Vorlage - 2018/341
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Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH werden angewiesen,
- der neuen Spartenleitung,
- der Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 HGB und
- dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung der VHS REGION Lüneburg
zuzustimmen.
Sachlage:
Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages der BuK bestellt die Gesellschafterversammlung für jede Sparte eine Spartenleitung, insbesondere für die Sparte „Volkshochschule“. Mit Ablauf des 30.11.2018 wird der bisherige Spartenleiter der Volkshochschule REGION Lüneburg, Herr Cassens, wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Auf Vorschlag des Geschäftsführers der BuK, Herrn Wiese, soll die zukünftige Spartenleitung zweigeteilt werden. Diese Zweiteilung sieht vor, dass es eine pädagogische/fachliche Leitung und eine Verwaltungs- und Finanzleitung der Programmbereiche gibt. Die beiden Leitungsstellen sollen mit Frau Kutzick (pädagogische/fachliche Leitung) und Herrn Alpers (Verwaltungs- und Finanzleitung) besetzt werden.
Zusätzlich soll der zukünftigen Spartenleitung eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB erteilt werden.
Im Zuge der personellen Veränderungen ist auch der Erlass einer, noch nicht vorhandenen, Geschäftsordnung für die Spartenleitung vorgesehen.
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 11 und 12 des Gesellschaftsvertrages der BuK ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Bestellung der Mitglieder der Spartenleitung sowie den Erlass einer Geschäftsordnung über Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren der Spartenleitungen.
Der Aufsichtsrat hat die Handlungsvollmachten und die Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines Umlaufbeschlusses zur Genehmigung empfohlen.