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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/130  

Betreff: Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-11 und B-18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Züghart,MajaAktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
23.06.2005 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.07.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage A          Stellungnahmen

Anlage B          Übersichtskarte Lage der Teilräume B-11 und B-18

Anlage C          Verordnungstext mit eingearbeiteten Änderungen im Sinne der Verwaltungsempfehlung 

                        einschl. Anlage 1 Blatt 1 und 2 (Darstellung der charakteristischen Landschaftsbestandteile)

Anlage D          Erläuterungstext mit eingearbeiteten Änderungen im Sinne der Verwaltungsempfehlung

Anlage E          Fotos der „Charakteristischen Landschaftsbestandteile“ § 3 (1) Nr. 1 und 2

Anlage F           Fotos Naturdenkmal Eiche ND LG 146

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-11 und B-18 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken.

Sachlage:

Sachlage:

Das formelle Beteiligungsverfahren für die o. g. Ergänzungsverordnung wurde Anfang März eingeleitet, die Frist für die Stellungnahmen lief am 13.05.2005 aus.

 

Die Einwendungen und Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden in einer Synopse mit Beschlussempfehlung seitens der Verwaltung dargestellt und im Ausschuss beraten.

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