Vorlage - 2019/361
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1 | Teilhaushalte FD 41 und 42 Stand 14.10.2019 (3490 KB) |
Sachlage:
Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 sowie die Vorlage "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020" des Finanzmanagements (Beschlussvorlage 2019/335) Bezug genommen.
In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 41 und 42 für das Jahr 2020 mit den einzelnen Produkten beraten werden.
Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:
"Anschaffung von mobiler Radar-Messtechnik" (Investitionsnummer 4200.19.01)
Für das mobile Messsystem "Multanova 6F digital" (Radar-Kfz), welches seit 2012 beim Landkreis Lüneburg im Einsatz ist, wird mit dem 31.12.2019 der Service durch den Hersteller eingestellt. Das bedeutet, dass im Jahr 2019 noch einmal eine Eichung der Messtechnik (für 2020) stattfinden könnte. Eventuell auftretende Reparaturen werden durch den Hersteller nach dem 31.12.2019 aber nicht mehr durchgeführt. Bei einem technischen Defekt könnte dann das Gerät nicht mehr zum Einsatz kommen.
Die Radar-Messtechnik ist mittlerweile veraltet. Aufgrund der "auffälligen Positionierung des Messfahrzeuges" sind die mit diesem Gerät festgestellten Verstoßzahlen deutlich zurückgegangen. Anders ist dieses bei laserbasierenden Systemen, die unauffälliger stationiert werden können.
In 2020 ist für die "Multanova 6F digital" aus o. g. Gründen (bei Defekt oder nach Ablauf der Eichung) Ersatz anzuschaffen. Es soll ein weiteres mobiles Messsystem "Leivtec XV3" angeschafft werde. Die Anschaffungskosten sind mit 50.000,00 € zu veranschlagen.
Die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges ist nicht erforderlich, da dann der "zurückgerüstete" VW Touran (altes Radar - Fahrzeug) für den Einsatz mit der neuen XV3 verwendet werden kann.
"Schallschutzmodule und Raumtrenner für die KLL" (Investitionsnummer 4100.19.01)
Mit der Mittelanforderung vom 11.06.2018 waren bereits 10.000,00 € für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen in der Kooperativen Leitstelle für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet worden. Das Geld sollte für die Beschaffung von Schallschutzelementen in Form von Stellwänden und Absorbern verwendet werden.
Im Rahmen der Umsetzungsplanung hat sich gezeigt, dass sich ein effektiver Schallschutz nur durch geschlossene Wände realisieren lässt, da Direktschall durch Schallschutzelemente in der bisher geplanten Form kaum merklich reduziert werden würde. Um die Offenheit des Großraumbüros zu erhalten, sind hierfür raumhohe Vollglaselemente besonders geeignet, die mit Schallschutzprofilen kombiniert werden, welche wiederum eine Reflexion des eigenen Schalls verhindern.
Die Kosten für entsprechende Glaswände sind deutlich höher als der für 2019 veranschlagte Ansatz.
"Neuer Pumpenprüfstand" (Investitionsnummer 4100.20.01)
Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) nimmt die Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Nr.6 NBrandSchG wahr und prüft in diesem Zusammenhang auch die Pumpen, die auf den Fahrzeugen der Feuerwehren im Landkreis Lüneburg verlastet oder in diesen verbaut sind.
Der derzeitige Pumpenprüfstand befindet sich im 20. Betriebsjahr und zeigt im Inneren des Puffertanks erhebliche Korrosionserscheinungen auf. Eine Reparatur des Tanks der Prüfanlage ist aufgrund der baulichen Beschaffenheit mit mehreren getrennten Kammern nicht möglich, darüber hinaus wäre eine solche Maßnahme im Hinblick auf das erhebliche Alter der Anlage auch nicht wirtschaftlich.
Zudem beschränkt sich die Leistungsfähigkeit des mittlerweile technisch veralteten Pumpenprüfstandes auf 2.500 l/min; die Pumpen auf den Feuerwehrfahrzeugen sind mittlerweile jedoch deutlich leistungsfähiger (mind. 3.000 l/min, oftmals höher) und können auf dem vorhandenen Pumpenprüfstand nicht adäquat geprüft werden.
Die Anschaffung eines neuen Pumpenprüfstandes ist daher zwingend notwendig und trägt auch der weiteren Entwicklung leistungsfähigerer Pumpen Rechnung.
"Modernisierung der Atemschutzwerkstatt" (Investitionsnummer 4100.20.02)
In der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Scharnebeck werden gem.§ 3 Abs. 1 Nr. 6 NBrandSchG u.a. Atemschutzgeräte, Schutzanzüge und Schläuche der Feuerwehren im Landkreis Lüneburg gereinigt und gewartet sowie Feuerwehrfahrzeuge und deren Beladung geprüft.
Hierbei werden die oft mit starken Rußpartikeln behafteten Atemschutzgeräte nach einem Einsatz bisher manuell durch den Atemschutzgerätewart gereinigt. Die Anhaftungen an der Feuerwehrausrüstung sind nachgewiesenermaßen stark krebserregend. Studien zufolge erkranken aktive Feuerwehrkräfte mit einer erheblich höheren Wahrscheinlichkeit an Krebs. Die Brandrauchbestandteile werden nicht nur durch direktes Einatmen, sondern auch über die Haut aufgenommen.
