Vorlage - 2003/114
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Anlage:
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Entwurf der Vereinbarung zur
Wachstumsinitiative Süderelbe (Stand: 06.12.2004)
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Entwurf der Satzung der
Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft (Stand: 06.12.2004)
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Anlagen: | |||||
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1 | ManSum_Suederelbe_040818_final (3002 KB) | |||
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2 | Vereinbarung Süderelbe_Entwurf (76 KB) | ![]() |
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3 | Satzung Süderelbe AG_Entwurf (83 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Von dem Projekt Wirtschaftsentwicklung im
Raum Süderelbe wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Lüneburg, der Sparkasse Lüneburg und der
Wirtschaftsförderungs-GmbH das Projekt mit dem Ziel einer regionalen
Zusammenarbeit mit den Landkreisen Stade und Harburg sowie dem Bezirk Harburg
voranzubringen.
Im Besonderen ergehen folgende Aufträge an
die Verwaltung zur Abstimmung mit den betreffenden Kreis- bzw.
Bezirksverwaltungen:
Für die Begleitung des Projektes ist ein
Beratungsunternehmen einzubinden. Hierfür sind gemeinsame
Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten.
Aufstellung des Projektfahrplans
einschließlich der erwarteten Kosten und Finanzierung,
Beantragung von Fördermitteln des Landes
und der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg-Niedersachsen, Einbeziehung der
Wirtschaftsförderungs-GmbH
Ergänzung vom 19.08.2003:
Für das Jahr 2004 wird ein Haushaltsansatz
in Höhe von 40.000,00 € für Projektkosten Wirtschaftsentwicklung
ausgewiesen. Der Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs GmbH reduziert sich
dementsprechend um 40.000,00 €.
Ergänzung vom 27.08.2004:
Der Kreistag stimmt der Fortführung der
Wachstumsinitiative Süderelbe in die Phase II zu. Der Landkreis Lüneburg
beteiligt sich an der hierfür notwendigen Umsetzungsorganisation. Konkrete
Vorschläge hierzu sind den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ergänzung vom 06.12.2004:
Die in der Sachdarstellung enthaltenen
Ausführungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und den Maßgaben zur
Führung von Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts werden zur
Kenntnis genommen.
Auf Grundlage der Vereinbarung und der
Satzung sowie unter Beachtung dieser Maßgaben wird einer Beteiligung an der
„Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft“ zugestimmt.
Die für das Grundkapital und dem laufenden
Betrieb der Aktiengesellschaft notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von
€ 40.000,00 werden für das Haushaltsjahr 2005 und folgende satzungs- und
vereinbarungsgemäß aus den Mitteln der WLG zur Verfügung gestellt.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 26.05.2008:
Auf
Grundlage der Vereinbarung zur Wachstumsinitiative Süderelbe (12/2004) und der
Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft (12/2004) sowie
unter Beachtung dieser Maßgaben wird
einer Fortsetzung der Beteiligung an der Wachstumsinitiative Süderelbe
Aktiengesellschaft über den 31.12.2009 hinaus zugestimmt.
Die
für das Grundkapital und den laufenden Betrieb der Aktiengesellschaft
notwendigen Mittel werden für die Haushaltsjahre 2010 und folgende vereinbarungs- und satzungsgemäß aus Mitteln
der Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt.
Sachlage:
Gemeinsam mit den Kreisen Stade und Harburg bildet der
Landkreis Lüneburg den engeren Ring der südlichen Metropolregion Hamburg. Die
räumliche Nähe zu Hamburg und die damit verbundenen Verflechtungen, z.B. in den
Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Bildung, führen im Ergebnis dazu, dass eine
Abstimmung und Zusammenarbeit in dem Raum Süderelbe sinnvoll zu verstärken ist.
In der Vergangenheit wurde bzw. wird in einzelnen Projekten diese
Zusammenarbeit gepflegt. Um jedoch die wirtschaftliche Entwicklung voran zu
bringen, ist eine Intensivierung unter Einbindung der Wirtschaft erforderlich.
