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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/341  

Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH (BuK):
- Bestellung einer neuen Spartenleitung
- Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 Handelsgesetzbuch (HGB)
- Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung der VHS REGION Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maseberg, Marita
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:29.2. 271-000 Volkshochschule
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
14.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
28.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-Handlungsvollmachten Spartenleitung nach § 54 HGB

-Geschäftsordnung für die BuK – Spartenleitung der VHS REGION Lüneburg

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH werden angewiesen,

-          der neuen Spartenleitung,

-          der Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 HGB und

-          dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung der VHS REGION Lüneburg

zuzustimmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages der BuK bestellt die Gesellschafterversammlung für jede Sparte eine Spartenleitung, insbesondere für die Sparte „Volkshochschule“. Mit Ablauf des 30.11.2018 wird der bisherige Spartenleiter der Volkshochschule REGION Lüneburg, Herr Cassens, wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Auf Vorschlag des Geschäftsführers der BuK, Herrn Wiese, soll die zukünftige Spartenleitung zweigeteilt werden. Diese Zweiteilung sieht vor, dass es eine pädagogische/fachliche Leitung und eine Verwaltungs- und Finanzleitung der Programmbereiche gibt. Die beiden Leitungsstellen sollen mit Frau Kutzick (pädagogische/fachliche Leitung) und Herrn Alpers (Verwaltungs- und Finanzleitung) besetzt werden.

Zusätzlich soll der zukünftigen Spartenleitung eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB erteilt werden.

 

Im Zuge der personellen Veränderungen ist auch der Erlass einer, noch nicht vorhandenen, Geschäftsordnung für die Spartenleitung vorgesehen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 11 und 12 des Gesellschaftsvertrages der BuK ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Bestellung der Mitglieder der Spartenleitung sowie den Erlass einer Geschäftsordnung über Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren der Spartenleitungen.

 

Der Aufsichtsrat hat die Handlungsvollmachten und die Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines Umlaufbeschlusses zur Genehmigung empfohlen.

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