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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/195  

Betreff: Förderung des gemeindlichen Kita-Wesens vor dem Hintergrund der beabsichtigten Beitragsfreiheit in Kindergärten und der zu erwartenden Haushaltsverbesserungen 2018
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
25.06.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
25.06.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2018-195 Anlage Fördergrundsätze  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

2018: Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindergartenplätze
          und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-195 Anlage Fördergrundsätze (156 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die der Vorlage beigefügten „Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten“ werden beschlossen.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2018 werden 3.500.000 € für zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten sowie 200.000 € für eine Entlastung der Kindergartenträger mit besonderen Belastungen im Bereich der Sprachförderung bereitgestellt. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 3.700.000 € wird gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt.

 

  1. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 die aus der Beitragsfreiheit resultierenden Einsparungen (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern)
    dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe den Betriebskostenzuschüssen für Kindertagesstätten zuzuschlagen.
     

Im Haushaltsjahr 2018 werden die Beträge der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) nach den bisher geltenden Grundsätzen verteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:
Im Kindergartenwesen werden sich im Laufe des Jahres 2018 wegen der beabsichtigten Beitragsfreiheit in Kindergärten erhebliche gesetzliche Veränderungen ergeben. Diese betreffen nicht nur die Beitragsfreiheit, sondern auch die Frage der Refinanzierung.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Kindertagesstättenplätzen bundesweit und so auch im Landkreis Lüneburg erheblich steigt und es Neubaubedarf gibt.

 

Zum beitragsfreien Kindergartenbesuch ist festzustellen, dass zwingend davon auszugehen ist, dass ab Kindergartenjahr 2018/2019 der Besuch der Kindergärten bis zu acht Stunden kostenfrei gestellt wird.

 

Der den Kindergartenträgern dadurch entstehende Einnahmeausfall wird durch erhöhte Personalkostenzuschüsse des Landes ausgeglichen. Ob diese Zuschüsse aber in jedem Fall ausreichend sein werden, um den Einnahmeausfall auszugleichen, ist offen und hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bei den jeweiligen Kindergartenträgern ab. 

 

Um gar zu heftige Härten auszugleichen, stellt das Land einen Härtefallfonds mit einem Betrag in Höhe von 48 Mio. € zur Verfügung.

 

Aber auch der Härtefallfonds wird nicht alle Situationen bereinigen können, da er erst zum Tragen kommt, wenn die Einnahmelücke einen Wert von 5 % übersteigt. Bei Gesamt-Elternbeiträgen in Höhe von 1,2 Mio.€ wird einem Träger durchaus zugemutet, 60.000,00 € Einnahmeverlust ohne Inanspruchnahme des Härtefallfonds zu tragen.

 

Die Beitragsfreiheit für alle Kinder wird dazu führen, dass die Landkreise als Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht mehr verpflichtet sein werden, die Kindergartenbeiträge für Kinder aus finanzschwachen Familien zu tragen. Hier wird sowohl seitens des Landes als auch der Kommunen erwartet, dass die Landkreise dieses Geld nicht einsparen oder anderweitig verwenden, sondern „im System lassen“, am besten an die Kindergartenträger zahlen.

 

Beim Landkreis Lüneburg ist dies ein Betrag in Höhe von 3,4 Mio. €. Dieser Betrag fällt allerdings nicht nur für das Kindergartenwesen, sondern auch für das Krippenwesen (800.000,00 €) an.

 

Im Bereich des Kindergartenwesens wird es also zu einer Entlastung von etwa 2,6 Mio. € kommen. Wenn dieser Betrag im System belassen werden soll, dann kann dies in der Weise erfolgen, dass der Ansatz für Betriebskostenzuschüsse entsprechend erhöht wird. Dies muss endgültig im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2019 entschieden werden.

 

Im Jahr 2018 besteht die Beitragsfreiheit nur für einen Teil des Jahres. Um hier eine gesplittete Vorgehensweise zu vermeiden, sollte der für 2018 ermittelte Ausgleichsbetrag für Beitragsfreiheit des Landkreises Lüneburg in voller Höhe auf der Basis der bisherigen Verteilungsgrundlagen gezahlt werden.

 

Es wird auch zu Einsparungen im Bereich der Tagespflege kommen können. Hier sind die gesetzlichen Regelungen aber noch nicht so spruchreif, als dass hier eine Tendenz zu beschreiben wäre. Zumal im Landkreis neburg die Tagespflege für über Dreijährige eher den Randzeitenbereich betrifft, der ggf. über das Land gar nicht ausgeglichen werden soll. Hier bleiben Einzelheiten aber abzuwarten.

 

Im Hinblick auf die steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen und dem daraus resultierenden Neubaubedarf hat der Landkreis Lüneburg im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 einen Betrag in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Wie diese Mittel verteilt werden sollen, darüber ist in Gesprächen mit den Gemeinden weitgehend Einigkeit erzielt worden. Der Entwurf einer Förderrichtlinie ist beigefügt. Diese geht davon aus, dass grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € pro neu geschaffenem Platz gezahlt werden soll.

