Vorlage - 2019/242
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 - Finanzdaten der Kommunen im Landkreis Lüneburg Stand 08.08.2019 (98 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Übersicht Finanzsituation Gem. im LK - überarbeitet (1030 KB) | |||
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3 | Anlage 3 -Stellungnahme HVB zu den Finanzdaten (255 KB) |
Sachlage:
Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 und vom 16.06.2015 sind Landkreise bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den in diesem Zusammenhang erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert. Die Ergebnisse der Abfrage sind, zusammen mit den jeweiligen Vergleichszahlen des Landkreises, aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich.
Haushaltsergebnisse
Die Haushaltsjahre 2017 und 2018 konnten insgesamt 41 bzw. 35 von 50 kreisangehörige Kommunen mit einem Jahresüberschuss abschließen. 9 bzw. 16 Ergebnisrechnungen schlossen mit einem Fehlbetrag ab. Die Jahresergebnisse fielen insgesamt deutlich besser aus als geplant: In den Haushaltsplänen 2017 und 2018 waren noch in 25 bzw. 24 Fällen Jahresfehlbeträge veranschlagt worden.
Für das Haushaltsjahr 2019 sehen 22 von 50 Haushaltspläne der kreisangehörigen Kommunen einen Jahresüberschuss bzw. eine „schwarze Null“ vor. 28 Kommunen haben einen Jahresfehlbetrag veranschlagt.
Der Landkreis Lüneburg konnte bzw. kann seinen Haushalt im Betrachtungszeitraum stets ausgleichen.
Haushaltssicherungskonzept
Ein Indikator für die Haushaltssituation einer Kommune ist auch die Existenz eines Haushaltssicherungskonzeptes, das gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG immer dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine (drohende) Überschuldung abgebaut bzw. abgewendet werden muss. Von den kreisangehörigen Kommunen haben 2019 vier Kommunen, nämlich die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Amelinghausen, der Flecken Dahlenburg und die Gemeinde Tosterglope ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Der Landkreis Lüneburg ist aufgrund seines ausgeglichenen Haushalts nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.
Verschuldung
Die investive Verschuldung der kreisangehörigen Kommunen betrug zum 31.12.2018 in Summe rd. 259 Mio. Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.415 Euro. Demgegenüber betrug die investive Verschuldung des Landkreises rd. 115 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 631 Euro).
Die Liquiditätskredite der kreisangehörigen Kommunen betrugen zum 31.12.2018 in Summe rd. 97 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 532 Euro). Davon entfallen allein auf die Hansestadt Lüneburg 74,5 Mio. Euro. Der Landkreis konnte seine Liquiditätskredite in 2018 vollständig abbauen.
Überschussrücklagen
Überschussrücklagen sind Teil der Nettoposition, also des Eigenkapitals einer Kommune. Ihnen werden die erwirtschafteten Jahresüberschüsse zugeführt, sofern diese nicht vorrangig zur Verrechnung mit kameralen Sollfehlbeträgen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden müssen. Das Vorhandensein einer solchen Rücklage weist also darauf hin, dass eine Kommune in der Vergangenheit Jahresüberschüsse erzielen konnte. Insgesamt konnten 39 von 50 kreisangehörigen Gemeinden in ihren Jahresabschlüssen 2018 Überschussrücklagen mit einem Gesamtvolumen von rd. 52 Mio. Euro ausweisen.
Der Landkreis Lüneburg verfügt derzeit über keine Überschussrücklage.
Steuerkraft
Die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist im Betrachtungszeitraum seit 2016 kontinuierlich gestiegen. Allein in den drei Jahren von 2016 bis 2019 hat sie sich von rd. 137 Mio. Euro auf rd. 162 Mio. Euro erhöht (+ 18,4 %).
Finanzielle Mindestausstattung
Die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung der Finanzausstattung der Gemeinden, zu denen auch die Kreisumlage zählt, dürfen weder allein noch in ihrem Zusammenwirken dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird. Der Kernbereich dieser Garantie ist dann verletzt, wenn eine Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.
Da fraglich schien, ob bei der Gemeinde Amt Neuhaus die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung unterschritten wäre, hatte der Landkreis im letzten Jahr das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) um eine Einschätzung hierzu gebeten. Das Nds. MI hat daraufhin erklärt, dass nach dortiger Auffassung die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde Amt Neuhaus nicht beeinträchtigt sei, auch wenn die finanzielle Situation sicherlich als angespannt bezeichnet werden könne.
Auch bei den übrigen kreisangehörigen Gemeinden ist eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung nicht erkennbar.
Nicht im Haushaltsplan veranschlagte Bedarfe und besondere Belastungen
Auf gemeindlichen Wunsch hat der Landkreis den Kommunen die Gelegenheit gegeben, auch etwaige nicht im Haushaltsplan veranschlagte ergebniswirksame und investive Bedarfe sowie besondere Belastungen darzustellen. Diese sind auf den Seiten 14 und 15 der Anlage aufgeführt. Dargestellt werden insbesondere Unterhaltungsaufwendungen für die gemeindliche Infrastruktur, der Abbau von kameralen Sollfehlbeträgen und die Betriebskostendeckung für Kindertagesstätten.
Ergebnis
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die finanzielle Situation der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg nach wie vor sehr heterogen ist.
2019 gelten die Haushalte von 46 der 50 kreisangehörigen Kommunen als ausgeglichen. Vier Kommunen, nämlich die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Amelinghausen, der Flecken Dahlenburg und die Gemeinde Tosterglope befinden sich in einer angespannten Haushaltssituation, die davon gekennzeichnet ist, dass 2019 Fehlbeträge veranschlagt worden sind, die weder aus vorhandenen Überschussrücklagen noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2022 abgedeckt werden können.
Der Landkreis Lüneburg hat seine dauernde Leistungsfähigkeit gemäß § 23 KomHKVO zwischenzeitlich wiedererlangt. So konnten die Liquiditätskredite des Kreises in 2018 vollständig abgebaut werden. Mit dem Beschluss zum Jahresabschluss 2018 werden auch die noch bestehenden bilanziellen Altdefizite auf null gefahren. Die Laufzeit des 2012 mit dem Land abgeschlossenen Zukunftsvertrages endete daher vorzeitig.
Bestand hat noch der Zukunftsvertrag, den die Hansestadt Lüneburg mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen hat und nach dem sie zur Erzielung von ausgeglichenen ordentlichen Haushaltsergebnissen verpflichtet ist. Nach derzeitiger Planung wird die Hansestadt dieser Verpflichtung innerhalb des Finanzplanungszeitraumes nachzukommen können.
Die Verwaltung wird die kommunalen Finanzdaten in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ausführlich erläutern. Einen Vorschlag zur Höhe des Kreisumlagesatzes 2020 wird die Verwaltung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs unterbreiten.
Aktualisierte Sachlage vom 27.08.2019:
Zwischenzeitlich sind von den kreisangehörigen Gemeinden einige Korrekturen und Ergänzungen zu den Finanzdaten gemeldet worden. Die Finanzdatenübersicht ist daher noch einmal aktualisiert worden (Anlage 2).
Des Weiteren liegt eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg zur Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden vor (Anlage 3).