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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/415  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 100,00 Euro bis 2.000,00 Euro, die bis zum 13.11.2019 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hauser, Susann
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Menke, Claudia
Produkte:3. 32 Interne Dienste
 3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
04.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.12.2019    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Aufstellung der Zuwendungen an den Landkreis Lüneburg PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung der Zuwendungen an den Landkreis Lüneburg (31 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

 

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 09.10.2019 bis zum 13.11.2019 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.

 

 

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