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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/364  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.38. 547-000 Einrichtungen des ÖPNV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
24.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Keiner.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.9.2019 den „Ausschuss für Mobilität“ gebildet und dessen Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages wird die Stellvertretung durch den Ausschuss aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG):

 

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

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