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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/074  

Betreff: Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten für das Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SCHUBZ)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Thielert, HartmutAktenzeichen:5520.88.00
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
27.04.2005 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen zurückgestellt   
04.07.2005 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.06.2005    Kreisausschuss      
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
07.03.2006 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.07.2005    Kreisausschuss      
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
Kreisausschuss
27.03.2006    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Arbeitsgemeinsch.Hauptverw.Beamt. SCHUBZ  

Anlage/n:

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Arbeitsgemeinsch.Hauptverw.Beamt. SCHUBZ (46 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die kreiseigenen Schulen werden zur Mitfinanzierung zusätzlicher Personalkosten für das Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SCHUBZ) auf Basis der Schülerzahlen im Sek. I-Bereich aus dem vorhandenen Schulbudget herangezogen. Die Grundschulen im Landkreis Lüneburg werden sich zukünftig über ein Nutzungsentgelt, erhoben und kalkuliert durch das SCHUBZ, an diesen zusätzlichen Personalkosten beteiligen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 24.05.2005:

Der Kreisausschuss beschließt eine der drei in der ergänzenden Sachlage dargestellten Möglichkeiten.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 26.01.2006:

Da eine anteilige Kostenbeteiligung der kreiseigenen Schulen und der Grundschulen im Landkreis nicht realistisch ist und aus den bereitgestellten Ansätzen im jeweiligen Schuletat nicht zusätzlich finanziert werden kann, werden die anteiligen Sach- und Personalkosten für das SCHUBZ zukünftig zentral aus dem Schuletat des Landkreises finanziert. Für diesen Zweck sind Mittel in Höhe von 7.000 € zusätzlich erforderlich. Der bisher bei Haushaltsstelle 02.2920.1100 – Nutzungsgebühren SCHUBZ – in Ansatz gebrachte Betrag in Höhe von 7.000 € wird nicht von den Schulen erhoben. In 2006 ist verwaltungsseitig zu versuchen, eine Deckung aus vorhandenen Mitteln sicherzustellen.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß Vereinbarung vom 15. März 1995 zwischen der Stadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg hat die Stadt Lüneburg die Trägerschaft für das Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SCHUBZ) übernommen. Die notwendigen jährlichen Sachkosten und Personalkosten für das nicht pädagogische Personal werden hiernach je zur Hälfte von Stadt und Landkreis getragen.

 

Die Stadt Lüneburg ist 2003 an den Landkreis Lüneburg herangetreten, um eine vereinbarungsgemäße Abrechnung der gestiegenen Personalkosten umzusetzen. Nach einer Entscheidung des Schulgrundsatzausschusses vom 12.12.2003 hat sich der Landkreis Lüneburg zur Hälfte an den erhöhten Personalkosten beteiligt. Der Kreisausschuss hat diese Entscheidung bestätigt.

 

Ein Grundbetrag in Höhe von 8.700 € wird aus dem Haushalt des Landkreises Lüneburg, aus Mitteln der allgemeinen Schulverwaltung, zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus gehenden anteiligen Personalkosten – oben beschrieben – in Höhe von 2.700 € im Jahre 2004 wurden anteilig auf die kreiseigenen Schulen auf der Basis der Schülerzahlen im Sek. I-Bereich umgelegt. Kosten im Jahr 2004 insgesamt: 8.700 € + 2.700 € = 11.400  €.

Für das Haushaltsjahr 2005 ist ab 01.06. zur Sicherung der Tierausleihe die Einstellung eines geeigneten Tierpflegers aus Sicht des SCHUBZ dringend erforderlich. Zum 31.05.2005 läuft der Zeitvertrag des bisherigen Tierpflegers aus. Der Tierpfleger hat zwei Tierräume mit zurzeit 45 Terrarien mit lebenden Tieren zu betreuen. Ihm obliegt außerdem die gesamte Futterbeschaffung sowie das Ansetzen von Neuzuchten von Mikroorganismen und die gesamte Sauberhaltung beider Räume mit allen Terrarien und Aquarien. Die Betreuung des Tierpflegeraumes und die Vor- und Nachbereitung der Ausleihe kann – nach Aussagen des Leiters der SCHUBZ - nicht durch so genannte kurzfristige 1-Euro-Jobs mit Langzeitarbeitslosen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten gewährleistet werden. Aus Gründen des Tierschutzes erfordere die Tierhaltung im SCHUBZ vielmehr eine qualifizierte und konstante Pflege und Versorgung, die nur mit einer Arbeitskraft, die mindestens zwei Jahre beschäftigt ist, erfolgen könne. Finde sich keine Lösung zur langfristigen Sicherung dieser Aufgaben in der Art einer längerfristigen und qualifizierten Arbeitsstelle, so könne die Tierhaltung nicht mehr tierschutzkonform durchgeführt werden. Dann müsse das SCHUBZ sowohl die Tierhaltung als auch die umfangreiche Ausleihe (im Jahr 2003 = 330 Ausleihen mit über 7.000 Einzelobjekten) aufgeben.

