Vorlage - 2005/074
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1 | Arbeitsgemeinsch.Hauptverw.Beamt. SCHUBZ (46 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die kreiseigenen Schulen werden zur Mitfinanzierung zusätzlicher
Personalkosten für das Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SCHUBZ) auf
Basis der Schülerzahlen im Sek. I-Bereich aus dem vorhandenen Schulbudget
herangezogen. Die Grundschulen im Landkreis Lüneburg werden sich zukünftig über
ein Nutzungsentgelt, erhoben und kalkuliert durch das SCHUBZ, an diesen
zusätzlichen Personalkosten beteiligen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 24.05.2005:
Der Kreisausschuss beschließt eine der drei in der ergänzenden
Sachlage dargestellten Möglichkeiten.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 26.01.2006:
Da eine anteilige Kostenbeteiligung der kreiseigenen Schulen
und der Grundschulen im Landkreis nicht realistisch ist und aus den
bereitgestellten Ansätzen im jeweiligen Schuletat nicht zusätzlich finanziert
werden kann, werden die anteiligen Sach- und Personalkosten für das SCHUBZ zukünftig
zentral aus dem Schuletat des Landkreises finanziert. Für diesen Zweck sind
Mittel in Höhe von 7.000 € zusätzlich erforderlich. Der bisher bei
Haushaltsstelle 02.2920.1100 – Nutzungsgebühren SCHUBZ – in Ansatz gebrachte
Betrag in Höhe von 7.000 € wird nicht von den Schulen erhoben. In 2006 ist
verwaltungsseitig zu versuchen, eine Deckung aus vorhandenen Mitteln
sicherzustellen.
Sachlage:
Gemäß Vereinbarung vom 15. März 1995 zwischen der Stadt
Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg hat die Stadt Lüneburg die Trägerschaft für
das Schulbiologie- und Umweltbildungszentrum (SCHUBZ) übernommen. Die
notwendigen jährlichen Sachkosten und Personalkosten für das nicht pädagogische
Personal werden hiernach je zur Hälfte von Stadt und Landkreis getragen.
Die Stadt Lüneburg ist 2003 an den Landkreis Lüneburg
herangetreten, um eine vereinbarungsgemäße Abrechnung der gestiegenen
Personalkosten umzusetzen. Nach einer Entscheidung des
Schulgrundsatzausschusses vom 12.12.2003 hat sich der Landkreis Lüneburg zur
Hälfte an den erhöhten Personalkosten beteiligt. Der Kreisausschuss hat diese
Entscheidung bestätigt.
Ein Grundbetrag in Höhe von 8.700 € wird aus dem Haushalt des
Landkreises Lüneburg, aus Mitteln der allgemeinen Schulverwaltung, zur
Verfügung gestellt. Die darüber hinaus gehenden anteiligen Personalkosten –
oben beschrieben – in Höhe von 2.700 € im Jahre 2004 wurden anteilig auf die
kreiseigenen Schulen auf der Basis der Schülerzahlen im Sek. I-Bereich
umgelegt. Kosten im Jahr 2004 insgesamt: 8.700 € + 2.700 € = 11.400 €.
Für das Haushaltsjahr 2005 ist ab 01.06. zur Sicherung der
Tierausleihe die Einstellung eines geeigneten Tierpflegers aus Sicht des SCHUBZ
dringend erforderlich. Zum 31.05.2005 läuft der Zeitvertrag des bisherigen
Tierpflegers aus. Der Tierpfleger hat zwei Tierräume mit zurzeit 45 Terrarien
mit lebenden Tieren zu betreuen. Ihm obliegt außerdem die gesamte
Futterbeschaffung sowie das Ansetzen von Neuzuchten von Mikroorganismen und die
gesamte Sauberhaltung beider Räume mit allen Terrarien und Aquarien. Die
Betreuung des Tierpflegeraumes und die Vor- und Nachbereitung der Ausleihe kann
– nach Aussagen des Leiters der SCHUBZ - nicht durch so genannte kurzfristige
1-Euro-Jobs mit Langzeitarbeitslosen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten
gewährleistet werden. Aus Gründen des Tierschutzes erfordere die Tierhaltung im
SCHUBZ vielmehr eine qualifizierte und konstante Pflege und Versorgung, die nur
mit einer Arbeitskraft, die mindestens zwei Jahre beschäftigt ist, erfolgen
könne. Finde sich keine Lösung zur langfristigen Sicherung dieser Aufgaben in
der Art einer längerfristigen und qualifizierten Arbeitsstelle, so könne die
Tierhaltung nicht mehr tierschutzkonform durchgeführt werden. Dann müsse das
SCHUBZ sowohl die Tierhaltung als auch die umfangreiche Ausleihe (im Jahr 2003
= 330 Ausleihen mit über 7.000 Einzelobjekten) aufgeben.
