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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/427  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.12.2019 (Eingang: 02.12.2019); Lebenslanges, kostenloses Nutzungsrecht für den ÖPNV bei freiwilligem und dauerhaftem Verzicht auf die Fahrerlaubnis (im Stand der 2. Aktualisierung vom 06.10.2020))
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bretthauer, Sven
Federführend:Ordnung Beteiligt:Fachbereich Recht und Ordnung
Bearbeiter/-in: Harneit, Annette   
Produkte:11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
02.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten abgelehnt   
Kreisausschuss
16.12.2019    Sitzung des Kreisausschusses      
07.12.2020    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
16.12.2019 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
kostenlose_Nutzung_ÖPNV_bei_Abgabe_der_Fahrerlaubnis.pdf  
Bericht Wissenschaftlicher Dienst  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Bericht Wissenschaftlicher Dienst

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 kostenlose_Nutzung_ÖPNV_bei_Abgabe_der_Fahrerlaubnis.pdf (89 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Wissenschaftlicher Dienst (304 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie zukünftig all den Bürger*innen, die ihre Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters freiwillig und dauerhaft abgeben, die kostenlose Nutzung des ÖPNV im Landkreis und Hansestadt Lüneburg ermöglicht werden kann.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage Antragsteller:

Das Alter der Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, steigt stetig. Parallel dazu steigt auch die Beteiligung von älteren und gesundheitlich angeschlagenen Menschen am Verkehrsunfallgeschehen und wirkt sich auf die Verkehrssicherheit aus. Die Bundespolitik wirbt daher für einen freiwilligen Verzicht auf die Teilnahme am Straßenverkehr und rät den Betroffenen, ihre Fahrerlaubnis von sich aus freiwillig abzugeben.

Aufgrund der Bundesvorgabe gilt es, als zuständige Straßenverkehrs- und Gefahrenabwehrbehörde Anreize für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu schaffen. Jede Fahrerlaubnis, die aus Gründen des Alters oder der Gesundheit freiwillig abgegeben wird, schafft mehr Verkehrssicherheit, führt aber sowohl finanziell als auch zeitlich zu einer enormen Belastung für die Betroffenen oder ihre Angehörigen.

Mit diesem Anreiz zur freiwilligen Abgabe der Fahrerlaubnis würden die Folgen für die Betroffenen gemildert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit gesteigert werden. Die kostenlose Nutzung des ÖPNV würde in vielen Fällen ein gewichtiges Argument für einen Verzicht der Fahrerlaubnis sein.

Die Verwaltung möge darstellen, wie sich die Einführung eines kostenlosen Tickets, das auf Antrag und gegen eine Schutzgebühr abgegeben wird, auswirken würde. Auch ist dabei die Abgabe eines 9-Uhr-Tickets in Erwägung zu ziehen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2019:

Anreize für den Verzicht auf die Fahrerlaubnis können ein Beitrag zur Stärkung der Verkehrssicherheit sein. Im Rahmen dieser kurzfristigen Stellungnahme wird auf den anliegenden Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2017 verwiesen.                  Dort sind Praxisbeispiele aufgeführt, die auf eine kostenlose Nutzung des ÖPNV für i.d.R. einige Monate geruhen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 06.10.2020

Im Landkreis Lüneburg wurden in den Jahren 2016 bis 2019 bei insgesamt 1.153 Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhabern die Kraftfahreignung überprüft. In 340 Fällen waren Krankheiten bzw. Auffälligkeiten im Fahrverhalten, die in einem Zusammenhang mit dem Alter der Fahrerlaubnisinhaberin bzw. des Fahrerlaubnisinhabers zu sehen waren, Anlass für die Überprüfung der Kraftfahreignung. Die krankheitsbedingten Überprüfungen standen u. A. auch mit altersbedingten Erkrankungen wie zum Beispiel Morbus Alzheimer, Demenz, Morbus Parkinson oder Schlaganfällen im Zusammenhang.

Krankheitsbedingte und mögliche altersbedingte Einschränkungen sind somit in ungefähr einem Viertel aller Fälle Anlass für die vorgenommenen Überprüfungen der Kraftfahreignung gewesen.

Von den 1.153 Überprüfungen war in 359 Fällen die Fahrerlaubnis zu entziehen, da die Kraftfahreignung nicht mehr gegeben war. Zusätzlich haben im Rahmen des Überprüfungsverfahren 372 Fahrererlaubnisinhaberinnen bzw. Fahrerlaubnisinhaber auf ihre Fahrererlaubnis verzichtet. Der freiwillige Verzicht erfolgt in der Regel, wenn im Rahmen der eingeleiteten Überprüfung abzusehen ist, dass die Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung zu entziehen sein wird.

