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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/114  

Betreff: Niedersachsen Projekt - Wirtschaftsentwicklung im Raum Süderelbe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Paschen, DetlevAktenzeichen:01.40
Federführend:Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
01.09.2003 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
22.09.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
10.11.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.11.2003    Kreisausschuss      
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
08.09.2004 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
13.09.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.12.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
17.12.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
ManSum_Suederelbe_040818_final  
Vereinbarung Süderelbe_Entwurf PDF-Dokument
Satzung Süderelbe AG_Entwurf PDF-Dokument

Management Summary

Anlage:

·      Entwurf der Vereinbarung zur Wachstumsinitiative Süderelbe (Stand: 06.12.2004)

·      Entwurf der Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft (Stand: 06.12.2004)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ManSum_Suederelbe_040818_final (3002 KB)      
Anlage 2 2 Vereinbarung Süderelbe_Entwurf (76 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 3 3 Satzung Süderelbe AG_Entwurf (83 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Von dem Projekt Wirtschaftsentwicklung im Raum Süderelbe wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Lüneburg, der Sparkasse Lüneburg und der Wirtschaftsförderungs-GmbH das Projekt mit dem Ziel einer regionalen Zusammenarbeit mit den Landkreisen Stade und Harburg sowie dem Bezirk Harburg voranzubringen.

Im Besonderen ergehen folgende Aufträge an die Verwaltung zur Abstimmung mit den betreffenden Kreis- bzw. Bezirksverwaltungen:

Für die Begleitung des Projektes ist ein Beratungsunternehmen einzubinden. Hierfür sind gemeinsame Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten.

Aufstellung des Projektfahrplans einschließlich der erwarteten Kosten und Finanzierung,

Beantragung von Fördermitteln des Landes und der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg-Niedersachsen, Einbeziehung der Wirtschaftsförderungs-GmbH

Ergänzung vom 19.08.2003:

Für das Jahr 2004 wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 40.000,00 € für Projektkosten Wirtschaftsentwicklung ausgewiesen. Der Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs GmbH reduziert sich dementsprechend um 40.000,00 €.

Ergänzung vom 27.08.2004:

Der Kreistag stimmt der Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe in die Phase II zu. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an der hierfür notwendigen Umsetzungsorganisation. Konkrete Vorschläge hierzu sind den Kreistagsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ergänzung vom 06.12.2004:

Die in der Sachdarstellung enthaltenen Ausführungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und den Maßgaben zur Führung von Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts werden zur Kenntnis genommen.

Auf Grundlage der Vereinbarung und der Satzung sowie unter Beachtung dieser Maßgaben wird einer Beteiligung an der „Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft“ zugestimmt.

Die für das Grundkapital und dem laufenden Betrieb der Aktiengesellschaft notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von € 40.000,00 werden für das Haushaltsjahr 2005 und folgende satzungs- und vereinbarungsgemäß aus den Mitteln der WLG zur Verfügung gestellt.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 26.05.2008:

Auf Grundlage der Vereinbarung zur Wachstumsinitiative Süderelbe (12/2004) und der Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft (12/2004) sowie unter Beachtung dieser Maßgaben  wird einer Fortsetzung der Beteiligung an der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft über den 31.12.2009 hinaus zugestimmt.

Die für das Grundkapital und den laufenden Betrieb der Aktiengesellschaft notwendigen Mittel werden für die Haushaltsjahre 2010 und folgende  vereinbarungs- und satzungsgemäß aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt.

Sachlage:

Sachlage:

Gemeinsam mit den Kreisen Stade und Harburg bildet der Landkreis Lüneburg den engeren Ring der südlichen Metropolregion Hamburg. Die räumliche Nähe zu Hamburg und die damit verbundenen Verflechtungen, z.B. in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Bildung, führen im Ergebnis dazu, dass eine Abstimmung und Zusammenarbeit in dem Raum Süderelbe sinnvoll zu verstärken ist. In der Vergangenheit wurde bzw. wird in einzelnen Projekten diese Zusammenarbeit gepflegt. Um jedoch die wirtschaftliche Entwicklung voran zu bringen, ist eine Intensivierung unter Einbindung der Wirtschaft erforderlich. Dieser Prozess wird vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium in Form des sogenannten „Niedersachsen Projektes“ unterstützt.

Bei diesem Projektansatz geht es im Kern um den betriebswirtschaftlichen Grundsatz, nicht Schwächen ausgleichen zu wollen, sondern die Stärken zu stärken.

