Vorlage - 2005/134
|
|
Anlage/n:
Abfallgebührensatzung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Abfallgebührensatzung vom 10. Oktober 2005 (79 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Abfallgebührensatzung wird beschlossen.
Sachlage:
Zur Umsetzung des sich aus der Vorlage 2005/132 und 2005/133
ergebenden Sachverhaltes wurde die Abfallgebührensatzung mit entsprechenden
Regelungen und Gebührensätzen für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall überarbeitet
und neu gefasst. Am rechten Rand wurden die wesentlichen Änderungen markiert.
Ergänzende Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 23.
Juni 2005 der Satzungsvorlage der Verwaltung mit redaktionellen Änderungen und
ohne 120 l – Behälter für gewerbliche Abfälle zugestimmt. Diese Änderungen wurden
in die Anlage (neue AbfGS) eingearbeitet.
Ergänzende Sachdarstellung:
Der Kreistag hatte nicht wie vorgesehen in seiner Sitzung am
12. September 2005 die Abfallgebührensatzung beschlossen. Damit die Satzung zum
1.Oktober 2005 in Kraft treten kann, wurde der § 9 entsprechend geändert und
der Kreistag kann nun in seiner Sitzung am 10. Oktober 2005 das Inkrafttreten
rückwirkend beschließen. Dieses
Handhabung ist erforderlich geworden, da bereits entsprechende Bestellungen von
Gewerbebetrieben (z.Z ca.40 St) bei der GfA zum 1. Oktober 2005 vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Ausführungen zur Vorlage 2005/132