Vorlage - 2019/265
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1 | Resolution zur Übernahme der Aufgaben des Kindertagesstättenwesens (49 KB) |
Sachlage:
Wie bekannt, hat die Gemeinde Barendorf die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Aufgabenübertragung des Kindertagesstättenwesens zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Es wird nun darüber zu befinden sein, wie der Landkreis Lüneburg mit dieser Situation umgeht.
Zur Verdeutlichung der Situation sei die Sach- und Rechtslage einmal kurz (soweit möglich) dargestellt:
Die Landkreise sind gemäß SGB VIII und Nds. Ausführungsgesetz SGB VIII Träger der Jugendhilfe und damit auch zuständig für das Kindertagesstättenwesen. Niedersachsenweit ist es jedoch so, dass die Landkreise diese Aufgaben per Vertrag auf ihre Gemeinden übertragen haben. Hintergrund dafür ist, dass die Gemeinden diese Aufgaben schon immer wahrgenommen haben, da im Geltungszeitraum des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (bis 1990) diese Aufgaben nicht als Aufgabe der Jugendhilfeträger, sondern als Aufgabe der gemeindlichen Selbstverwaltung angesehen wurde.
Zwar ist diese Aufgabe niedersachsenweit den Gemeinden übertragen worden, die Konditionen, die die jeweiligen Landkreise dafür mit den Gemeinden vereinbart haben, sind aber höchst unterschiedlich, sodass es keinen niedersachsenweiten Maßstab gibt.
Der Landkreis Lüneburg zahlt den gemeindlichen Trägern Betriebskostenzuschüsse, die im Laufe der letzten Jahre erheblich gestiegen sind und in diesem Jahr bei ca. 9,2 Mio. € liegen werden.
Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren im Rahmen von Jahresüberschüssen weitere außerplanmäßige Zahlungen erfolgt.
Die Betriebskostenzuschüsse des Landkreises, die Personalkostenzuschüsse des Landes und die Elternbeiträge sind allerdings bei weitem nicht kostendeckend. Alle Gemeinden beklagen zu hohe von ihnen dann zu deckende Zuschussbedarfe.
Die Gemeinde Barendorf macht – dies soll im Rahmen dieser Vorlage weder gewertet noch kommentiert werden - für sich geltend, dass die ihr entstehenden Belastungen im Vergleich zu anderen Gemeinden besonders hoch seien. Dies insbesondere, weil sie eine Gemeinde mit hohem Wohncharakter wäre, die daher einerseits einen überdurchschnittlich hohen Kinderanteil habe, aber andererseits über unterdurchschnittliche Steuerkraft verfüge.
Mit der Gemeinde hat es verschiedene Gespräche gegeben, in denen der Landkreis allerdings auch deutlich gemacht hat, dass es keine Sonderregelung für Barendorf geben könne, da dies insbesondere von den übrigen Vertragspartnern so auch nicht mitgetragen werden könne.
In einem Gespräch im Mai 2019 mit dem Gemeindedirektor und dem Bürgermeister der Gemeinde Barendorf war vereinbart worden, dass die Angelegenheit noch einmal in den Rat gegeben wird mit dem Vorschlag, die Kündigung um ein Jahr hinauszuschieben, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche zusätzlichen Einnahmen die Gemeinde ggf. über den Härtefallfonds des Landes generieren kann.
Wie die Gemeinde nun mit Schreiben vom 25. Juni 2019 mitteilt, ist diesem Vorschlag seitens des Rats nicht entsprochen worden. Der Rat besteht einstimmig auf Kündigung zum 31. Dezember 2019.
Dies bedeutet, dass der Landkreis ab 1. Januar 2020 die Trägerschaft für die beiden von der Gemeinde Barendorf getragenen Kindergärten zu übernehmen hat. Wie dies geschehen kann und welche Schritte im Einzelnen dazu erforderlich sind, darüber wird zu beraten und zu verhandeln sein.
Dies bedeutet nach der Kita-Vereinbarung, die ja mit allen Gemeinden im Landkreis geschlossen worden ist, aber auch, dass für eine Gemeinde, die die Trägerschaft an den Landkreis zurückgibt, eine andere (deutlich höhere) Kreisumlage festzusetzen ist. In welcher Höhe und in welcher Weise dies erfolgt, darüber wird auch zu beraten sein.
In seiner Sitzung vom 24. Juni 2019, in der der Rat einer Verlängerung der Kündigungsfrist um ein Jahr nicht zugestimmt hat, ist die dieser Vorlage beigefügte Resolution zur Übernahme der Aufgaben des Kindertagesstättenwesens verabschiedet worden.
Die Verwaltung wird insoweit zu beauftragen sein, notwendige Schritte einzuleiten, um für den Bereich der Gemeinde Barendorf das Kindergartenwesen zu übernehmen.