 

Übertragen auf die Wirtschaft wird häufig von einer Clusterbildung gesprochen, der regionalen Ansammlung von Unternehmen und Institutionen in einer Branche, die miteinander kooperieren. Hieraus entwickeln sich Wertschöpfungsketten innerhalb einer Region. Zudem dienen Cluster dem Aufbau von Standort- und Wettbewerbsvorteilen durch eine höhere Produktivität, einem Innovations- und Technologietransfer und der Gründung von Unternehmen.

 

Ähnliche Prozesse wurden bereits in anderen Regionen auf den Weg gebracht. Wolfsburg ist mit seiner Autostadt und der Wolfsburg-AG das Vorzeigemodell. Doch diese  Strukturen mit dem VW-Konzern im Hintergrund sind nicht auf ländlich geprägte Räume übertragbar.

 

Gleichwohl ist der Ansatz der Clusterbildung richtig und wird auch z.B. im Weserbergland zwischen drei Landkreisen betrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Cloppenburg ist auch ein positives Beispiel für Clusterentwicklung im Ernährungsgewerbe, mit einer Konzentration auf die landwirtschaftliche Urproduktion und deren Weiterverarbeitung. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg im Projekt „Mittelstandsoffensive Elbtalaue“ bestärken ebenfalls diese Auffassung.

 

Trotz der wachsenden Bevölkerung (jährlicher Zuzug von ca. 1.500 Menschen, Anstieg der Bevölkerung seit 1990 um 25.000 auf 170.000 Einwohner) und der allgemein guten Standortfaktoren sind die wirtschaftlichen Kennzahlen im Landkreis Lüneburg negativ. So liegt beispielsweise die Arbeitslosigkeit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Anfang diesen Jahres waren erstmals mehr als 10.000 Menschen im Landkreis Lüneburg arbeitslos gemeldet, und auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit dem letzten Jahr rückläufig.

 

Wie bereits oben dargelegt ist die Metropolregion Hamburg für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Raumes entscheidend und es empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen, um die regionale Wirtschaftskraft zu stärken. Die Clusterbildung macht nur auf regionaler Ebene Sinn, denn häufig ist die Zahl der Unternehmen einer Branche lokal zu gering. Ferner denkt Wirtschaft nicht in Kreis- oder Landesgrenzen. Der Kreistag des Landkreises Harburg hat bereits einen entsprechenden Beschluss zur Clusterentwicklung unter Einbindung der Nachbarkreise und des Bezirkes Harburg-Wilhelmsburg gefasst.

 

Durch dieses Projekt wird die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen nicht abgebrochen. Beide erhalten Beobachterstatus; geeignete Firmen aus diesen Landkreisen werden einbezogen.

 

In der bisherigen Zusammenarbeit der Landkreise haben sich bereits Schwerpunkte herausgebildet:

Lk Stade                                   Luftfahrtindustrie, Chemie

Lk Harburg                                Logistik

Lk Lüneburg                              Ernährungsgewerbe, Maschinenbau – Automatisierungstechnik

Bezirk Harburg                          Flugzeug- und Fahrzeugbau, Medizintechnik

 

Das Land hatte für das Niedersachsen-Projekt die Beratungsgesellschaft Dr. Heuser AG beauftragt. Die Beratungsfirma hat auch die Projekte in Wolfsburg, Hannover und Weserbergland begleitet. Dr. Heuser gliedert den Prozess in drei Phasen:

 

Phase 1 Konzeptentwicklung (2-3 Monate);            Endprodukte: Projektorganisation, Wachstumskonzept, Kommunikationsstrategie

 

Phase 2 Umsetzungsvorbereitung (4-5 Monate);     Endprodukte: Konkrete Einzelprojekte und Arbeitspläne; Gesamtprojektstruktur und Umsetzungsorganisation; Öffentliche Mobilisierung

 

Phase 3 Umsetzung (5-10 Jahre);                                   Endprodukte: Neues Profil mit gesteigerter Leistungsfähigkeit; Implementierte Private Public Partnership

 

In der Vergangenheit hat das Land die Kosten für die in Niedersachsen stattfindenden Projekte mit 33,3 % bezuschusst. Die Kosten für die Phasen 1 und 2 in der vergleichbaren Region Weserbergland (Landkreise Schaumburg, Holzminden und Hameln-Pyrmont) beliefen sich auf rd. 450.000,00 Euro. Es müssen deshalb Alternativangebote anderer Beratungsunternehmen eingeholt werden. In der Zusammenarbeit mit Lüchow-Dannenberg hat die W.LG z.B. Erfahrungen mit der Firma ExperConsult gesammelt.

