Vorlage - 2019/236
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2 | Offenlegungsexemplar 2018 (946 KB) |
Beschlussvorschlag:
- 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2018 des Betriebs Straßenbau und – unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- 2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2018 wird beschlossen,
- 3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 342.378,81€ wird wie folgt verwendet: Der Jahresüberschuss in Höhe von 342.378,81€ wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als Abschlussprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 18.01.2019 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand im Mai und Juni 2019 statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 10.07.2019 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 10.07.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, dass die Buchführung, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und der Jahresabschluss 2018 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung. Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes (siehe Seiten 4 ff. und 17 ff. des Abschlussberichts) erneut die Auffassung der Betriebsleitung, dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere Reinvestitionen entgegengewirkt werden müsste. Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 342.378,81€ entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gem. § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.