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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/375  

Betreff: Aufsuchende Sozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14.6. 311-500 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.12.2019    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Antrag “Aufsuchende Sozialarbeit“

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird in Anlehnung an die bisherige Regelung ermächtigt, zwischen dem Lebensraum Diakonie e. V., der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung zum Projekt „Aufsuchende Sozialarbeit Innenstadt Lüneburg“ für die Jahre 2020 und 2021 zu schließen. Der finanzielle Rahmen darf jährlich 12.000,- € nicht überschreiten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

Seit April 2012 wird in Zusammenarbeit von Hansestadt, Landkreis, Herbergsverein und Diakonieverband das Projekt „Aufsuchende Arbeit Innenstadt Lüneburg“ durchgeführt. Auslöser für dieses Projekt waren die sich auf öffentlichen Plätzen -und insbesondere Am Sande- zuspitzenden Situationen im Zusammenhang mit Drogen- und besonders Alkoholkonsum. Polizei und Rettungsdienste berichteten über die Notwendigkeit häufiger Einsätze, Passanten und Geschäfte beklagten die sich zuspitzende Situation und die Presse berichtete regelmäßig. In Zusammenarbeit von Rettungsdiensten, KVG, Polizei, Anliegern, Trägern der Wohlfahrtspflege, Hansestadt und Landkreis wurde deutlich, dass diese Probleme gelöst werden müssen, aber mit Mitteln des Ordnungsrechts allein nicht lösbar sind.

 

Aus diesem Grund wurde das Projekt „Aufsuchende Arbeit Innenstadt Lüneburg“ ins Leben gerufen. Der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes arbeiten seit über sieben Jahren im Auftrag von Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Seit dem 01.01.2018 haben sich der Herbergsverein - Wohnen und Leben e.V. und der Diakonieverband zum Lebensraum Diakonie e. V. zusammengeschlossen.

Herr Grünwald und Herr Andre Pluskwa vom Lebensräume Diakonie e.V. haben im vergangenen Jahr die „Aufsuchende Sozialarbeit Innenstadt Lüneburg -Streetwork-  im Ausschuss vorgestellt. Die derzeitige Vereinbarung zwischen dem Lebensraum Diakonie e. V., dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg läuft bis zum 31.12.2019.

 

Seitens des Lebensraum Diakonie. e.V. -Herberge plus.- wurde eine Weiterführung des Projekts sowie

eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung beantragt. Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag wird

eine Erhöhung der Bezuschussung von 20.000,- € auf 33.812,- € begehrt. Im Einzelnen wird auf die anliegende Begründung verwiesen.

Die Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg sehen das Projekt “Aufsuchende Sozialarbeit“ als erfolgreich und sinnvoll an und haben sich daher verständigt das Projekt grundsätzlich auch in Zukunft finanziell unterstützen zu wollen. Bei der finanziellen Unterstützung soll es weiterhin bei einer pauschalen Förderung bleiben. Eine Spitzabrechnung für die Finanzierung einer halben Sozialarbeiterstelle zzgl. Sachkosten –wie vom Lebensraum Diakonie e. V. kalkuliert- kommt nicht in Betracht. Gleichwohl ist eine Anpassung bzw. Erhöhung des Pauschalbetrags gerechtfertigt.

 

In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig den Erhöhungsbetrag entsprechend der stattgefundenen tariflichen Entwicklung der Vergütung zu bestimmen. Die seit Beginn des Projektes stattgefundene

tarifliche Entwicklung liegt bei etwa 20%, sodass Landkreis und Hansestadt eine Erhöhung um 20%

und somit je Vertragspartner von 2.000,- € zur Weiterführung des Projektes als angebracht ansehen.

 

Es wird nun zu entscheiden sein, ob das Projekt und damit auch die Finanzierung für die Folgezeit fortgesetzt werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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