Vorlage - 2005/099
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf
Einrichtung des 2-jährigen Ausbildungsberufes des Maschinen- und Anlagenführers
zum 01.08.2005 an der BBS II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 Niedersächsisches Schulgesetz bei der
Landesschulbehörde zu stellen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.04.2005:
Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf
Einrichtung des 2-jährigen Ausbildungsberufes des Maschinen- und Anlagenführers
zum 01.08.2005 an der BBS II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 Niedersächsisches Schulgesetz bei der
Landesschulbehörde zu stellen.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 14.04.2005 hat der Schulleiter der
Berufsbildenden Schulen II, Herr Köhnen, beim Landkreis Lüneburg als
Schulträger die Beschulung des neuen Berufs des Maschinen- und Anlagenführers
ab Schuljahr 2005/2006 beantragt. Auf Initiative der Wirtschaftsförderungs-
GmbH und mit Unterstützung der IHK Lüneburg-Wolfsburg soll am Standort Lüneburg
der neue 2-jährige Ausbildungsberuf des Maschinen- und Anlagenführers
eingeführt werden. Wie der beigefügten Information zu entnehmen ist, wendet
sich der Beruf an Industriebetriebe unterschiedlicher Branchen, die auch in
Lüneburg stark vertreten sind. Das Angebot wendet sich vornehmlich an
leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die mit den Theorieanforderungen
der „klassischen“ Metall- und Elektroberufe überfordert sind. Dieser neue
Ausbildungsberuf ermöglicht es, auch leistungsschwächeren Schülern eine neue
berufliche Perspektive zu eröffnen. Da es sich um ein Berufschulangebot für
Auszubildende von Betrieben des Landkreises Lüneburg handelt, ist der Landkreis
Lüneburg zur Beschulung grundsätzlich verpflichtet. Die neue Klasse ist gemäß
Stundentafel im ersten Ausbildungsjahr mit 18 Stunden (2 Schultage) und im
zweiten Ausbildungsjahr mit max. 9 Stunden (1 Schultag) zu beschulen. Baumaßnahmen
sind zurzeit nicht erforderlich.