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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/089  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lemke, KerstinAktenzeichen:2
Federführend:Kreisentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
20.04.2005 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung ist nicht gefordert.

Die betreffenden beratenden Mitglieder sind durch den Ausschussvorsitzenden gemäß § 23 NLO auf die ihnen obliegenden Pflichten nach §§ 20 – 22 NLO hinzuweisen.

Sachlage:

Sachlage:

In der 1. Sitzung der Wahlperiode am 11.02.02 sind die beratenden Mitglieder des Ausschusses gemäß § 23 NLO auf die ihnen nach §§ 20 bis 22 i. V. m. § 35 Abs. 3 NLO obliegenden Pflichten hingewiesen worden.

 

Da in der Zwischenzeit die namentliche Besetzung der beratenden Mitglieder mehrfach gewechselt hat, ist für die seit der o. a. Sitzung neu hinzu gekommenen bzw. die seitdem noch nicht belehrten beratenden Ausschussmitglieder die Pflichtenbelehrung durch den Ausschussvorsitzenden nachzuholen.

 

Die §§ 20 – 22 NLO werden den Betreffenden im Wortlaut ausgehändigt.

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