Vorlage - 2020/021-1
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Mit Beschluss des Kreistages 2020/021 wird die Verwaltung aufgefordert, Projekte zur Umsetzung von Maßnahmen zur Renaturierung von Hoch- und Niedermooren vorzustellen. Mit der Vorlage 2020/050 hatte die Verwaltung in der Umweltausschusssitzung vom 18.02.2020 über den Bestand an Mooren im Landkreis Lüneburg berichtet und dabei empfohlen, den Suchbereich für Maßnahmen, die neben positiven naturschutzfachlichen Aspekten auch als THG-Senken wirken, auf hydromorphe Böden auszuweiten. Der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Somit kommen auch Projekte mit der Zielsetzung, auf entsprechenden Böden aus Acker oder Intensivgrünland in extensives Grünland zu entwickeln, in Betracht – insbesondere wenn hiermit Wiedervernässungsmaßnahmen einher gehen.
Wesentliche Voraussetzung für Realisierung entsprechender Maßnahmen ist die Flächenverfügbarkeit. Der Landkreis verfügt selbst nicht über geeignete Flächen. Insgesamt ist es derzeit sehr schwierig Flächeneigentum zu erwerben – insbesondere zu an gemessenen Preisen. Als möglicher Partner zur Unterstützung bei der Beschaffung von Flächen kommt die Nds. Landgesellschaft (NLG) in Betracht. Mit dieser wurden Gespräche geführt. Die NLG verfügt selbst kaum über geeignete Flächen, die erworben werden könnten. Es besteht die Möglichkeit, die NLG gezielt mit der Vermittlung von Flächen in der vorgegebenen Kulisse zu beauftragen. Dies wäre wahrscheinlich ein langwieriger Prozess, der sich über einige Jahre erstrecken könnte, da insgesamt keine große Bereitschaft besteht, Grundeigentum zu veräußern. Alternativ besteht die Möglichkeit, Maßnahmen auf Flächen Dritter, z.B. in Flächenpoolen, durch die Zahlung von Ablösebeträgen umzusetzen und diese über Grundbucheintrag zu sichern.
Die Verwaltung wird in der Sitzung Maßnahmen vorstellen, die sich zeitnah umsetzen ließen.
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