 

Die zusätzlich anfallenden Kosten werden für ein volles Haushaltsjahr auf rd. 14.000 € geschätzt, wovon der Landkreis anteilig 7.000 € zu übernehmen hätte. Zusammen mit den bereits in 2004 zusätzlich abgerechneten Verwaltungskosten (2.700 €) läge der Anteil des Landkreises bei 9.700 €, aufgerundet bei 10.000 €. Die Gesamtkosten beliefen sich dann auf jährlich 18.700 €.

 

Da der Landkreis aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist diese zusätzlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung eines SCHUBZ-Assistenten bereitzustellen, besteht nur die Möglichkeit einer Mitfinanzierung aus dem vorhandenen Schuletat der Schulen. Da die Grundschulen im Landkreis Lüneburg die Leistungen der SCHUBZ ebenfalls stark in Anspruch nehmen, stellt sich die Frage einer anteiligen Kostenbeteiligung der erhöhten Personalkosten durch die Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis Lüneburg hat mit Rundschreiben vom 10. Februar 2005 die Schulträger der Grundschulen im Landkreis Lüneburg angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob eine Beteiligung an den zusätzlichen Personalkosten auf der Grundlage der Schülerzahlen in Betracht kommt. Eine abschließende Stellungnahme aller Schulträger liegt bisher noch nicht vor. Die Samtgemeinde Bardowick und die Samtgemeinde Gellersen haben eine Kostenbeteiligung bereits abgelehnt.

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt die städtischen Schulen über eine Mitfinanzierung aus den Schuletats an den erhöhten Personalkosten zu beteiligen. Eine weitere Beratung ist im Schulausschuss der Stadt im Mai vorgesehen.

 

Zur weiteren Information ist der Entwurf einer Kostenaufteilung der zusätzlichen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2005 auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2004/2005 als Anlage beigefügt. Hiernach würde sich für die kreiseigenen Schulen im Sek. I-Bereich ein Gesamtbetrag von rd. 5.700 € ergeben, für die Grundschulen im Landkreis würde sich ein Betrag von rd. 4.300 € ergeben.

 

Sollte es bei der sich abzeichnenden ablehnenden Haltung der Schulträger der Grundschulen bleiben, müssten die Grundschulen, abhängig von der Nutzung, einen angemessenen Beitrag zu den Kosten des SCHUBZ leisten.

Sollten vor diesem Hintergrund die Besucher bzw. Ausleihzahlen insbesondere aus den Grundschulen in der Fläche des Landkreises zurückgehen, ist die Forderung des SCHUBZ nach einer Bestandsgarantie und damit einer „Ausfallbürgschaft“ in Höhe der wegbrechenden Einnahmen vorstellbar.

 

Ergänzende Sachlage vom 24.05.2005:

Im Schulausschuss vom 27.04.2005 war die Sache, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestand, nicht abschließend behandelt worden. Die Angelegenheit wird daher ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgelegt.

 

Die aktuelle Sachlage stellt sich wie folgt dar:

 

Ø      die Stadt Lüneburg hat mittlerweile beschlossen, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.000 € zu den zusätzlichen Personalkosten in Höhe v. 21.000 €/Jahr zu zahlen. Ein Drittel übernimmt der Förderverein, der auch Arbeitgeber, der einzustellenden Fachkraft ist

Ø      ein Betrag von 7.000 €, der vom Landkreis Lüneburg bzw. den Flächengemeinden aufzubringen wäre, bleibt offen

Ø      die Hauptverwaltungsbeamten der Flächengemeinden haben mitgeteilt, dass die Gemeinden nicht in eine Finanzierung eintreten werden bzw. dies in die Verantwortung – und die Schulbudgets – der Grundschulen oder Fördervereine legen

Ø      eine direkte Beteiligung der Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinden/Samtgemeinden erscheint untunlich (es müssten 26 Grundschulen um Mitfinanzierung gebeten werden, wobei das Ergebnis und damit ein Restfinanzierungsrisiko offen blieben)

Ø      Haushaltsmittel für diesen Zweck sind im Kreishaushalt 2005 (anteilig wären 4.000 € erforderlich) nicht vorgesehen.

 

Insofern hat der Ausschuss nunmehr zu entscheiden, ob

 

Ø      die 7.000 € / 4.000 € (für 2005) als Kreiszuschuss finanziert und damit dauerhaft zusätzlich im Haushalt verankert werden müssen

Ø      der Betrag lediglich in 2005 aus dem Kreisetat zusätzlich zu erbringen ist und ab 2006 die Schulbudgets der kreiseigenen Schulen entsprechend belastet werden müssen (die Berufsbildenden Schulen kämen für eine Mitfinanzierung nicht in Betracht, die Gymnasien signalisieren Zurückhaltung)

Die aus der Anlage sich ergebenden Beteiligungsbeträge verdoppeln sich in diesem Fall, da auch die Grundschulanteile mitzufinanzieren sind

Ø      eine Mitfinanzierung des SCHUBZ abgelehnt wird.