Dieser Prozess wird vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium in Form des
sogenannten „Niedersachsen Projektes“ unterstützt.
Bei diesem Projektansatz geht es im Kern um den
betriebswirtschaftlichen Grundsatz, nicht Schwächen ausgleichen zu wollen,
sondern die Stärken zu stärken.
Übertragen auf die Wirtschaft wird häufig von einer
Clusterbildung gesprochen, der regionalen Ansammlung von Unternehmen und
Institutionen in einer Branche, die miteinander kooperieren. Hieraus entwickeln
sich Wertschöpfungsketten innerhalb einer Region. Zudem dienen Cluster dem
Aufbau von Standort- und Wettbewerbsvorteilen durch eine höhere Produktivität,
einem Innovations- und Technologietransfer und der Gründung von Unternehmen.
Ähnliche Prozesse wurden bereits in anderen Regionen auf den
Weg gebracht. Wolfsburg ist mit seiner Autostadt und der Wolfsburg-AG das
Vorzeigemodell. Doch diese Strukturen
mit dem VW-Konzern im Hintergrund sind nicht auf ländlich geprägte Räume
übertragbar.
Gleichwohl ist der Ansatz der Clusterbildung richtig und wird
auch z.B. im Weserbergland zwischen drei Landkreisen betrieben. Die
wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Cloppenburg ist auch ein positives
Beispiel für Clusterentwicklung im Ernährungsgewerbe, mit einer Konzentration
auf die landwirtschaftliche Urproduktion und deren Weiterverarbeitung. Die Erfahrungen
in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg im
Projekt „Mittelstandsoffensive Elbtalaue“ bestärken ebenfalls diese
Auffassung.
Trotz der wachsenden Bevölkerung (jährlicher Zuzug von ca.
1.500 Menschen, Anstieg der Bevölkerung seit 1990 um 25.000 auf 170.000
Einwohner) und der allgemein guten Standortfaktoren sind die wirtschaftlichen
Kennzahlen im Landkreis Lüneburg negativ. So liegt beispielsweise die
Arbeitslosigkeit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Anfang diesen Jahres
waren erstmals mehr als 10.000 Menschen im Landkreis Lüneburg arbeitslos
gemeldet, und auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist
seit dem letzten Jahr rückläufig.
Wie bereits oben dargelegt ist die Metropolregion Hamburg für
die wirtschaftliche Entwicklung unseres Raumes entscheidend und es empfiehlt
sich ein gemeinsames Vorgehen, um die regionale Wirtschaftskraft zu stärken.
Die Clusterbildung macht nur auf regionaler Ebene Sinn, denn häufig ist die
Zahl der Unternehmen einer Branche lokal zu gering. Ferner denkt Wirtschaft
nicht in Kreis- oder Landesgrenzen. Der Kreistag des Landkreises Harburg hat
bereits einen entsprechenden Beschluss zur Clusterentwicklung unter Einbindung
der Nachbarkreise und des Bezirkes Harburg-Wilhelmsburg gefasst.
Durch dieses Projekt wird die Zusammenarbeit mit den
Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen nicht abgebrochen. Beide erhalten
Beobachterstatus; geeignete Firmen aus diesen Landkreisen werden einbezogen.
