Vorlage - 2019/414
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Anlagen: | |||||
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1 | Sponsoringvertrag (19 KB) | ![]() |
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2 | Verteilerliste Sponsoringverträge Hygienetag 2020 (13 KB) | ![]() |
Sachlage:
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Sponsoren unterstützen, jeweils mit einem Betrag von 380,00 Euro, den Hygienetag des Hygienenetzwerkes Lüneburg am 12.02.2020.
Daher ist mit jedem Sponsor ein Sponsoringvertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen.
Da der Wert dieser Sponsoringverträge jeweils 380,00 Euro beträgt und somit in den Bereich über 100,00 Euro bis 2000,00 Euro fällt, ist der Kreisausschuss in dieser Angelegenheit zuständig.