 

Die Kosten sind unter den beteiligten Kreisen aufzuteilen. Ferner gehen von den vorgenannten Kosten noch die erwarteten Zuwendungen des Landes bzw. der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg-Niedersachsen ab. Insofern verbleibt je nach Zuwendung für die einzelnen Landkreise ein Betrag von voraussichtlich 50.000,- bis 75.000,- Euro. Um diesen Betrag aufzubringen, sind die W.LG sowie regionale Unternehmen und Institutionen einzubinden.

 

Ergänzung vom 02.07.2003:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 02.07.2003 wurde der o. g. Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

 

Ergänzung vom 19.08.2003:

 

Für das gemeinsame Projekt vom Land Niedersachsen, dem Bezirk Hamburg/Harburg und den drei Landkreisen Harburg, Stade und Lüneburg zur Entwicklung des Wirtschaftsraumes ist ein Fahrplan für das Vergabeverfahren wie folgt vorgesehen:

 

26. August 2003              Abstimmungsgespräch im Nds. Wirtschaftsministerium,

 

27. August 2003              Weiterleitung der Vergabebekanntmachung bezüglich der geplanten Ausschreibung des Projektes im EU-Amtsblatt,

 

bis 6. Oktober 2003         können sich interessierte Beratungsunternehmen darauf melden,

 

ab der 43. KW                sollen drei ausgewählte Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden,

 

bis zur 48. KW                Abgabe der Angebote,

 

in der 50./51. KW            Auftragsvergabe und Projektstart

 

Das Projekt soll noch in diesem Jahr starten, um die Mittel des Landes bzw. der Gemeinsamen Landesplanung zu sichern.

 

Hinsichtlich der Finanzierung ist vorgesehen, dass das Land Niedersachsen, die Gemeinsame Landesplanung Hamburg/Niedersachsen sowie die beteiligten Kommunen je ein Drittel der Kosten tragen. Der kommunale Anteil, der auf den Landkreis Lüneburg entfällt, wird im Haushalt 2004 anteilig im Zuschuss für die Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg ausgewiesen, ohne den Gesamtzuschuss zu erhöhen.

 

Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und die inhaltlichen wie organisatorischen Vorgaben mit den Beteiligten abgestimmt. Ferner ist die Zusammenarbeit bei künftiger Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit geplant.

 

Ergänzung vom 27.08.2004:

 

Die Arbeiten für die Wachstumsinitiative Süderelbe der Phase I (Datenaufnahme, Erstellung von Businessplänen, Planung einer Umsetzungsorganisation) sind praktisch abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird derzeit redaktionell korrigiert. Die so genannte Management Summary ist als Anlage beigefügt. Daraus ergeben sich als Leseexemplar alle wesentlichen Inhalte der bisherigen Ergebnisse und Projektvorschläge. Der Abschlussbericht wird alle Grundlagen der Arbeiten beinhalten, einschließlich der ausführlichen Geschäftspläne.

 

Zur Erläuterung der in der Phase I erarbeiteten Ergebnisse wird Herr Jochen Winand, Hamburg, Sprecher des projektbegleitenden Lenkungsausschusses, ergänzend Erläuterungen geben.

 

Anhand der herausgearbeiteten Projekte und vorliegenden Geschäftspläne ist über die Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe (Phase II) zu beschließen. Im Rahmen einer Abschluss-/Startveranstaltung am 08. Oktober im Lüneburger Rathaus sollen die Ergebnisse der Phase I und der Start zur Phase II allen bisherigen Akteuren vorgestellt werden.

 

Während der jetzigen Interimszeit werden in Einzelfällen (z.B. Logistik) Projekte weiter vorangetrieben, parallel aber auch vom Lenkungsausschuss Vorschläge zur zukünftigen Organisationsstruktur erarbeitet. Das Team Süderelbe hat hierzu Vorschläge gemacht, die im Lenkungsausschuss von den Landkreisen, der Stadt Lüneburg, dem Bezirk Harburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Nds. Wirtschaftsministerium inzwischen konkretisiert worden sind.

 

Die Fortführung der Wachstumsinitiative Süderelbe soll nach diesen Vorstellungen in Form einer Aktiengesellschaft oder GmbH erfolgen. Die rechtlichen, steuerrechtlichen und organisatorischen Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten werden derzeit von Fachanwälten begutachtet. Zur Zeit wird das Modell einer Aktiengesellschaft bevorzugt, welche zu einem Drittel von den Gebietskörperschaften (Landkreise Harburg, Lüneburg, Stade, Stadt Lüneburg und Bezirk Harburg), zu einem Drittel von allen Sparkassen in der Region (einschl. Hamburger Sparkasse) und zu einem Drittel von Unternehmen getragen werden soll.