In der bisherigen Zusammenarbeit der Landkreise haben sich
bereits Schwerpunkte herausgebildet:
Lk Stade Luftfahrtindustrie,
Chemie
Lk Harburg Logistik
Lk Lüneburg Ernährungsgewerbe,
Maschinenbau – Automatisierungstechnik
Bezirk Harburg Flugzeug-
und Fahrzeugbau, Medizintechnik
Das Land hatte für das Niedersachsen-Projekt die
Beratungsgesellschaft Dr. Heuser AG beauftragt. Die Beratungsfirma hat auch die
Projekte in Wolfsburg, Hannover und Weserbergland begleitet. Dr. Heuser
gliedert den Prozess in drei Phasen:
Phase 1 Konzeptentwicklung (2-3 Monate); Endprodukte: Projektorganisation, Wachstumskonzept, Kommunikationsstrategie
Phase 2 Umsetzungsvorbereitung (4-5 Monate); Endprodukte: Konkrete Einzelprojekte und Arbeitspläne; Gesamtprojektstruktur und Umsetzungsorganisation; Öffentliche Mobilisierung
Phase
3 Umsetzung (5-10 Jahre); Endprodukte: Neues Profil mit
gesteigerter Leistungsfähigkeit; Implementierte Private Public Partnership
In der Vergangenheit hat das Land die Kosten für die in
Niedersachsen stattfindenden Projekte mit 33,3 % bezuschusst. Die Kosten für
die Phasen 1 und 2 in der vergleichbaren Region Weserbergland (Landkreise
Schaumburg, Holzminden und Hameln-Pyrmont) beliefen sich auf rd. 450.000,00
Euro. Es müssen deshalb Alternativangebote anderer Beratungsunternehmen
eingeholt werden. In der Zusammenarbeit mit Lüchow-Dannenberg hat die W.LG z.B.
Erfahrungen mit der Firma ExperConsult gesammelt.
Die Kosten sind unter den beteiligten Kreisen aufzuteilen.
Ferner gehen von den vorgenannten Kosten noch die erwarteten Zuwendungen des
Landes bzw. der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg-Niedersachsen ab. Insofern
verbleibt je nach Zuwendung für die einzelnen Landkreise ein Betrag von
voraussichtlich 50.000,- bis 75.000,- Euro. Um diesen Betrag aufzubringen, sind
die W.LG sowie regionale Unternehmen und Institutionen einzubinden.
Ergänzung vom 02.07.2003:
In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft,
Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 02.07.2003 wurde der o. g.
Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
Ergänzung vom 19.08.2003:
Für das gemeinsame Projekt vom Land Niedersachsen, dem Bezirk
Hamburg/Harburg und den drei Landkreisen Harburg, Stade und Lüneburg zur
Entwicklung des Wirtschaftsraumes ist ein Fahrplan für das Vergabeverfahren wie
folgt vorgesehen:
26. August 2003 Abstimmungsgespräch im Nds. Wirtschaftsministerium,
27. August 2003 Weiterleitung
der Vergabebekanntmachung bezüglich der geplanten Ausschreibung des Projektes
im EU-Amtsblatt,
bis
6. Oktober 2003 können sich
interessierte Beratungsunternehmen darauf melden,
ab
der 43. KW sollen drei
ausgewählte Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden,
bis
zur 48. KW Abgabe der Angebote,
in der 50./51. KW Auftragsvergabe und Projektstart
Das Projekt soll noch in diesem Jahr starten, um die Mittel des
Landes bzw. der Gemeinsamen Landesplanung zu sichern.
Hinsichtlich der Finanzierung ist vorgesehen, dass das Land
Niedersachsen, die Gemeinsame Landesplanung Hamburg/Niedersachsen sowie die
beteiligten Kommunen je ein Drittel der Kosten tragen. Der kommunale Anteil,
der auf den Landkreis Lüneburg entfällt, wird im Haushalt 2004 anteilig im
Zuschuss für die Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
ausgewiesen, ohne den Gesamtzuschuss zu erhöhen.
Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und die inhaltlichen
wie organisatorischen Vorgaben mit den Beteiligten abgestimmt. Ferner ist die
Zusammenarbeit bei künftiger Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit geplant.
Ergänzung vom 27.08.2004:
Die
Arbeiten für die Wachstumsinitiative Süderelbe der Phase I (Datenaufnahme,
Erstellung von Businessplänen, Planung einer Umsetzungsorganisation) sind
praktisch abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird derzeit redaktionell
korrigiert. Die so genannte Management Summary ist als Anlage beigefügt. Daraus
ergeben sich als Leseexemplar alle wesentlichen Inhalte der bisherigen
Ergebnisse und Projektvorschläge. Der Abschlussbericht wird alle Grundlagen der
Arbeiten beinhalten, einschließlich der ausführlichen Geschäftspläne.