Die zusätzlich anfallenden Kosten werden für ein volles Haushaltsjahr
auf rd. 14.000 € geschätzt, wovon der Landkreis anteilig 7.000 € zu übernehmen
hätte. Zusammen mit den bereits in 2004 zusätzlich abgerechneten
Verwaltungskosten (2.700 €) läge der Anteil des Landkreises bei 9.700 €,
aufgerundet bei 10.000 €. Die Gesamtkosten beliefen sich dann auf jährlich
18.700 €.
Da der Landkreis aufgrund seiner finanziellen Situation nicht
in der Lage ist diese zusätzlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung eines
SCHUBZ-Assistenten bereitzustellen, besteht nur die Möglichkeit einer
Mitfinanzierung aus dem vorhandenen Schuletat der Schulen. Da die Grundschulen
im Landkreis Lüneburg die Leistungen der SCHUBZ ebenfalls stark in Anspruch
nehmen, stellt sich die Frage einer anteiligen Kostenbeteiligung der erhöhten
Personalkosten durch die Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis Lüneburg
hat mit Rundschreiben vom 10. Februar 2005 die Schulträger der Grundschulen im
Landkreis Lüneburg angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob eine
Beteiligung an den zusätzlichen Personalkosten auf der Grundlage der
Schülerzahlen in Betracht kommt. Eine abschließende Stellungnahme aller
Schulträger liegt bisher noch nicht vor. Die Samtgemeinde Bardowick und die
Samtgemeinde Gellersen haben eine Kostenbeteiligung bereits abgelehnt.
Die Stadt Lüneburg beabsichtigt die städtischen Schulen über
eine Mitfinanzierung aus den Schuletats an den erhöhten Personalkosten zu
beteiligen. Eine weitere Beratung ist im Schulausschuss der Stadt im Mai
vorgesehen.
Zur weiteren Information ist der Entwurf einer Kostenaufteilung
der zusätzlichen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2005 auf der Basis der
Schülerzahlen für das Schuljahr 2004/2005 als Anlage beigefügt. Hiernach würde
sich für die kreiseigenen Schulen im Sek. I-Bereich ein Gesamtbetrag von rd.
5.700 € ergeben, für die Grundschulen im Landkreis würde sich ein Betrag von
rd. 4.300 € ergeben.
Sollte es bei der sich abzeichnenden ablehnenden Haltung der
Schulträger der Grundschulen bleiben, müssten die Grundschulen, abhängig von
der Nutzung, einen angemessenen Beitrag zu den Kosten des SCHUBZ leisten.
Sollten vor diesem Hintergrund die Besucher bzw. Ausleihzahlen
insbesondere aus den Grundschulen in der Fläche des Landkreises zurückgehen,
ist die Forderung des SCHUBZ nach einer Bestandsgarantie und damit einer „Ausfallbürgschaft“
in Höhe der wegbrechenden Einnahmen vorstellbar.
Ergänzende Sachlage vom 24.05.2005:
Im Schulausschuss vom 27.04.2005 war die Sache, da
noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestand, nicht abschließend behandelt
worden. Die Angelegenheit wird daher ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses
vorgelegt.
Die aktuelle Sachlage stellt sich wie folgt dar:
Ø
die Stadt Lüneburg hat mittlerweile
beschlossen, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.000 € zu den zusätzlichen
Personalkosten in Höhe v. 21.000 €/Jahr zu zahlen. Ein Drittel übernimmt der
Förderverein, der auch Arbeitgeber, der einzustellenden Fachkraft ist
Ø
ein Betrag von 7.000 €, der vom Landkreis
Lüneburg bzw. den Flächengemeinden aufzubringen wäre, bleibt offen
Ø
die Hauptverwaltungsbeamten der
Flächengemeinden haben mitgeteilt, dass die Gemeinden nicht in eine
Finanzierung eintreten werden bzw. dies in die Verantwortung – und die
Schulbudgets – der Grundschulen oder Fördervereine legen
Ø
eine direkte Beteiligung der Grundschulen
in Trägerschaft der Gemeinden/Samtgemeinden erscheint untunlich (es müssten 26
Grundschulen um Mitfinanzierung gebeten werden, wobei das Ergebnis und damit
ein Restfinanzierungsrisiko offen blieben)
Ø
Haushaltsmittel für diesen Zweck sind im
Kreishaushalt 2005 (anteilig wären 4.000 € erforderlich) nicht vorgesehen.
Insofern hat der Ausschuss nunmehr zu entscheiden, ob
Ø
die 7.000 € / 4.000 € (für 2005) als
Kreiszuschuss finanziert und damit dauerhaft zusätzlich im Haushalt verankert
werden müssen
Ø
der Betrag lediglich in 2005 aus dem
Kreisetat zusätzlich zu erbringen ist und ab 2006 die Schulbudgets der
kreiseigenen Schulen entsprechend belastet werden müssen (die Berufsbildenden
Schulen kämen für eine Mitfinanzierung nicht in Betracht, die Gymnasien
signalisieren Zurückhaltung)
Die aus der Anlage sich ergebenden Beteiligungsbeträge
verdoppeln sich in diesem Fall, da auch die Grundschulanteile mitzufinanzieren
sind
Ø
eine Mitfinanzierung des SCHUBZ abgelehnt
wird.
