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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/428  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2019 (Eingang: 02.12.2019); Abschaffung der Jagdsteuer (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 30.01.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:SPD Fraktion
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Beteiligt:Büro des Landrats
Bearbeiter/-in: Ehrhardt, Merle   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.01.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
27.01.2020 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
24.02.2020 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
12.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.02.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Abschaffung_Jagdsteuer.pdf  
Stellungnahme der Verwaltung  
Entwurf Aufhebungssatzung zur Jagdsteuersatzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

- Originalantrag

- Stellungnahme der Verwaltung vom 18.12.2019

- Entwurf der Aufhebungssatzung zur Jagdsteuersatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschaffung_Jagdsteuer.pdf (132 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme der Verwaltung (451 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Aufhebungssatzung zur Jagdsteuersatzung (7 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der aktuellen Fassung wird aufgehoben. Die Einnahmenpositionen aufgrund der Jagdsteuer im Haushaltsentwurf 2020 werden gestrichen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 30.01.2020:

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der Fassung der

1. Änderungssatzung vom 04.10.1994 wird durch die anliegende Aufhebungssatzung aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 01.04.2021 in Kraft.

 

Mit Wegfall der Jagdsteuer entfallen ab 2021 die derzeitigen Ausgleichsleistungen des Landkreises an die Jägerschaft, nämlich der Verzicht auf eine kostendeckende Gebührenerhebung für Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen und Zuschüsse für Umweltprojekte der Jägerschaft. Unabhängig davon bleibt die Gebührenerhebung für Trichinenuntersuchungen im Zusammenhang mit der verstärkten Bejagung von Schwarzwild, als Maßnahme zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage Antragsteller:

Als bereits im Jahre 2009 der Landkreis Harburg die Jagdsteuer abschaffte wurde mit dem Landrat, der Jägerschaft und dem Jagdbeirat eingehend diskutiert, ob der Landkreis Lüneburg sich der Harburger Argumentation anschließen könne. Stets wurde eine prinzipielle Bereitschaft dazu erklärt. Allerdings konnte man aufgrund des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen nicht auf diese Einnahmen verzichten.

 

Jetzt ist der Zukunftsvertrag erfüllt und man kann auch im Sinne der Glaubwürdigkeit seiner bisherigen Argumentation die Jagdsteuer abschaffen.

 

Angemerkt sei, dass im Jagdjahr 2018 von 37 Landkreisen in Niedersachsen 10 Landkreise diese Steuer abgeschafft haben. (Quelle: 22. April 2019 – RUNDBLICK Artikel in Ausgabe 075/2019)

 

 

Aktualisierte Sachdarstellung der Verwaltung vom 30.01.2020:

Für die Abschaffung der Jagdsteuer ist der Erlass einer Aufhebungssatzung erforderlich. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Kreistagsmehrheiten für die Abschaffung der Jagdsteuer hat die Verwaltung den anliegenden Entwurf einer Aufhebungssatzung zur Jagdsteuersatzung erstellt.

 

Nach § 8 der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der derzeit geltenden Fassung entsteht die Steuerschuld mit Beginn eines Steuerjahres. Steuerjahr ist das Jagdjahr, das sich auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März erstreckt. Die Verwaltung schlägt vor, die Jagdsteuersatzung zum 01.04.2021 aufzuheben. Demnach würde die Jagdsteuer letztmalig zum 01.04.2020 erhoben werden.

 

Um die Belastungen der Jägerschaft durch die Jagdsteuer teilweise zu kompensieren, werden für Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen derzeit keine kostendeckenden Gebühren vom Landkreis erhoben. Darüber hinaus werden der Jägerschaft jährlich rd. 10.000 Euro für gemeinsame Umweltprojekte zur Verfügung gestellt. Diese Ausgleichsleistungen sollten aus Sicht der Verwaltung mit Wegfall der Jagdsteuer ab 2021 entfallen. Unabhängig davon bleibt die Gebührenerhebung für Trichinenuntersuchungen im Zusammenhang mit der verstärkten Bejagung von Schwarzwild, als Maßnahme zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

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