Vorlage - 2019/359
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Anlage/n:
Zuschussantrag des ASB Kreisverbandes Lüneburg vom 15.03.2019
Zuschussantrag der DLRG Ortsgruppe Lüneburg e. V. vom 01.04.2019
Zuschussantrag des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. vom 12.09.2019
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Anlagen: | |||||
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1 | 20191015 Vorlage Zuschuss Fahrzeuge KatS - Anlage (935 KB) |
Sachlage:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat von seinem in § 15 Abs. 2 des Nieders. Katastrophenschutzgesetztes (NKatSG) normierten Regelungsrecht Gebrauch gemacht und mit dem Runderlass vom 10.03.2017 -36.3-14600/26 - VORIS 21100 - die Gliederung, Sollstärke und Fahrzeugausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Sollstärkeerlass) neu geordnet und verbindlich festgelegt.
Nach dem Erlass sind die Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung der benötigten Einheiten zuständig. Dabei zeichnet sich ab, dass die Aufstellung eines Einsatzzuges der Sanität, der sowohl aus Sicht des Verwaltung als auch aus Sicht der Hilfsorganisationen zwingend notwendig ist, derzeit nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden kann, da einige der geforderten Fahrzeuge entweder nicht vorhanden oder nicht erlasskonform sind.
In den vergangenen Jahren haben die Hilfsorganisationen in sehr begrenztem Umfang Fördermittel des Landes Niedersachsen für den Erwerb von Neufahrzeugen erhalten, darüber hinaus wurden Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes nur für spezielle, übergeordnete Aufgabenbereiche (ABC-Abwehr, Medizinische Task Force) zugeteilt. Den größten Teil der Fahrzeugbeschaffungen für den Katastrophenschutz haben die Hilfsorganisationen hingegen freiwillig und aus eigenen finanziellen Mitteln realisiert.
Der ASB Kreisverband Lüneburg hatte im November 2018 einen Zuschussantrag für den Erwerb eines Gerätewagens Sanität beim Land Niedersachsen gestellt. Für die nicht durch die Zuwendung des Landes Niedersachsen gedeckten Aufwendungen wurde beim Landkreis Lüneburg am 15.03.2019 ein Antrag auf weitere Anteilsfinanzierung in Höhe von 100.000,00 € gestellt. Mit Bescheid vom 17.09.2019 wurde dem ASB ein Zuschuss zur Beschaffung des Gerätewagens Sanität in Höhe von 120.000,00 € vom Land Niedersachsen gewährt. Die Kosten des Fahrzeuges belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt auf ca. 240.000,00 €. Die verbleibende Finanzierungslücke in Höhe von 20.000,00 € würde der ASB aus Vereinsmitteln decken.
Die DLRG Ortsgruppe Lüneburg e.V. hatte ebenfalls im November 2018 einen Antrag auf Projektförderung beim Land Niedersachsen für die Beschaffung eines Gerätewagens Tauchen gestellt. Ein Antrag auf weitere Anteilsfinanzierung in Höhe von 20.000,00 € durch den Landkreis Lüneburg ging am 01.04.2019 ein. Der DLRG wurde mit Bescheid des Landes Niedersachsen vom 17.09.2019 ein Zuschussbetrag von
100.000,00 € zum Erwerb eines Gerätewagens Tauchen gewährt. Die Gesamtkosten dieses Fahrzeuges beziffern sich auf derzeit ca. 135.000,00 €. Die DLRG möchte sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 15.000,00 € an der Beschaffung beteiligen.
Seitens des DRK Kreisverbandes Lüneburg e.V. wurde am 12.09.2019 ein Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 53.750,00 € für die Beschaffung einer Netzersatzanlage (Anhänger Stromerzeuger 40 kVA) beim Landkreis Lüneburg gestellt. Ein gleichlautender Förderantrag für die gleiche Maßnahme liegt dem Land Niedersachsen für das Jahr 2020 vor. Abhängig von der Entscheidung des Landes Niedersachsen, mit der im Spätsommer 2020 zu rechnen ist, erhofft sich das DRK entweder eine Förderung durch den Landkreis Lüneburg in voller Höhe oder wie bei ASB und DLRG eine anteilige Bezuschussung. Die Förderung durch das Land ist generell auf 75 % gedeckelt, somit dürfte ein Zuschuss des Landes, sofern er denn überhaupt bewilligt wird, bei maximal 40.000,00 € liegen.
Die Beschaffungen des Gerätewagens Sanität durch den ASB ist aus Sicht des Landkreises Lüneburg zwingend notwendig. Der Gerätewagen Sanität ist Bestandteil des Einsatzzuges Sanität gemäß dem o.g. Sollstärkeerlass und stellt eine wesentliche Komponente für die sanitätsdienstliche Versorgung im Rahmen einer Großschadenslage oder einer Katastrophe dar. Da das Fahrzeug bisher nicht vorhanden ist, schlägt die Verwaltung vor, die im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 100.000,00 € in voller Höhe für die Bezuschussung dieser Maßnahme zu verwenden. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Haushaltsmittel im vergangenen Jahr für die Umsetzung des Sollstärkeerlasses beantragt und auch bewilligt worden sind (siehe Vorlage 2018/301).
Für eine Bezuschussung der Beschaffungen des DRK und der DLRG stünden somit im Haushalt 2019 keine Mittel zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2020 sind aktuell keine Haushaltsmittel für entsprechende Investitionskostenzuschüsse vorgesehen, obwohl die Maßnahmen vom Grundsatz her bezuschussungsfähig wären. Die Netzersatzanlage des DRK gehört zur Gruppe Logistik und Technik gemäß Sollstärkeerlass und ist gerade bei Stromausfällen oder bei fehlender Stromversorgung unabdingbar, um die Arbeitsfähigkeit aller Sanitätseinheiten gewährleisten zu können. Der bereits vorhandene Gerätewagen Tauchen der DLRG stammt aus dem Jahr 1980 und steht aus Altersgründen zur Ersatzbeschaffung an.