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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/306  

Betreff: Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft Amt Neuhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Masemann, Inga
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
22.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.11.2018    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2018-06-18_KEP_Vereinbarung_Entwurf_ Stand 18. Juni 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

Entwurf der Vereinbarung zur Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-06-18_KEP_Vereinbarung_Entwurf_ Stand 18. Juni 2018 (283 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Vereinbarung der Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde Amt Neuhaus wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

 

Das Land Niedersachsen hat gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde Amt Neuhaus am 23.08.2016 eine Stabilisierungsvereinbarung geschlossen, um mit Hilfe dieser Entschuldungshilfe das jährliche Haushaltsdefizit der Gemeinde Amt Neuhaus auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.

 

Um die Haushaltslage der Gemeinde Amt Neuhaus nachhaltig zu stabilisieren bzw. zu verbessern und dem inzwischen eingetretenen Unterhaltungs- und Investitionsstau entgegen zu wirken, bedarf es zusätzlich zur getroffenen Stabilisierungsvereinbarung aus dem Jahr 2016 weiterer Anstrengungen.

 

Aus diesem Grund soll in gemeinsamer Anstrengung der Gemeinde Amt Neuhaus, dem Landkreis Lüneburg und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft eingegangen werden, um die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Gemeinde Amt Neuhaus langfristig zu sichern.

 

Die Laufzeit der Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft wird auf vier Jahre befristet. Eine gemeinsame Vereinbarung zur Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft wird der derzeit zwischen den Partnern erarbeitet. Der Entwurf ist der Vorlage beigefügt. Die Vereinbarung enthält die Aufgaben und Verpflichtungen der Partner.

 

Die Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft soll die Gemeinde Amt Neuhaus in die Lage versetzen, den stetigen Anstieg der Fehlbeträge und Liquiditätskredite zu beenden und ihren Haushalt im Ergebnis auszugleichen.

Die Gemeinde Amt Neuhaus soll zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung kontinuierliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und Maßnahmen zur weiteren Attraktivierung der Gemeinde umsetzen können.

 

Die Vereinbarung wurde in regelmäßigen Treffen des Amtes für regionale Landesentwicklung (für das Land Niedersachsen) mit dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde Amt Neuhaus gemeinsam im Prozess der Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft erarbeitet und eine Liste mit Projekten zusammengestellt.

Regelmäßige Treffen der Partner sowie die Gründung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen unterstützen den Prozess der Partnerschaft.

 

Die gemeinsame Vereinbarung soll bis Ende 2018 von allen Partner unterschrieben werden.

 

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