Vorlage - 2018/365
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1 | 181205 Anlage Entschädigung ehrenamtlich Tätige (45 KB) |
Die Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen (§ 7 der Entschädigungssatzung) wird zum 01.01.2019 um 10 % erhöht. Daraus ergibt sich eine Mehrausgabe gegenüber der bisherigen Regelung in Höhe von ca. 7.000 EUR/a.
Die monatlichen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen sind vor 2001 das letzte Mal angepasst worden, die monatlichen Beträge sind seit der Einführung des EURO konstant.
Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung angemessen, diese Aufwandsentschädigungen zum 01.01.2019 um 10 % zu erhöhen.
Der beigefügten Anlage können die bisherigen und künftigen Beträge entnommen werden.
Diese 10 % ige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen hat Mehrkosten in Höhe von ca. 7.000 EUR/a zur Folge.