Vorlage - 2005/075
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Die Leiterin des Fachdienstes Jugend und Familie wird im Rahmen der Sitzung die Leistungen und Tätigkeiten des Fachdienstes im Jahre 2004 darstellen und erläutern.
Der Fachdienst besteht aus folgenden Sachgebieten:
- Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft/Beistandschaft
- Unterhaltsvorschusskasse
- BAföG/Erziehungsgeld
- Betreuungsstelle
Im Folgenden sind einige statistische Daten aufgeführt:
Sachgebiet AV/AP/BEI
Ø Laufende Fälle AP, AV, BEI: | 917 (davon eheliche Kinder: 161) | Anmerkung: Auf 183 Vaterschaftsfeststellungen, die ausschließlich auf nichteheliche Kinder bezogen sind, kommen 168 Sorgeerklärungen. Damit ist in 91,8 % dieser Fälle zum Zeitpunkt der Geburt von keinem bzw. nur geringem Konfliktpotential auszugehen. Damit trifft die erst mit der Kindschaftsrechtsreform im Jahre 1998 eingeführte Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern den Bedarf. |
Ø Beratung gem. § 52 a KJHG: | 206 | |
Ø Beratung gem. § 18 KJHG: | 206 | |
Ø Beurkundungen: | 476 | |
Ø Vaterschaftsfeststellungen: | 183 | |
Ø Sorgeerklärungen: | 168 (= 91,8 % aller Vaterschaftsfeststellungen) | |
Ø Zwangsvollstreckungen und Klagen: | 114 | |
Ø Vereinnahmte Mündelgelder: | 936.042,66 € |
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Ø Laufende UVG-Fälle | 544 | Anmerkung: Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg der Anträge um 5,43 % zu verzeichnen. In ca. 70 % der Fälle wird von Anfang an Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen festgestellt. Diese Quote wird sich mit Hartz IV erhöhen, da nach dem ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nur noch eine geringere Leistung von der Agentur für Arbeit erbracht wird, die grundsätzlich nicht mehr pfändbar ist. |
Ø Heranziehungsfälle | 1.101 | |
Ø Ausgezahlt | 945.311,38 € | |
Ø Eingenommen | 201.490,02 € | |
Ø Rückholquote | 21,75 % |
BAföG/Erziehungsgeld
Ø Erstanträge BAföG | 336 | Anmerkung: Die BAföG-Anträge haben gegenüber 2003 um 13,13 % zugenommen. Gespräche mit Antragstellern ergeben, dass viele wegen des Mangels an Ausbildungsplätzen eine schulische Ausbildung machen. Die Erziehungsgeldanträge haben dagegen um 12,32 % abgenommen. Der Grund liegt in der Änderung des Erziehungsgeldgesetzes zum 01.01.2004. Danach sind die Einkommensgrenzen vom 1. bis 6. Lebensmonat des Kindes von 51.130 € auf 30.000 € gesenkt worden. Der Unmut bei den Antragstellern über diese niedrige Einkommensgrenze, ist sehr groß. |
Ø Anträge auf Weiterförderung | 172 | |
Ø Ausgezahlt über Bundeskasse Bremen | 992.880,61 € | |
Ø Erstanträge Erziehungsgeld | 1.395 | |
Ø Zweitanträge | 936 | |
Ø Ausgezahlt über Bundeskasse Bremen | 6.871.654,62 € |
Betreuungsstelle
Ø Betreuerbestellung durch AG | 838 | Anmerkung: Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz verpflichtet erstmals die Betreuungsstellen zur Beratung von Inhabern von Vorsorgevollmachten und zur Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten. Damit wird der Betreuungsstelle, die ohnehin stark belastet ist, ein weiterer Aufgabenkreis zugewiesen. Seit ca. zwei Jahren steigt das Interesse an Vorsorgevollmachten deutlich und kontinuierlich. Mit der steigenden Zahl der Vorsorgevollmachten wird auch der Beratungsbedarf deren Inhaber wachsen. |
Ø Vorschlag geeigneter Betreuer | 485 | |
Ø Berichte gegenüber AG | 443 | |
Ø Beratung über Vorsorgevollmachten | 166 |