 

Festzustellen ist, dass der Betrag in Höhe von 1 Mio. € dann aber in keiner Weise ausreichen wird, um einen zukünftigen Bedarf, der für die nächsten zwei bis drei Jahre bei etwa 800 Plätzen liegen wird, zu decken. Hier besteht also auch auf Seiten der Gemeinden die deutliche Erwartungshaltung, dass der Landkreis Lüneburg Investitionsfördermittel für Kindertagesstätten für die nächsten Jahre im Haushalt verstetigt.

 

Vorgeschlagen wird von Seiten der Gemeinden jetzt durchaus auch eine andere investive Fördermöglichkeit. Es ist davon auszugehen, dass das Land ab Mitte 2019 auch wieder Kindergartenplätze fördert (im Augenblick werden lediglich Krippenplätze gefördert). Wenn es zu einer Förderung von Kindergartenplätzen in einer Förderhöhe von 10.000,00 € pro Platz durch das Land käme, dann wäre eine investive Förderung durch den Landkreis Lüneburg entbehrlich. Dann besteht seitens der gemeindlichen Ebene allerdings der Wunsch, dass Kindertagesstättenträger, die bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Landes bereits Kindergartenplätze geschaffen haben, nicht schlechter gestellt werden. Sie hätten dann den Wunsch, dass der Landkreis Lüneburg seine Förderung rückwirkend von 5.000,00 € auf 10.000,00 € erhöht, dann allerdings ab Mitte 2019 keine investiven Kosten mehr zu tragen hätte.

Gemeinden, bei denen im Augenblick ein hoher Ausbaudruck besteht, wären dann nicht gezwungen, bis zum Inkrafttreten der Landesrichtlinie zu warten. Dies können die Gemeinden schlechterdings auch nicht tun, da ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz besteht, so dass man Eltern schlecht erklären kann, dass man mit dem Neubau bis zum Inkrafttreten einer Förderrichtlinie wartet.

 

r die Verwendung der 1 Mio. € ist die beigefügte Richtlinie vorgesehen. Diese trifft ebenfalls Regelungen über die Verwendung des Betrags in Höhe von 250.000,00 €r Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten.

 

Im Hinblick auf die Kindertagesstättenfinanzierung ergeben sich vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation folgende neue Aspekte:

 

Der Zwischenbericht zum Haushalt 2018 auf der Datenbasis vom 30. April 2018 prognostiziert eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um 9,668 Mio. € auf rund 13,0 Mio. €. Traditionell bestehen die Gemeinden darauf, dass sie an derartigen Verbesserungen partizipieren. In der Vergangenheit wurde in der Regel die Hälfte des Verbesserungsbetrags an die Gemeinden zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung (Kindertagesstätten und Grundschulen) gezahlt.

 

Es besteht nun die Überlegung, den Betrag in Höhe von 9,7 Mio. € wie folgt aufzuteilen:

 

  • 3 Mio.€ zur Verbesserung des ÖPNV
  • 3 Mio. € verbleiben beim Landkreis
  • 3,5 Mio. € als zusätzlichen Betriebskostenzuschuss an die Kita-Träger
  • 0,2 Mio. € als Zuschuss an Kiga-Träger mit besonderen Belastungen im Bereich der Sprachförderung

 

Als Verteilungsmaßstab für die vorgesehenen zusätzlichen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 3,5 Mio.  sollen die Relationen der Personalkostenzuschüsse des Landes gelten.

Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung zur Förderung des gemeindlichen Kita-Wesens ist sachlich und zeitlich unabweisbar, um die sich aus der Beitragsfreiheit und der Sprachförderung ergebenden Mehraufwendung der kreisangehörigen Kommunen zumindest teilweise zu kompensieren. Die Deckung ist durch Mehrerträge und einzahlungen beim Produkt 611-000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ (Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage) sowie beim Produkt 311-700 „Zahlungen Quotales System“ gewährleistet.

 

Durch die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 3,7 Mio. €rde sich das im Zwischenbericht prognostizierte Jahresergebnis 2018 entsprechend vermindern. Gegenüber der Haushaltsplanung 2018, die im Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss von rd. 3,3 Mio. € vorsah, käme es noch zu Verbesserungen um rd. 6,0 Mio. €.

 

Neben der vorgeschlagenen Ausweitung des ÖPNV-Angebots dient die sich aus der verbleibenden Haushaltsverbesserung ergebende zusätzliche Liquidität der nach dem NkomVG geforderten Abdeckung der Kredittilgung sowie der Eigenfinanzierung von Investitionen und damit letzlich dem Abbau der überdurchschnittlich hohen investiven Schulden des Landkreises.

 

.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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