Vorlage - 2019/364
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Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.9.2019 den „Ausschuss für Mobilität“ gebildet und dessen Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages wird die Stellvertretung durch den Ausschuss aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.
Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG):
Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.