Zur
Erläuterung der in der Phase I erarbeiteten Ergebnisse wird Herr Jochen Winand,
Hamburg, Sprecher des projektbegleitenden Lenkungsausschusses, ergänzend
Erläuterungen geben.
Anhand
der herausgearbeiteten Projekte und vorliegenden Geschäftspläne ist über die
Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe (Phase II) zu beschließen. Im
Rahmen einer Abschluss-/Startveranstaltung am 08. Oktober im Lüneburger Rathaus
sollen die Ergebnisse der Phase I und der Start zur Phase II allen bisherigen
Akteuren vorgestellt werden.
Während
der jetzigen Interimszeit werden in Einzelfällen (z.B. Logistik) Projekte
weiter vorangetrieben, parallel aber auch vom Lenkungsausschuss Vorschläge zur
zukünftigen Organisationsstruktur erarbeitet. Das Team Süderelbe hat hierzu
Vorschläge gemacht, die im Lenkungsausschuss von den Landkreisen, der Stadt
Lüneburg, dem Bezirk Harburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg und dem
Nds. Wirtschaftsministerium inzwischen konkretisiert worden sind.
Die
Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe soll nach diesen Vorstellungen in
Form einer Aktiengesellschaft oder GmbH erfolgen. Die rechtlichen,
steuerrechtlichen und organisatorischen Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten
werden derzeit von Fachanwälten begutachtet. Zur Zeit wird das Modell einer
Aktiengesellschaft bevorzugt, welche zu einem Drittel von den
Gebietskörperschaften (Landkreise Harburg, Lüneburg, Stade, Stadt Lüneburg und
Bezirk Harburg), zu einem Drittel von allen Sparkassen in der Region (einschl.
Hamburger Sparkasse) und zu einem Drittel von Unternehmen getragen werden soll.
Die
Sparkassen haben ihr klares Interesse an der Beteiligung der
Organisationsstruktur bekundet. Die Hauptverwaltungsbeamten ebenfalls,
vorbehaltlich notwendiger Gremienbeschlüsse. Derzeit erfolgt die Akquise bei
interessierten Unternehmen. Neben einer notwendigen Stammeinlage (als Aktien
oder Gesellschaftsanteile) ist zu erwarten, dass ein laufender Geschäftsaufwand
von ca. 1 Mio. €/a in der Startphase der Organisation erforderlich wird.
Die Sparkassen sind bereit, einen wesentlichen Beitrag zu leisten; von den
Gebietskörperschaften werden Beiträge in Höhe von je 80.000 €/a erwartet.
Je nach Notwendigkeit der weiteren Projektinhalte ist ein Anwachsen der
Gesellschaft angedacht.
Eine
Bewertung der bisherigen Initiative zeigt, dass es richtig ist, dass die Gebietskörperschaften
mit Unterstützung Hamburgs und Niedersachsens die Wachstumsinitiative für den
erfassten Wirtschaftsraum angehen. Die Projektvorschläge sind ‑ auch
in aller notwendigen unterschiedlichen Gewichtung ‑ geeignet, die
eigene Wirtschaftskraft zu stärken. Dazu wird das Ziel verfolgt, ab dem 01.
November 2004 eine vorgeschlagene Umsetzungsorganisation zu errichten, zur
Realisierung der Projekte. Das strategische Ziel „Stärken stärken“
zum Erhalt und zur Schaffung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen steht
dabei im Vordergrund. Die Sparkassen haben sich bereits klar positiv erklärt.
