Vorlage - 2005/089
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Beschlussvorschlag:
Eine Beschlussfassung ist nicht gefordert.
Die betreffenden beratenden Mitglieder sind durch den
Ausschussvorsitzenden gemäß § 23 NLO auf die ihnen obliegenden Pflichten nach
§§ 20 – 22 NLO hinzuweisen.
Sachlage:
In der 1. Sitzung der Wahlperiode am 11.02.02 sind die
beratenden Mitglieder des Ausschusses gemäß § 23 NLO auf die ihnen nach §§ 20
bis 22 i. V. m. § 35 Abs. 3 NLO obliegenden Pflichten hingewiesen worden.
Da in der Zwischenzeit die namentliche Besetzung der beratenden
Mitglieder mehrfach gewechselt hat, ist für die seit der o. a. Sitzung neu
hinzu gekommenen bzw. die seitdem noch nicht belehrten beratenden
Ausschussmitglieder die Pflichtenbelehrung durch den Ausschussvorsitzenden nachzuholen.
Die §§ 20 – 22 NLO werden den Betreffenden im Wortlaut
ausgehändigt.