf an inklusiven Schulen lediglich zu 62,2 % gedeckt werden kann. Die Wiedererrichtung von Förderschulklassen würde dazu führen, dass dringend in der inklusiven Beschulung benötigte Sonderpädagog*innen abgezogen würden, um die neu eingerichteten Klassen zu führen. Wer separate Beschulung verlängert, schadet der Inklusion statt deren Weiterentwicklung voran zu treiben.

Ein Bedarf für die Fortführung von Förderschulklassen liegt nicht vor.
Beide Varianten der Verlängerung können nur dann genehmigt werden, wenn prognostiziert werden kann, dass in den nächsten 5 Jahren jeweils mindestens 13 Schüler*innen aufgenommen werden. 
Die Zahlen der separat beschulten Kinder geht seit Jahren zurück, weil die Eltern sich für die Inklusion entscheiden. Zurzeit werden in der Schule "An der Schaperdrift" gerade noch gut 20 Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen unterrichtet, an der Kurt-Löwenstein-Schule ebenso. In den Nachbarkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg werden bereits alle Kinder mit Förderbedarf Lernen inklusiv beschult, die Förderschulen Lernen sind aufgelöst.
Der Bedarf wird häufig damit begründet, dass Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten das Lernen in einem kleinen, geschützten Rahmen leichter falle. Bei solchen Schüler*innen liegt dann aber ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung vor, für den es eigene Förderschulen gibt, die Förderschulen Lernen sind hierfür nicht eingerichtet worden.

Der Weg der Inklusion muss konsequent weiter gegangen und die Bedingungen verbessert werden. Hierzu sind u.a. mit dem „Kompass Inklusion“ erste Schritte erfolgt. Mit der Einrichtung des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums schulische Inklusion (RZI) zum 01.08. diesen Jahres wird die Entwicklung weiter vorangetrieben, weitere Schritte müssen folgen.

 Mit freundlichem Gruß

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzend

 

Ergänzende Sachlage der Antragsteller vom 25.06.2018:

 

Mit Ablauf dieses Schuljahres werden die Klassen 5 und 6 in den Förderschulen Lernen weggefallen

sein. Der Landesgesetzgeber hat nun die Möglichkeit geschaffen, eine Förderschule mit dem

Förderschwerpunkt Lernen fortzuführen oder stattdessen Lerngruppen an einer anderen

allgemeinbildenden Schüfe im Sekundarbereich I einzurichten.

 

Dies würde dazu führen, dass diese bereits abgeschafften Klassen beginnend mit der 5. Klasse neu

eingerichtet und die Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum von 10 Jahren wieder separiert

beschult würden. Zum nächsten Schuljahr führt die Schule an der Schaperdrift FöS-LE in Lüneburg

nur noch den 9. Und 10. Jahrgang und wäre spätestens zum Schuljahr 19/20 ausgelaufen: Die Kurt-

Löwenstein-Schule, FöS-LE in Bleckede führt zum nächsten Schuljahr nur noch die Jahgänge 7.-9 und

läuft gesetzlich aus. Da die Möglichkeit der Verlängerung in der Stadt Lüneburg ernsthaft diskutiert

wird, bedarf es einer klaren Positionierung des Landkreises zur Inklusion innerhalb seiner

Schulzuständigkeit.

 

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt

worden. Trotzdem sind die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung noch nicht optimal. Es

fehlt vor allem an ausreichendem Personal. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte

bemängeln dies zu Recht. Dem kann aber nicht damit begegnet werden wieder Förderschulen

einzuführen, denn Parallelstrukturen vermindern die Ressourcen zunehmend.

 

Durch die Verlängerung der separaten Beschulung würden sich die Bedingungen der inklusiven

Beschulung weiter verschlechtern. Der Fachkräftemangel an Sonderpädägoginnen und -pädagogen

ist bereits jetzt so dramatisch, dass nach Feststellungen des Nieders. Landesrechnungshofs im

Jahresbericht 2018 der Bedarf an Sonderpädägoginnen und -pädagogen an inklusiven Schulen

lediglich zu 62,2 % gedeckt werden kann. Die Wiedererrichtung von Förderschulklassen würde dazu

führen, dass dringend in der inklusiven Beschulung benötigte Sonderpädägoginnen und -pädagogen

abgezogen würden, um die neu eingerichteten Klassen zu führen. Wer separate Beschulung

verlängert, schadet der Inklusion statt deren Weiterentwicklung voran zu treiben.

 

Ein Bedarf für die Fortführung von Förderschulklassen liegt nicht vor.Beide Varianten der

Verlängerung können nur dann genehmigt werden, wenn prognostiziert werden kann, dass in den

nächsten 5 Jahren jeweils mindestens 13 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Die Zahlen der separat beschulten Kinder geht seit Jahren zurück, weil die Eltern sich für die Inklusion

entscheiden. Zum nächsten Schuljahr werden in der Schule An der Schaperdrift gerade noch 30

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen unterrichtet, an der Kurt-Löwenstein-Schule im

Förderschulbereich Lernen 18 Schülerinnen und Schüler. In den Nachbarkreisen Uelzen und Lüchow-

Dannenberg werden bereits alle Kinder mit Förderbedarf Lernen inklusiv beschult, die Förderschulen

Lernen sind aufgelöst.

 

Der Bedarf an der Fortführung der Förderschule Lernen wird häufig damit begründet, dass Kindern

mit Verhaltensauffälligkeiten das Lernen in einem kleinen, geschützten Rahmen leichter falle. Bei

solchen Schülerinnen und Schüler liegt dann aber ein sonderpädagogischer Unterstutzuhgsbedarf im

Bereich emotional-soziale Entwicklung vor, für den es eigene Förderschulen gibt, die Föfderschulen

Lernen sind hierfür nicht eingerichtet worden.

 

Der Weg der Inklusion muss konsequent weiter gegangen und die Bedingungen verbessert werden.

Hierzu sind u.a. mit dem „Kompass Inklusion" erste Schritte erfolgt. Mit der Einrichtung des

Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums schulische Inklusion (RZI) zum 01.08.18 wird die

Entwicklung weiter vorangetrieben. Hier gilt es weitere individuelle auf Kinder bezogene

Maßnahmen, wie das Modellprojekt der KJP, das Familie in Schule Projekt, Time-out-Klassen und

weitere neu zu initiierende Projekte zu unterstützen. Einen entsprecheoAntrag werden wir zum

nächsten Kreistag stellen

 

HINWEIS: Siehe auch folgender Änderungsantrag von der CDU-Fraktion Vorlage 2018/197

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