 

Ergänzende Sachlage vom 26.01.2006:

Es war und ist erklärter Wille des Landkreises Lüneburg und der Stadt Lüneburg, das SCHUBZ Lüneburg zu institutionalisieren und für die Schulen des Landkreises einschließlich der Grundschulen und der städtischen Schulen eine Einrichtung zu schaffen, die den Schülerinnen und Schülern originäre Begegnungen mit Tieren ermöglicht. Darüber hinaus sollen die Schulen durch das pädagogische Materialangebot in ihrem Bildungsauftrag für eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden. Hieraus resultierend wurde zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg im Jahre 1995 eine Vereinbarung hinsichtlich der Trägerschaft und Kostenaufteilung für das SCHUBZ zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg geschlossen. Die Trägerschaft für das SCHUBZ wurde durch die Stadt Lüneburg übernommen, wobei man sich darüber einig war, dass die Kosten für die Einrichtung, Unterhaltung und Personalgestellung des SCHUBZ je zur Hälfte von Stadt und Landkreis Lüneburg getragen werden.

 

Aufgrund der in den letzten Jahren verstärkt erfolgten Umstrukturierungen im niedersächsischen Schulwesen und dadurch bedingt eines erhöhten Anforderungsprofils an ein leistungsfähiges SCHUBZ war bereits im Jahre 2003 eine Erhöhung des Personalkostenansatzes notwendig. Nach einer Entscheidung des Schulgrundsatzausschusses von Stadt und Landkreis Lüneburg wurde diese Erhöhung einvernehmlich gebilligt und auch der Kreisausschuss hat diese Entscheidung bestätigt. Im Jahre 2005 wurde eine nochmalige Aufstockung des Personalkostenansatzes erforderlich, da durch die bekannte Neuregelung des Sozialhilfewesens und Verlagerung auf die Arbeitsverwaltung, die Gestellung von ABM-Kräften für einen längeren Zeitraum nicht möglich war. Die Beschäftigung von Unterstützungskräften durch so genannte kurzfristige 1€-Jobs mit Langzeitarbeitslosen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten war keine Alternative. Aufgrund dieser Tatsache wurde gemäß Kreisausschussbeschluss vom 11.07.2005 eine zusätzliche Aufstockung um jährlich 7.000 € genehmigt. Allerdings wurde die Kreisverwaltung beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2006 die kreiseigenen Schulen sowie auch die Grundschulen in der Fläche des Kreises an diesen Mehrausgaben angemessen zu beteiligen. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Umsetzung nicht durchführbar, da die Ansätze der kreiseigenen Schulen aufgrund der bekannten Haushaltssituation des Landkreises Lüneburg keinen weiteren Spielraum zur Mitfinanzierung der SCHUBZ-Kosten zulassen.

 

Die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg hat auf ihrer Sitzung vom 02.11.2005 darauf hingewiesen, dass die Träger der Grundschulen nicht in der Lage seien, den ausgerechneten Mehraufwand zu erbringen. Es wurde die allgemeine Auffassung vertreten, dass hier ein viel zu hoher Verwaltungsaufwand betrieben würde. Der Landkreis sollte aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft die zusätzlichen Mehrkosten aus dem Kreishaushalt zur Verfügung stellen und weder die kreiseigenen Schulen, noch die Grundschulen zusätzlich belasten. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg hat hierzu mit Schreiben vom 09. Januar 2006 gebeten, dass die nicht gedeckten Kosten für das SCHUBZ weiterhin je zur Hälfte von Stadt und Landkreis Lüneburg aufgebracht werden sollten, um erhöhte Nutzungsgebühren für die Schulen zu vermeiden. Eine anteilige Aufteilung der Kosten auf die Samt- und Einheitsgemeinden würde zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand führen.

 

Unter Berücksichtigung der zuvor gemachten Ausführungen ist für das Haushaltsjahr 2006 von folgenden anteiligen Gesamtkosten für den Landkreis Lüneburg auszugehen:

 

Ø                  Tierpflegehilfskraft, Anteil des Landkreises                                              8.000 €

Ø                  Abrechnung der Stadt Lüneburg für die Sach- und Personalkosten rd.     15.000 €

Ø                  Gesamtkosten 2006 rd.                                                                          23.000 €

 

Eine Ursache für diese Kostensteigung im Haushaltsjahr 2006 liegt u. a. auch an Brandschutzforderungen, die allein Gesamtkosten von rd. 9.000 € im Jahre 2006 verursachen und die den Landkreis somit mit 4.500 € belasten werden. Da im Haushalt 2006 bisher nur 16.000 € bereitgestellt werden, ergibt sich ein Mehrbedarf von 7.000 €.

 

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