Vorlage - 2018/240
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Sachlage:
Sehr geehrter Herr Nahrstedt,
ich bitte um Antwort auf folgende Fragen.
Im HVV-Qualitätsbericht von 2016 steht u.a. folgendes:
„....seitens der Verkehrsunternehmen besteht besonders bei der „Klimatisierung der Fahrzeuge“ ein deutlicher Handlungsbedarf.
Daher die Fragen:
- 0. Wie viele Busse haben eine Klimaanlage, die von der KVG, VOG und den Subunternehmen im Landkreis eingesetzt werden?
1. 1. Und wie viele Busse haben KEINE Klimaanlage?
- Die „neuen“ Busse der o.g. Unternehmen, haben auffallend, die gleiche Größe und die gleiche Anzahl von Sitzplätzen (37/39). Besonders Nachteilig ist das, für den sogenannten Umlandverkehr (Schnellbuslinien), da in diesen Bussen, zu den Hauptverkehrszeiten (HVZ), alle Sitzplätze belegt sind und Fahrgäste regelmäßig weite Strecken im Bus stehen müssen. Nach welchen Vorgaben werden die Busse angeschafft und danach eingesetzt?
- Müssen die o.g.Unternehmen neue Busse (als Ersatz) anschaffen oder können sie auch gebrauchte Busse anschaffen?
- 0. Gibt es bereits einheitliche HVV-Vorgaben, die von den o.g. Unternehmen eingehalten werden müssen und wenn ja welche Vorgaben/Standards sind es ?
4. 1. Kennt die Verwaltung diese im einzelnen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gödecke