Diese Erkenntnisse führen dazu, dass bereits an der Einsatzstelle eine sog. "Schwarz-Weiß-Trennung", also eine Trennung von sauberem und kontaminierten Einsatzmaterial vorgenommen wird. Die kontaminierte Atemschutzausrüstung sowie die Chemikalienschutzanzüge (CSA) werden dann in der FTZ zur Säuberung angeliefert. Dabei findet in der FTZ selbst KEINE Schwarz-Weiß-Trennung statt, weil die baulichen und technischen Gegebenheiten diese Trennung bisher nicht zulassen.
Diese Vorgehensweise ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht weiter hinnehmbar; auch für die Mitarbeiter der FTZ müssen die gesundheitlichen Risiken minimiert werden. Darüber hinaus hält auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Schwarz-Weiß-Trennung in Werkstätten für persönliche Schutzausrüstung (PSA), zu denen auch Atemschutzwerkstätten zählen, für zwingend erforderlich (DGUV-Info 205-008, Ziffer 2.4.7)
Im Zuge der baulichen Veränderungen zur Schwarz-Weiß-Trennung ist es dringend angezeigt, die Atemschutzwerkstatt zu modernisieren. Die stetige Erhöhung des Arbeitsaufkommens führt dazu, dass oftmals zwei Personen in der Atemschutzwerkstatt tätig werden müssen, sodass ein zweiter Arbeitsplatz benötigt wird. Darüber hinaus ist die Reinigungsanlage für Atemschutzgeräte und Schutzanzüge zu erneuern. Die Erneuerung führt dazu, dass in kürzerer Zeit deutlich mehr Einsatzmaterial gereinigt werden kann und dementsprechend früher wieder zur Verfügung steht. Die neuen Geräte sorgen zudem dafür, dass der Kontakt mit kontaminiertem Material deutlich verringert wird.
Im Rahmen der Modernisierung der technischen Ausstattung sind auch bauliche Maßnahmen am Gebäude notwendig. Die entsprechenden Kosten wurden durch die Gebäudewirtschaft beziffert (Investitionsnummer 3500.20.04).
"Anschaffung von Bestuhlung für die KLL" (Investitionsnummer 4100.20.03)
Mit Einrichtung der Kooperativen Leitstelle Lüneburg (KLL) im Jahr 2015 wurden für alle Leitstellenarbeitsplätze der Polizei und des Landkreises sogenannte 24-Stunden-Stühle zentral beschafft. Insgesamt handelte es sich um achtzehn dieser Stühle, wovon vier in den Besitz des Landkreises übergegangen sind. Die Kosten waren seinerzeit über die vom Landkreis zu zahlende Investitionskostenpauschale in Höhe von 900.000 € abgedeckt.
Nach nunmehr vier Jahren Dauernutzung im 24-Stunden-Betrieb weisen sämtliche Stühle in der KLL deutliche Abnutzungserscheinungen auf. So sind einerseits die Polster durchgesessen, andererseits treten inzwischen aber auch vermehrt Schäden an der aufwändigen Mechanik der Stühle auf. Es ist daher notwendig, die Stühle nach spätestens fünf Jahren, sprich im Jahr 2020, auszutauschen. Dieses Erfordernis deckt sich mit den Erfahrungen, die bereits zuvor mit 24-Stunden-Stühlen in der alten Leitstelle gemacht wurden. Aufgrund der Dauernutzung durch ständig wechselnde Personen ist ein Lebenszyklus der Stühle von mehr als fünf Jahren nicht zu erwarten.
Die Polizei meldet für sich ebenfalls Mittel für eine Ersatzbeschaffung ihrer insgesamt vierzehn 24-Stunden-Stühle im Jahr 2020 an.
"Beschaffung digitaler Alarmgeber" (Investitionsnummer 4100.20.07)
Der Landkreis Lüneburg hat im Jahr 2011 ein eigenes Funknetz für die digitale Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen aufbauen lassen. Wesentlicher Bestandteil des Alarmierungsnetzes sind zwei sogenannte digitale Alarmgeber (DAG), die in der Kooperativen Leitstelle vorgehalten werden und über die die Alarme in das Alarmierungsnetz versendet werden. Die Vorhaltung von zwei DAG ist erforderlich, da das System redundant aufgebaut sein muss, sodass es in der Regel nicht zu einem kompletten Systemausfall kommen kann. Die vorhandenen DAG laufen seit nunmehr über acht Jahren im 24/7-Betrieb.
Seit einiger Zeit treten nunmehr immer mal wieder technische Probleme auf, die sich bisher durch Neustarts der Systeme oder durch den Austausch von Festplatten beheben ließen. Insgesamt besteht aber die Gefahr, dass auch andere Komponenten zeitnah ausfallen und dann möglicherweise nicht mehr ersetzt werden können. Die Funktionsfähigkeit der Alarmierung wäre dann erheblich gefährdet, was wiederum dazu führen könnte, dass Einsatzkräfte nicht mehr alarmiert werden könnten.
Es wird daher die Notwendigkeit gesehen, die vorhandenen DAG zeitnah durch neue DAG zu ersetzen, um die Alarmierbarkeit der Einsatzkräfte weiterhin gewährleisten zu können.