Vorlage - 2005/084
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die
Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik,
Verkehrsplanung und ÖPNV die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n
aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.
Sachlage:
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2004 die
Fachausschüsse neu gebildet hat, wählt der Ausschuss für Raumordnung,
Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV in seiner ersten Sitzung nach
Neubildung die bzw. den
stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.