Vorlage - 2019/142
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Anlagen: | |||||
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1 | Konzept zur Oberschule mit gymnasialen Zweig, Hanseschule (625 KB) | |||
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2 | Erfassungsbogen Muster-Erw.Gymn.Angebot (18 KB) |
Sachlage:
Während die Schülerzahlen an den Gymnasien in Hansestadt und Landkreis Lüneburg innerhalb der letzten Jahre gestiegen sind, gehen diese an den Oberschulen zurück. Dies zeigt – auch den bundesweiten - Trend, dass sich Eltern für ihr Kind einen gymnasialen Bildungsweg wünschen. Die Übergangsquote an die Gymnasien lag im letzten Jahr bei 51%, hinzu kommen noch die gymnasialen Schüler*innen an den IGSn Lüneburg und Embsen.
Neben Gymnasien und IGSn besteht auch die Möglichkeit, eine Oberschule mit Gymnasialzweig zu führen. Diese Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10, bietet aber im Gegensatz zu einer Oberschule ohne Gymnasialzweig die Möglichkeit in einigen Fächern die Schüler*innen bereits auf Gymnasialniveau zu unterrichten, so dass ein späterer Übergang an ein allgemeinbildendes oder berufsbildendes Gymnasium oder die Oberstufe einer IGS leichter fällt. Dies unterscheidet die Oberschule mit Gymnasialzweig auch von einer IGS, die nur die Differenzierung auf Haupt- und Realschulniveau in den Jahrgängen 5 bis 10 vorsieht.
Der Unterricht an einer Oberschule kann jahrgangsbezogen mit Fachleistungsdifferenzierung oder überwiegend schulzweigbezogen erteilt werden. Im jahrgangsbezogenen Unterricht (wie auch an einer IGS) wird der Unterricht im Klassenverband erteilt und je nach Jahrgang in verschiedenen Fachleistungskursen differenziert. Im schulzweigbezogenen Unterricht werden die Schüler*innen getrennt nach den Schulzweigen Haupt- und Realschule und ggfs. Gymnasium unterrichtet.
Dem Unterricht in den Schulzweigen liegen die Kerncurricula der Haupt- und Realschule sowie dem Gymnasium zugrunde, im jahrgangsbezogenen Unterricht die der Oberschule.
Im Regelfall wird in den Klassen 5. und 6. jahrgangsbezogen, ab Klasse 7. oder 8 schulzweig- oder jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern, unterrichtet.
Im gymnasialen Angebot einer Oberschule soll der Unterricht ab Klasse 7 und muss der Unterricht ab Klasse 9 schulzweigbezogen erteilt werden.
Ein Wechseln zwischen den Schulzweigen kann zum Halbjahr erfolgen, so dass es sich um ein durchlässiges System handelt und auch „Spätentwicklern“ die Möglichkeit bietet auf Gymnasialniveau unterrichtet zu werden.
Für Schüler*innen des Gymnasialzweiges ist die zweite Fremdsprache verpflichtend.
Es bestehen Überlegungen im Landkreis Lüneburg eine Oberschule mit einem Gymnasialzweig auszustatten. Diese Überlegungen resultieren aus Gesprächen sowohl mit Oberschulleitungen als auch den Leitern der Lüneburger BBSn. Herr Schulz, als Leiter des Gymnasiums Oedeme, hat sich ebenfalls positiv hinsichtlich eines Gymnasialzweiges an einer Oberschule geäußert. Dieser würde die Wahlmöglichkeit der Eltern um eine weitere Option erweitern, die aus Sicht der Schulleitungen eine sinnvolle Alternative für einige Kinder wäre.
Schulleitungen aus dem Landkreis Celle haben bereits im Schulausschuss am 20.09.2018 die Arbeitsweise einer Oberschule mit Gymnasialzweig aufgezeigt und ihre positiven Erfahrungen dargelegt.
Für die Einführung wäre die Hanseschule Oedeme, Oberschule geeignet, weil sie über die entsprechenden Räumlichkeiten und eine große Anzahl von Schüler*innen verfügt. Frau Fischer, die Schulleiterin, hat bereits ein Konzept zur Umsetzung entworfen, welches als Anlage beigefügt ist.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4.1 SchOrgVO beträgt die Mindestzügigkeit für eine Oberschule mit gymnasialem Angebot mindestens 3 Züge, davon mindestens 1 Zug im gymnasialen Schulzweig. Die Schülerzahl je Zug beträgt nach § 4 Abs. 3 SchOrgVO für die Oberschule im Sekundarbereich I mit gymnasialem Angebot im gymnasialen Angebot 27 Schüler*innen, im Übrigen 24 Schüler*innen.
Die Hanseschule verfügt aktuell über 4 bis 6 Klassen je Jahrgang:
Klasse 5 | Klasse 6 | Klasse 7 | Klasse 8 | Klasse 9 | Klasse 10 |
76 SuS/6 Kl. | 107 SuS/5 Kl. | 81 SuS/4 Kl. | 127 SuS/6 Kl. | 128 SuS/6 Kl. | 111 SuS/6 Kl. |
Aus Sicht der AG zur Planung der Schulentwicklung sollten zunächst die Anmeldezahlen an der neuen IGS Lüneburg abgewartet werden. Diese liegen zum Zeitpunkt der Sitzung vor und werden präsentiert.
Für die Einführung eines Gymnasialzweiges muss der Schulträger die Mindestgrößen nach Entwicklung der Schülerzahlen und das Interesse der Erziehungsberechtigten an einem Gymnasialzweig der Landesschulbehörde nachweisen. Die Art und Weise der Ermittlung bleibt dem Schulträger überlassen, eine Befragung der Erziehungsberechtigten wäre ein geeignetes Mittel diesen Nachweis zu erbringen.
Eine Befragung würde auch eine geeignete Entscheidungsgrundlage für die Einführung eines Gymnasialzweiges für den Landkreis Lüneburg darstellen.
Ein Muster für eine Befragung liegt als Anlage bei.