 

Die Sparkassen haben ihr klares Interesse an der Beteiligung der Organisationsstruktur bekundet. Die Hauptverwaltungsbeamten ebenfalls, vorbehaltlich notwendiger Gremienbeschlüsse. Derzeit erfolgt die Akquise bei interessierten Unternehmen. Neben einer notwendigen Stammeinlage (als Aktien oder Gesellschaftsanteile) ist zu erwarten, dass ein laufender Geschäftsaufwand von ca. 1 Mio. €/a in der Startphase der Organisation erforderlich wird. Die Sparkassen sind bereit, einen wesentlichen Beitrag zu leisten; von den Gebietskörperschaften werden Beiträge in Höhe von je 80.000 €/a erwartet. Je nach Notwendigkeit der weiteren Projektinhalte ist ein Anwachsen der Gesellschaft angedacht.

 

Eine Bewertung der bisherigen Initiative zeigt, dass es richtig ist, dass die Gebietskörperschaften mit Unterstützung Hamburgs und Niedersachsens die Wachstumsinitiative für den erfassten Wirtschaftsraum angehen. Die Projektvorschläge sind ‑ auch in aller notwendigen unterschiedlichen Gewichtung ‑ geeignet, die eigene Wirtschaftskraft zu stärken. Dazu wird das Ziel verfolgt, ab dem 01. November 2004 eine vorgeschlagene Umsetzungsorganisation zu errichten, zur Realisierung der Projekte. Das strategische Ziel „Stärken stärken“ zum Erhalt und zur Schaffung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen steht dabei im Vordergrund. Die Sparkassen haben sich bereits klar positiv erklärt. Es ist davon auszugehen, dass alle Gebietskörperschaften die Wachstumsinitiative weiter fortführen wollen und die Ergebnisse der nächsten Wochen (Unternehmergespräche) werden zeigen, inwieweit die Ergebnisse die Akzeptanz der Unternehmen erreicht. Das Nds. Wirtschaftsministerium hat erklärt, die notwendige fachliche Begleitung im selben Umfang wie bisher auch in der Phase II zu unterstützen.

 

Bis Ende September werden parallel von den verschiedenen Akteuren mehrere weiterführende Arbeitsaufträge erledigt, die alle das Ziel haben, die Interimszeit zwischen Phase I und Phase II kurz zu halten. Im Idealfall liegt Mitte September ein konkreter Vorschlag zur Errichtung der Umsetzungsorganisationsstruktur vor, der den Gremien unterbreitet werden kann. Dann sollte es möglich sein, dass alle Gebietskörperschaften konkrete Errichtungsbeschlüsse fassen können.

 

Ergänzung vom 06.12.2004:

 

Mit Beschluß vom 27.09.2004 hat der Kreistag  seine grundsätzliche Entscheidung zur Beteiligung an der „Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft“ gegeben. Parallel hierzu haben die potentiellen Gründungsgesellschafter Vereinbarung und Satzung erarbeitet und untereinander abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und der Bedeutung des Vorhabens, haben sich die Abstimmungsprozesse bis in den November gezogen. Um aber den Terminplan bis zur Gründung einzuhalten und nachfolgend schnellstmöglich die Geschäftstätigkeit aufzunehmen, ist eine kurzfristige Behandlung und Entscheidung in Kreisausschuß und Kreistag notwendig.

 

Die Kenntnisnahme und Beschlußfassung ist zwingend erforderlich, da nach § 116 (1) Nr. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) Entscheidungen einer Gemeinde über die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts der Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen sind. Diese Regelung gilt gemäß § 65 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) auch für die Landkreise. Aus der Anzeige muß zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der notwendigen Abwägungen in der Entscheidungsfindung des Landkreises ausreichend Berücksichtigung fanden. Daher folgende Hinweise: 

 

Entsprechend der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) dürfen sich Gemeinden nach § 108 (1) zwar zur Erledigung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen aber nur errichten, wenn und soweit

 

1.        der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,

2.        die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen, und

3.        der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

 

In § 109 (1) NGO sind zudem Maßgaben für die Führung von Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts aufgeführt. Danach dürfen Gemeinden sich an Unternehmen und Einrichtungen im Sinne von § 108 NGO in einer Rechtsform des privaten Rechts nur führen oder sich daran beteiligen, wenn

