Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/232  

Betreff: Förderprogramm "Gründung eines kommunalen Netzwerks zur Antidiskriminierungsberatung" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.10.2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Martin, Regina
Produkte:14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
 14.16. 351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
29.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vergabe kommunales Antidiskriminierungsnetzwerk  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Vergabe kommunales Antidiskriminierungsnetzwerk (29.08.2018)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergabe kommunales Antidiskriminierungsnetzwerk (313 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, sich um Mittel aus dem Förderprogramm „Gründung eines kommunalen Netzwerks zur Antidiskriminierungsberatung“ zu bemühen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 25.10.2018:

Die Verwaltung wird zur aktuellen Situation vortragen.

.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Land Niedersachsen hat sehr aktuell und mit relativ kurzer Vorlaufzeit eine Fördermaßnahme zur „Gründung eines kommunalen Netzwerks zur Antidiskriminierungsberatung“ aufgelegt. Die Richtlinie ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Ziel ist es, ein Netzwerk geeigneter Fachkräfte in, im besten Fall, vorhandenen Beratungs- und Verweisstrukturen zu schaffen.

 

Mittel können in einem Umfang von bis zu 20.000 € beantragt werden. Die Kommune müsste mit einem Eigenanteil von 20 % eintreten. Dies kann aber auch durch eigenes Personal und Sachmittel dargestellt werden. Im Ergebnis ist also davon auszugehen, dass der Landkreis Lüneburg, wenn er zum Zuge käme, Haushaltsaufwendungen in relativ begrenztem Umfang (bis zu 2.000 €) aufzuwenden hätte.

 

 

 

Die Maßnahme ist insoweit in finanzieller Hinsicht nicht von spürbarer Bedeutung. Sie kann sich allerdings wegen der damit gegebenenfalls verbundenen Öffentlichkeitswirksamkeit (und sei es nur die Pressemitteilung, dass der Landkreis Lüneburg den Zuschlag erhalten hat – wenn er einen erhalten würde) entfalten. Insoweit will die Verwaltung mit politischen Einvernehmen einen derartigen Antrag stellen. Insoweit wäre auch kein Beschluss des Kreisausschusses erforderlich, der wegen der engen Fristsetzung auch nicht mehr eingeholt werden könnte.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 25.10.2018:

In der Sitzung vom 28.10.2018 war darum gebeten worden, dass zu diesem Projekt in der folgenden Sitzung näher vorgetragen werden soll.

 

Der Landkreis Lüneburg ist erfreulicherweise mit seinem Antrag zum Zuge gekommen. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

 

Es hat bereits erste Aktivitäten gemeinsam mit dem Projektpartner diversu e.V. (Institut für Diversity, Nachhaltigkeit, Gender und Natur) gegeben. Frau Kuntze aus dem Bildungs- und Integrationsbüro und Frau Dr. Gottschlich von diversu e.V. werden in der Sitzung vortragen.  

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung