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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/134  

Betreff: Abfallgebührensatzung mit Gebührensätze für Gewerbeabfälle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
23.06.2005 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.07.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
Kreistag
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Abfallgebührensatzung vom 10. Oktober 2005  

Anlage/n:

Anlage/n:

Abfallgebührensatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abfallgebührensatzung vom 10. Oktober 2005 (79 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Zur Umsetzung des sich aus der Vorlage 2005/132 und 2005/133 ergebenden Sachverhaltes wurde die Abfallgebührensatzung mit entsprechenden Regelungen und Gebührensätzen für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall überarbeitet und neu gefasst. Am rechten Rand wurden die wesentlichen Änderungen markiert.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 der Satzungsvorlage der Verwaltung mit redaktionellen Änderungen und ohne 120 l – Behälter für gewerbliche Abfälle zugestimmt. Diese Änderungen wurden in die Anlage (neue AbfGS) eingearbeitet.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

Der Kreistag hatte nicht wie vorgesehen in seiner Sitzung am 12. September 2005 die Abfallgebührensatzung beschlossen. Damit die Satzung zum 1.Oktober 2005 in Kraft treten kann, wurde der § 9 entsprechend geändert und der Kreistag kann nun in seiner Sitzung am 10. Oktober 2005 das Inkrafttreten rückwirkend beschließen.  Dieses Handhabung ist erforderlich geworden, da bereits entsprechende Bestellungen von Gewerbebetrieben (z.Z ca.40 St) bei der GfA zum 1. Oktober 2005 vorliegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Ausführungen zur Vorlage 2005/132

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