Vorlage - 2018/190
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1 | Ergänzungsantrag SPD zu Grüne Förderschule L abschaffen (159 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
1. Der Landkreis Lüneburg bleibt der Inklusion treu und unterstützt die inklusive Schule.
2. Der Landkreis Lüneburg verzichtet darauf, einen Antrag auf Fortführung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu stellen (§ 183c Abs. 5 S. 1 NSchG).
3. Der Landkreis wird keine Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen einrichten (§ 183c Abs. 5 S. 4 NSchG).
Ergänzender Beschlussvorschlag Antragsteller:
Im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „Lernen" und deren Anrecht auf
eine inklusive Beschulung beschließt der Landkreis daher:
1. Einen Antrag auf Fortführung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (§ 183c
Abs. 5 S. 1 NSchG) nicht zu stellen.
2. Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
im Förderschwerpunkt Lernen {§ 183c Abs. 5 S. 4 NSchG) werden nicht eingerichtet.
3. Der Weg der inklusiven Beschulung beim Förderbedarf Lernen wird fortgesetzt.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die personellen Bedingungen zu optimieren.
Sachlage:
Begründung:
Mit Ablauf dieses Schuljahres werden die Klassen 5 und 6 in den Förderschulen Lernen weggefallen sein. Dies war und ist der richtige Weg zur schulischen Inklusion an Regelschulen.
Der Landesgesetzgeber hat nun aktuell abweichend die Möglichkeit geschaffen, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen fortzuführen oder stattdessen Lerngruppen an einer anderen Allgemein Bildenden Schule im Sekundarbereich I einzurichten.
Dies würde dazu führen, dass diese bereits abgeschafften Klassen beginnend mit der 5. Klasse neu eingerichtet und die Schüler*innen für einen Zeitraum von 10 Jahren wieder separiert beschult würden. Da diese Möglichkeit in der Stadt Lüneburg ernsthaft diskutiert wird, bedarf es einer klaren Positionierung des Landkreises zur Inklusion.
Mit einer Verlängerung der separierten Beschulung würde der Inklusion schwerer Schaden zugefügt und die Menschenrechte der Schüler*innen missachtet.
Es hat Jahrzehnte gedauert, bis Niedersachsen und die anderen Bundesländer in Deutschland die UN-Menschenrechtskonvention endlich umgesetzt haben. Kaum sind die Gesetze verabschiedet, schon soll der Zahn der Zeit zurückgedreht werden.
Richtig ist, dass die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung verbessert werden müssen. Es fehlt vor allem an ausreichendem Personal. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte bemängeln dies zu Recht. Dem kann aber nicht damit begegnet werden, dass Schüler*innen die gesellschaftliche Teilhabe genommen und ein gemeinsames Lernen für Alle verhindert wird.
Außerdem notwendig ist eine gerechte Verteilung der Förderschüler*innen auf die Regelschulen, d.h. auch die Gesamtschulen und die Gymnasien müssen verantwortlich in die Pflicht genommen werden.
Durch die Verlängerung der separaten Beschulung würden sich die Bedingungen der inklusiven Beschulung weiter verschlechtern. Der Fachkräftemangel an Sonderpädagog*innen ist bereits jetzt so dramatisch, dass nach Feststellungen des Nieders. Landesrechnungshofs im Jahresbericht 2018 der Bedarf an inklusiven Schulen lediglich zu 62,2 % gedeckt werden kann. Die Wiedererrichtung von Förderschulklassen würde dazu führen, dass dringend in der inklusiven Beschulung benötigte Sonderpädagog*innen abgezogen würden, um die neu eingerichteten Klassen zu führen. Wer separate Beschulung verlängert, schadet der Inklusion statt deren Weiterentwicklung voran zu treiben.
Ein Bedarf für die Fortführung von Förderschulklassen liegt nicht vor.
Beide Varianten der Verlängerung können nur dann genehmigt werden, wenn prognostiziert werden kann, dass in den nächsten 5 Jahren jeweils mindestens 13 Schüler*innen aufgenommen werden.
Die Zahlen der separat beschulten Kinder geht seit Jahren zurück, weil die Eltern sich für die Inklusion entscheiden. Zurzeit werden in der Schule "An der Schaperdrift" gerade noch gut 20 Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen unterrichtet, an der Kurt-Löwenstein-Schule ebenso. In den Nachbarkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg werden bereits alle Kinder mit Förderbedarf Lernen inklusiv beschult, die Förderschulen Lernen sind aufgelöst.
Der Bedarf wird häufig damit begründet, dass Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten das Lernen in einem kleinen, geschützten Rahmen leichter falle. Bei solchen Schüler*innen liegt dann aber ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung vor, für den es eigene Förderschulen gibt, die Förderschulen Lernen sind hierfür nicht eingerichtet worden.