Es ist davon auszugehen, dass alle Gebietskörperschaften die
Wachstumsinitiative weiter fortführen wollen und die Ergebnisse der nächsten
Wochen (Unternehmergespräche) werden zeigen, inwieweit die Ergebnisse die
Akzeptanz der Unternehmen erreicht. Das Nds. Wirtschaftsministerium hat
erklärt, die notwendige fachliche Begleitung im selben Umfang wie bisher auch
in der Phase II zu unterstützen.
Bis Ende
September werden parallel von den verschiedenen Akteuren mehrere weiterführende
Arbeitsaufträge erledigt, die alle das Ziel haben, die Interimszeit zwischen
Phase I und Phase II kurz zu halten. Im Idealfall liegt Mitte September ein
konkreter Vorschlag zur Errichtung der Umsetzungsorganisationsstruktur vor, der
den Gremien unterbreitet werden kann. Dann sollte es möglich sein, dass alle
Gebietskörperschaften konkrete Errichtungsbeschlüsse fassen können.
Ergänzung
vom 06.12.2004:
Mit Beschluß vom 27.09.2004 hat der Kreistag seine grundsätzliche Entscheidung zur
Beteiligung an der „Wachstumsinitiative Süderelbe
Aktiengesellschaft“ gegeben. Parallel hierzu haben die potentiellen
Gründungsgesellschafter Vereinbarung und Satzung erarbeitet und untereinander
abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und der Bedeutung des
Vorhabens, haben sich die Abstimmungsprozesse bis in den November gezogen. Um
aber den Terminplan bis zur Gründung einzuhalten und nachfolgend
schnellstmöglich die Geschäftstätigkeit aufzunehmen, ist eine kurzfristige
Behandlung und Entscheidung in Kreisausschuß und Kreistag notwendig.
Die Kenntnisnahme und Beschlußfassung ist zwingend
erforderlich, da nach § 116 (1) Nr. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)
Entscheidungen einer Gemeinde über die Beteiligung an Unternehmen und
Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts der
Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen sind. Diese Regelung gilt gemäß
§ 65 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) auch für die Landkreise. Aus der
Anzeige muß zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich
der notwendigen Abwägungen in der Entscheidungsfindung des Landkreises
ausreichend Berücksichtigung fanden. Daher folgende Hinweise:
Entsprechend der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) dürfen
sich Gemeinden nach § 108 (1) zwar zur Erledigung von Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen aber
nur errichten, wenn und soweit
1.
der öffentliche Zweck das Unternehmen
rechtfertigt,
2.
die Unternehmen nach Art und Umfang in
einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum
voraussichtlichen Bedarf stehen, und
3.
der Zweck nicht besser und
wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
In § 109 (1) NGO sind zudem Maßgaben für die Führung von
Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts
aufgeführt. Danach dürfen Gemeinden sich an Unternehmen und Einrichtungen im
Sinne von § 108 NGO in einer Rechtsform des privaten Rechts nur führen oder
sich daran beteiligen, wenn
1.
die oben genannten Voraussetzungen erfüllt
sind,
2.
eine Rechtsform gewählt wird, die die
Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt,
3.
die Einzahlungsverpflichtungen (Gründungskapital,
laufende Nachschusspflicht) der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu
ihrer Leistungsfähigkeit stehen,
4.
die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von
Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet,
5.
durch Ausgestaltung des
Gesellschaftsvertrages oder der Satzung sichergestellt ist, dass der
öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird, und
6.
die Gemeinde einen angemessenen Einfluss,
insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan,
erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise
gesichert wird,
Wie aus der Vereinbarung und der Satzung sowie der Beschlussempfehlung
zur finanziellen Bindung des Landkreises ersichtlich, wurde den Vorgaben der
NGO Rechnung getragen
Zweck bzw. Aufgabe des Unternehmens ist es, über Kreis- und
Ländergrenzen hinweg sektorale Wachstumspotentiale zu identifizieren, diese
durch bereits bestehende oder noch anzustoßende wirksame regionale Netzwerke
und Kooperationen zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu fördern
und geeignete unternehmerische Projekte zur Verbesserung der
Standortattraktivität zu realisieren. Die Notwendigkeit des Handelns und die
Sinnhaftigkeit der Vorgehensweise wurde anhand der gutachterlichen Arbeiten
ausreichend dargelegt. Letztlich ist es Ziel, die Wirtschaftskraft und damit
die Zukunftsfähigkeit der Region mittel- und langfristig zu verbessern, wodurch
unmittelbar die örtliche Gemeinschaft und mittelbar auch die Kommune profitiert.
Wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung dieses beschriebenen öffentlichen
Zwecks ist der gewählte public-private-partnership-Ansatz, wodurch eine
Privatrechtsform zwingend vorgegeben ist.
Wie bereits in der Präambel der Vereinbarung ausgeführt, sind die
Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften und ihrer
Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie bestehender
Wirtschaftsförderungsinitiativen zu berücksichtigen. Notwendige Abgrenzungen
bzw. Bereinigungen zwischen der zukünftigen Wachstumsinitiative Süderelbe
Aktiengesellschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und
Landkreis Lüneburg (WLG) sind bereits im Vorwege erfolgt. Doppelzuständigkeiten
in der Wirtschaftsförderung werden dadurch von vornherein vermieden.
Über die Gesellschaftsform ist nach Abwägung zu entscheiden.
Empfohlen und unter den potentiellen Gründungsgesellschaftern abgestimmt ist
die Aktiengesellschaft. Nur die AG, die GmbH, die eingetragene Genossenschaft,
die Stiftung und der rechtsfähige Verein erfüllen die haftungsrechtlichen
Voraussetzungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (s.u.), wobei die
drei Letztgenannten eine mit dem Ansatz unzureichende Außenwirkung entfalten.
Entscheidender Vorteil der Aktiengesellschaft gegenüber einer
GmbH ist die unkomplizierte Aufnahme weiterer Gesellschafter (Aktionäre),
geregelt in § 1 Ziff. 3 der Vereinbarung i.V.m. § 4 Ziff. 4 der Satzung.
Dem Schutz des Landkreises vor einem finanziellen Risiko wurde
ausreichend Rechnung getragen. Gemäß § 1 (1) Satz des Aktiengesetzes (AktG)
haftet den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das
Gesellschaftsvermögen. Die Einzahlung auf das Grundkapital sowie die jährlichen
Finanzierungsbeiträge des Landkreises werden durch § 1 (2) und § 2 (1) der
Vereinbarung geregelt und begrenzt. Durch den Finanzierungsbeitrag des
Landkreises von € 40.000,00 wird der Haushalt des Landkreises nicht
zusätzlich belastet, da diese Mittel aus den Zuwendungen an die WLG getragen
werden. Durch die bestehenden Kündigungsregelungen in § 3 der Vereinbarung kann
zudem das finanzielle Engagement des Landkreises zeitlich begrenzt werden und
steht in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang zum Erfolg des Unternehmens,
der regelmäßig evaluiert wird.
Da die beteiligten Kommunen über 5 von 15 Sitzen im
Aufsichtsrat verfügen (§ 1 Ziff. 4 der Vereinbarung i.V.m. § 11 ff der Satzung)
haben sie dauerhaft die Möglichkeit die Unternehmenspolitik mitzubestimmen und
an der Kontrolle ihrer Umsetzung mitzuwirken.
Ergänzung
vom 07.12.2004:
Diese Vorlage wurde bereits ohne Anlage im Kreisausschuss am
06.12.2004 als Tischvorlage verteilt. Die sonstigen Anlagen dieser Vorlage, die
bereits in der Vergangenheit verschickt wurden, sind nicht noch mal beigefügt.
Ergänzende
Sachlage vom 26.05.2008:
Herr
Jochen Winand, Vorstand der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, berichtet über
aktuelle Aufgaben und Projekte der Gesellschaft.