Es ist statistisch nicht auswertbar, wie viel Fahrerlaubnis aufgrund von Krankheit und aus altersbedingten Gründen zu entziehen waren, oder aus den gleichen Gründen auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis, ohne dass seitens der Führerscheinstelle bereits Maßnahmen zur Überprüfung eingeleitet wurden, ist in der Vergangenheit eher die Ausnahme gewesen. Daten über die Anzahl der freiwilligen Verzichte ohne besonderen Anlass können nicht zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem Demographiekonzept für den Landkreis Lüneburg aus dem Jahr 2018 lebten im Jahr 2017 im Landkreis Lüneburg 35.950 Seniorinnen und Senioren, die älter als 65 Jahre sind. Davon waren 4.508 Seniorinnen und Senioren älter als 85 Jahre.

Der Anteil, der Seniorinnen und Senioren, die davon noch eine gültige Fahrerlaubnis haben und diese auch noch nutzen, kann nicht beziffert werden.

Für die Geburtsjahrgänge 1920 bis 1950 sind derzeit noch rd. 59.600 Fahrerlaubnisse registriert. Es erfolgt jedoch kein Abgleich der Fahrerlaubnisdaten mit den Einwohnermeldedaten, so dass hierbei Zu- und Wegzüge sowie auch Sterbefälle in der Regel nicht registriert werden. Die Fahrerlaubnisdaten werden grundsätzlich bis zum 110. Geburtstag der Fahrerlaubnisinhaberin bzw. des Fahrerlaubnisinhabers gespeichert, es sei denn es gehen vorher Daten über deren bzw. dessen Tod ein.

Im Tarifverbund des HVV gibt es folgende Angebote für Monatskarten für Seniorinnen und Senioren (= ab 63 Jahren):

 

Bereich

Senioren-Monatskarte

(Preis pro Monat)

Senioren-Abokarte

(Preis pro Monat)

1 Tarifzone

Stadtverkehr Lüneburg

Inkl. Gemeinde Adendorf, Bardowick, Vögelsen, Deutsch Evern und Wendisch Evern

38,10 €

31,20 €

4 Tarifzonen

SG Bardowick, SG Scharnebeck, SG Amelinghausen, Bleckede, SG

Dahlenburg, SG Ilmenau, SG Ostheide nach Lüneburg

64,00 €

52,50 €

6 Tarifzonen

Amt Neuhaus - Lüneburg

88,00 €

72,10 €

Gesamtnetz HVV

143,40 €

117,60 €

 

Die im Antrag genannten 9-Uhr-Tickets gelten als sogenannte Teilzeitkarten, die nur zu bestimmten Tageszeiten genutzt werden können. Die Seniorenkarten sind günstiger als diese Teilzeitkarten, so dass die weiteren Überlegungen allein auf der Grundlage der vorgenannten Preise erfolgen.

 

Soweit den Seniorinnen und Senioren die kostenlose Nutzung des ÖPNV für das gesamte Gebiet des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg ermöglicht werden soll, wäre diesen die Senioren-Abokarte für 6 Tarifzonen zu gewähren. Pro Seniorin bzw. Senior, der eine entsprechende in Anspruch nehmen würde, entstehen damit jährliche Kosten in der Höhe von 865,20 € (= 22 x 72,10 €).

 

Für Fahrten, die über den Tarifzonengeltungsbereich hinausgehen, können von den Seniorinnen und Senioren Ergänzungskarten gekauft werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann nicht ansatzweise abgeschätzt werden, wie viel Seniorinnen und Senioren ein entsprechendes Angebot in Anspruch nehmen werden.

 

Die in dem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2017 genannten Beispiele für eine kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Seniorinnen und Senioren in Deutschland genannten Zahlen beziehen sich jeweils nur auf eine befristete kostenlose ÖPNV-Nutzung im Zusammenhang mit einem Fahrerlaubnisverzicht. Das Angebot einer lebenslangen kostenlosen ÖPNV-Nutzung ist im Vergleich zu den befristeten Vergünstigungen um vieles attraktiver. Es ist anzunehmen, dass vergleichsweise mehr Seniorinnen und Senioren dieses in Anspruch nehmen werden.

 

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