Der Weg der Inklusion muss konsequent weiter gegangen und die Bedingungen verbessert werden. Hierzu sind u.a. mit dem „Kompass Inklusion“ erste Schritte erfolgt. Mit der Einrichtung des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums schulische Inklusion (RZI) zum 01.08. diesen Jahres wird die Entwicklung weiter vorangetrieben, weitere Schritte müssen folgen.
Mit freundlichem Gruß
Petra Kruse-Runge
Fraktionsvorsitzend
Ergänzende Sachlage der Antragsteller vom 25.06.2018:
Mit Ablauf dieses Schuljahres werden die Klassen 5 und 6 in den Förderschulen Lernen weggefallen
sein. Der Landesgesetzgeber hat nun die Möglichkeit geschaffen, eine Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen fortzuführen oder stattdessen Lerngruppen an einer anderen
allgemeinbildenden Schüfe im Sekundarbereich I einzurichten.
Dies würde dazu führen, dass diese bereits abgeschafften Klassen beginnend mit der 5. Klasse neu
eingerichtet und die Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum von 10 Jahren wieder separiert
beschult würden. Zum nächsten Schuljahr führt die Schule an der Schaperdrift FöS-LE in Lüneburg
nur noch den 9. Und 10. Jahrgang und wäre spätestens zum Schuljahr 19/20 ausgelaufen: Die Kurt-
Löwenstein-Schule, FöS-LE in Bleckede führt zum nächsten Schuljahr nur noch die Jahgänge 7.-9 und
läuft gesetzlich aus. Da die Möglichkeit der Verlängerung in der Stadt Lüneburg ernsthaft diskutiert
wird, bedarf es einer klaren Positionierung des Landkreises zur Inklusion innerhalb seiner
Schulzuständigkeit.
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt
worden. Trotzdem sind die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung noch nicht optimal. Es
fehlt vor allem an ausreichendem Personal. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
bemängeln dies zu Recht. Dem kann aber nicht damit begegnet werden wieder Förderschulen
einzuführen, denn Parallelstrukturen vermindern die Ressourcen zunehmend.
Durch die Verlängerung der separaten Beschulung würden sich die Bedingungen der inklusiven
Beschulung weiter verschlechtern. Der Fachkräftemangel an Sonderpädägoginnen und -pädagogen
ist bereits jetzt so dramatisch, dass nach Feststellungen des Nieders. Landesrechnungshofs im
Jahresbericht 2018 der Bedarf an Sonderpädägoginnen und -pädagogen an inklusiven Schulen
lediglich zu 62,2 % gedeckt werden kann. Die Wiedererrichtung von Förderschulklassen würde dazu
führen, dass dringend in der inklusiven Beschulung benötigte Sonderpädägoginnen und -pädagogen
abgezogen würden, um die neu eingerichteten Klassen zu führen. Wer separate Beschulung
verlängert, schadet der Inklusion statt deren Weiterentwicklung voran zu treiben.
Ein Bedarf für die Fortführung von Förderschulklassen liegt nicht vor.Beide Varianten der
Verlängerung können nur dann genehmigt werden, wenn prognostiziert werden kann, dass in den
nächsten 5 Jahren jeweils mindestens 13 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.
Die Zahlen der separat beschulten Kinder geht seit Jahren zurück, weil die Eltern sich für die Inklusion
entscheiden. Zum nächsten Schuljahr werden in der Schule An der Schaperdrift gerade noch 30
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen unterrichtet, an der Kurt-Löwenstein-Schule im
Förderschulbereich Lernen 18 Schülerinnen und Schüler. In den Nachbarkreisen Uelzen und Lüchow-
Dannenberg werden bereits alle Kinder mit Förderbedarf Lernen inklusiv beschult, die Förderschulen
Lernen sind aufgelöst.
Der Bedarf an der Fortführung der Förderschule Lernen wird häufig damit begründet, dass Kindern
mit Verhaltensauffälligkeiten das Lernen in einem kleinen, geschützten Rahmen leichter falle. Bei
solchen Schülerinnen und Schüler liegt dann aber ein sonderpädagogischer Unterstutzuhgsbedarf im
Bereich emotional-soziale Entwicklung vor, für den es eigene Förderschulen gibt, die Föfderschulen
Lernen sind hierfür nicht eingerichtet worden.
Der Weg der Inklusion muss konsequent weiter gegangen und die Bedingungen verbessert werden.
Hierzu sind u.a. mit dem „Kompass Inklusion" erste Schritte erfolgt. Mit der Einrichtung des
Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums schulische Inklusion (RZI) zum 01.08.18 wird die
Entwicklung weiter vorangetrieben. Hier gilt es weitere individuelle auf Kinder bezogene
Maßnahmen, wie das Modellprojekt der KJP, das Familie in Schule Projekt, Time-out-Klassen und
weitere neu zu initiierende Projekte zu unterstützen. Einen entsprecheoAntrag werden wir zum
nächsten Kreistag stellen
HINWEIS: Siehe auch folgender Änderungsantrag von der CDU-Fraktion Vorlage 2018/197