Vorlage - 2018/288
|
|
Sachlage:
Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet:
Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein
(hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):
- Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
- Aufgaben der Bodenschutzbehörde
- Aufgaben der Waldbehörde
- Aufgaben der Deichbehörde
- Aufsicht über Schornsteinfeger.
Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.
Produkt 537-110 Abfallwirtschaft eigener Wirkungskreis
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.
Nennenswerte Veränderungen der Ansätze ergeben sich nicht.
Produkt 554-000
Die Verwaltung strebt an, zukünftig folgende Schwerpunkte bei den Aufgaben im Naturschutz zu setzen:
1. Vorort-Kontrolle Kompensationsmaßnahmen, Unterstützung Kommunen bei Umsetzung Kompensationsmaßnahmen, Aufbau und Betreuung Flächenpoole, GIS-Fachkraft:
Die Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen ist seit langem eine Forderung von Politik und Naturschutzverbänden. Damit die Kompensationsflächen der Gemeinden optimiert bzw. teilweise erstmals hergerichtet werden können, wurde bereits mit den Kommunen kommuniziert, dass seitens des Landkreises eine fachliche Unterstützung angeboten werden soll. In diesem Zusammenhang sind auch bestehende und evtl. neue Flächenpoole zu sehen. Wesentlich für eine optimale Erfüllung dieser Aufgaben ist auch ein aussagekräftiges geographisches Informationssystem. Daher wird in diesem Zusammenhang auch die GIS-Fachkraft gesehen.
2. Biotopmanagement, Grünland:
Im Zuge der Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes wurden kreisweit die geschützten Biotope kartiert. In diesem Zusammenhang wurde einerseits festgestellt, dass gegenüber alten Kartierungen erhebliche Flächen verloren gegangen sind. Zum anderen drohen viele weitere Flächen - insbesondere Grünland - durch Intensivierung der Bewirtschaftung zu verschwinden. Der Verlust an artenreichem Grünland ist eines der maßgeblichen Probleme im Zusammenhang mit Artenschwund. Es ist notwendig, den Eigentümern/Bewirtschaftern im Einzelfall entsprechende Bewirtschaftungsauflagen zu machen, um die Biotope zu erhalten, diese wiederum können mit diesen Auflagen Erschwernisausgleich beantragen. Neben dem Erhalt und der Verbesserung vorhandener Biotope müssen auch neue Biotope entwickelt werden. Mit dieser Aufgabe wird für viele Ziele ein Beitrag geleistet: Artenhilfsmaßnahme, Biotopverbund, Umsetzung Landschaftsrahmenplan.
3. Management eigener Flächen: Viele Naturschutzziele lassen sich am besten umsetzen, wenn der Landkreis Eigentümer von Flächen wird. Daher wurden bereits in der Vergangenheit Flächen erworben und muss dies zukünftig noch intensiviert werden. Wie oben dargestellt ist es derzeit fast nicht möglich, die Flächen auch entsprechend herzurichten, so dass sie wirklich einen hohen naturschutzfachlichen Wert haben. Hier gibt es auch Überschneidungen mit den oben unter 2. genannten Aufgaben.
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
In der Wasserwirtschaft wird folgende Schwerpunktsetzung angestrebt:
- Wasserbuch und alte Rechte
- Überprüfung alter Rechte, z. B. Staurechte
- Festsetzung von Staumarken
- Anordnung von Maßnahmen zu alten Rechten
- Wasserrahmenrichtlinie
- Koordination und Abwicklung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung
- Genehmigung und Überwachung von Abwasseranlagen nach NWG und Abwasserverordnung, Indirekteinleitung
- Verstöße gegen wasser- und deichrechtliche Bestimmungen
- Cross Compliance
- Überprüfung/Kontrollen nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) u. a. Vorschriften
- JGS- Anlagen (alle 10 Jahre) bzw. Silage (kurzfristiger)
- Tankstellen, Eigenverbrauchstankstellen, Altöllager
- Pflanzenschutzmittellager
- Heizölanlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten
- Überprüfung von Landwirten in Wasserschutzgebieten
- Kontrolle von Gewässerrandstreifen (z. B. fehlende Abzäunung, mangelnde Abstände zum Gewässer durch landwirtschaftliche und sonstige Nutzungen)
- Kontrolle von ungenehmigten Anlagen an Gewässern (z. B. Stege)
- Kontrolle von ungenehmigten Nutzungen der Gewässer (Entnahme, Einleitungen)
Auf einen Teil dieser Aufgaben bezieht sich u. a. die Vorlage 2018/115, die insbesondere eine Überwachung von JGS-Anlagen, Silagelager und Kontrollen nach der AwSV zum Ziel hat. Derzeit finden fast nur anlassbezogene Kontrollen statt.
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Laut § 47 Abs. 2 Nds. AbfG muss der Landkreis Lüneburg ein Überwachungskonzept für gefährliche Abfälle entwickeln. Dabei sind die Betriebe im Landkreis Lüneburg anzuschreiben, die verschiedenen Abfallarten und -mengen zu ermitteln und ein Prüfturnus festzulegen.