 

1.        die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,

2.        eine Rechtsform gewählt wird, die die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt,

3.        die Einzahlungsverpflichtungen (Gründungskapital, laufende Nachschusspflicht) der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen,

4.        die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet,

5.        durch Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung sichergestellt ist, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird, und

6.        die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird,

 

Wie aus der Vereinbarung und der Satzung sowie der Beschlussempfehlung zur finanziellen Bindung des Landkreises ersichtlich, wurde den Vorgaben der NGO Rechnung getragen

 

Zweck bzw. Aufgabe des Unternehmens ist es, über Kreis- und Ländergrenzen hinweg sektorale Wachstumspotentiale zu identifizieren, diese durch bereits bestehende oder noch anzustoßende wirksame regionale Netzwerke und Kooperationen zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu fördern und geeignete unternehmerische Projekte zur Verbesserung der Standortattraktivität zu realisieren. Die Notwendigkeit des Handelns und die Sinnhaftigkeit der Vorgehensweise wurde anhand der gutachterlichen Arbeiten ausreichend dargelegt. Letztlich ist es Ziel, die Wirtschaftskraft und damit die Zukunftsfähigkeit der Region mittel- und langfristig zu verbessern, wodurch unmittelbar die örtliche Gemeinschaft und mittelbar auch die Kommune profitiert. Wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung dieses beschriebenen öffentlichen Zwecks ist der gewählte public-private-partnership-Ansatz, wodurch eine Privatrechtsform zwingend vorgegeben ist.

 

Wie bereits in der Präambel der Vereinbarung ausgeführt, sind die Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften und ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie bestehender Wirtschaftsförderungsinitiativen zu berücksichtigen. Notwendige Abgrenzungen bzw. Bereinigungen zwischen der zukünftigen Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) sind bereits im Vorwege erfolgt. Doppelzuständigkeiten in der Wirtschaftsförderung werden dadurch von vornherein vermieden.

 

Über die Gesellschaftsform ist nach Abwägung zu entscheiden. Empfohlen und unter den potentiellen Gründungsgesellschaftern abgestimmt ist die Aktiengesellschaft. Nur die AG, die GmbH, die eingetragene Genossenschaft, die Stiftung und der rechtsfähige Verein erfüllen die haftungsrechtlichen Voraussetzungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (s.u.), wobei die drei Letztgenannten eine mit dem Ansatz unzureichende Außenwirkung entfalten.

Entscheidender Vorteil der Aktiengesellschaft gegenüber einer GmbH ist die unkomplizierte Aufnahme weiterer Gesellschafter (Aktionäre), geregelt in § 1 Ziff. 3 der Vereinbarung i.V.m. § 4 Ziff. 4 der Satzung.

 

Dem Schutz des Landkreises vor einem finanziellen Risiko wurde ausreichend Rechnung getragen. Gemäß § 1 (1) Satz des Aktiengesetzes (AktG) haftet den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen. Die Einzahlung auf das Grundkapital sowie die jährlichen Finanzierungsbeiträge des Landkreises werden durch § 1 (2) und § 2 (1) der Vereinbarung geregelt und begrenzt. Durch den Finanzierungsbeitrag des Landkreises von € 40.000,00 wird der Haushalt des Landkreises nicht zusätzlich belastet, da diese Mittel aus den Zuwendungen an die WLG getragen werden. Durch die bestehenden Kündigungsregelungen in § 3 der Vereinbarung kann zudem das finanzielle Engagement des Landkreises zeitlich begrenzt werden und steht in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang zum Erfolg des Unternehmens, der regelmäßig evaluiert wird.

 

Da die beteiligten Kommunen über 5 von 15 Sitzen im Aufsichtsrat verfügen (§ 1 Ziff. 4 der Vereinbarung i.V.m. § 11 ff der Satzung) haben sie dauerhaft die Möglichkeit die Unternehmenspolitik mitzubestimmen und an der Kontrolle ihrer Umsetzung mitzuwirken.

 

Ergänzung vom 07.12.2004:

 

Diese Vorlage wurde bereits ohne Anlage im Kreisausschuss am 06.12.2004 als Tischvorlage verteilt. Die sonstigen Anlagen dieser Vorlage, die bereits in der Vergangenheit verschickt wurden, sind nicht noch mal beigefügt.

 

Ergänzende Sachlage vom 26.05.2008:

Herr Jochen Winand, Vorstand der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, berichtet über aktuelle Aufgaben und Projekte der Gesellschaft.

 

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