Ergänzende Sachlage vom 26.01.2006:
Es war und ist erklärter Wille des Landkreises Lüneburg und der
Stadt Lüneburg, das SCHUBZ Lüneburg zu institutionalisieren und für die Schulen
des Landkreises einschließlich der Grundschulen und der städtischen Schulen
eine Einrichtung zu schaffen, die den Schülerinnen und Schülern originäre
Begegnungen mit Tieren ermöglicht. Darüber hinaus sollen die Schulen durch das
pädagogische Materialangebot in ihrem Bildungsauftrag für eine nachhaltige
Entwicklung unterstützt werden. Hieraus resultierend wurde zwischen Stadt und
Landkreis Lüneburg im Jahre 1995 eine Vereinbarung hinsichtlich der
Trägerschaft und Kostenaufteilung für das SCHUBZ zwischen Stadt und Landkreis
Lüneburg geschlossen. Die Trägerschaft für das SCHUBZ wurde durch die Stadt
Lüneburg übernommen, wobei man sich darüber einig war, dass die Kosten für die
Einrichtung, Unterhaltung und Personalgestellung des SCHUBZ je zur Hälfte von
Stadt und Landkreis Lüneburg getragen werden.
Aufgrund der in den letzten Jahren verstärkt erfolgten
Umstrukturierungen im niedersächsischen Schulwesen und dadurch bedingt eines
erhöhten Anforderungsprofils an ein leistungsfähiges SCHUBZ war bereits im
Jahre 2003 eine Erhöhung des Personalkostenansatzes notwendig. Nach einer
Entscheidung des Schulgrundsatzausschusses von Stadt und Landkreis Lüneburg
wurde diese Erhöhung einvernehmlich gebilligt und auch der Kreisausschuss hat
diese Entscheidung bestätigt. Im Jahre 2005 wurde eine nochmalige Aufstockung
des Personalkostenansatzes erforderlich, da durch die bekannte Neuregelung des
Sozialhilfewesens und Verlagerung auf die Arbeitsverwaltung, die Gestellung von
ABM-Kräften für einen längeren Zeitraum nicht möglich war. Die Beschäftigung
von Unterstützungskräften durch so genannte kurzfristige 1€-Jobs mit
Langzeitarbeitslosen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten war keine
Alternative. Aufgrund dieser Tatsache wurde gemäß Kreisausschussbeschluss vom
11.07.2005 eine zusätzliche Aufstockung um jährlich 7.000 € genehmigt.
Allerdings wurde die Kreisverwaltung beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2006 die
kreiseigenen Schulen sowie auch die Grundschulen in der Fläche des Kreises an
diesen Mehrausgaben angemessen zu beteiligen. Aus Sicht der Verwaltung ist
diese Umsetzung nicht durchführbar, da die Ansätze der kreiseigenen Schulen
aufgrund der bekannten Haushaltssituation des Landkreises Lüneburg keinen
weiteren Spielraum zur Mitfinanzierung der SCHUBZ-Kosten zulassen.
Die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg
hat auf ihrer Sitzung vom 02.11.2005 darauf hingewiesen, dass die Träger der
Grundschulen nicht in der Lage seien, den ausgerechneten Mehraufwand zu
erbringen. Es wurde die allgemeine Auffassung vertreten, dass hier ein viel zu
hoher Verwaltungsaufwand betrieben würde. Der Landkreis sollte aus Sicht der
Arbeitsgemeinschaft die zusätzlichen Mehrkosten aus dem Kreishaushalt zur
Verfügung stellen und weder die kreiseigenen Schulen, noch die Grundschulen
zusätzlich belasten. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im
Landkreis Lüneburg hat hierzu mit Schreiben vom 09. Januar 2006 gebeten, dass
die nicht gedeckten Kosten für das SCHUBZ weiterhin je zur Hälfte von Stadt und
Landkreis Lüneburg aufgebracht werden sollten, um erhöhte Nutzungsgebühren für
die Schulen zu vermeiden. Eine anteilige Aufteilung der Kosten auf die Samt-
und Einheitsgemeinden würde zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand führen.
Unter Berücksichtigung der zuvor gemachten Ausführungen ist für
das Haushaltsjahr 2006 von folgenden anteiligen Gesamtkosten für den Landkreis
Lüneburg auszugehen:
Ø
Tierpflegehilfskraft, Anteil des
Landkreises 8.000 €
Ø
Abrechnung der Stadt Lüneburg für die
Sach- und Personalkosten rd. 15.000 €
Ø
Gesamtkosten 2006 rd. 23.000
€
Eine Ursache für diese Kostensteigung im Haushaltsjahr 2006
liegt u. a. auch an Brandschutzforderungen, die allein Gesamtkosten von rd.
9.000 € im Jahre 2006 verursachen und die den Landkreis somit mit 4.500 €
belasten werden. Da im Haushalt 2006 bisher nur 16.000 € bereitgestellt werden,
ergibt sich ein Mehrbedarf von 7.000 €.