Vorlage - 2019/418-1
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | NSG-HohesHolz_VOnachEinwendungen_03-06-2020 (417 KB) | |||
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2 | NSG HohesHolz_Begründung_nachEinwendungen_03-06-2020 (461 KB) | |||
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3 | A3_Detail_1_Hohes_Holz_03-06-2020 (3020 KB) | |||
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4 | A3_Detail_2_Hohes_Holz_03-06-2020 (3025 KB) | |||
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5 | A3_Detail_3_Hohes_Holz_03-06-2020 (3303 KB) | |||
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6 | A3_Detail_4_Hohes_Holz_03-06-2020 (2364 KB) | |||
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7 | A3_Detail_5_Hohes_Holz_03-06-2020 (2562 KB) | |||
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8 | A3_Detail_6_Hohes_Holz_03-06-2020 (1970 KB) | |||
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9 | A3_Detail_7_Hohes_Holz_03-06-2020 (2390 KB) | |||
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10 | A3_Detail_8_Hohes_Holz_03-06-2020 (2267 KB) | |||
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11 | A3_Detail_9_10_Hohes_Holz_03-06-2020 (2548 KB) | |||
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12 | A3_Detail_11_Hohes_Holz_03-06-2020 (2657 KB) | |||
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13 | A3_Detail_12_Hohes_Holz_03-06-2020 (2557 KB) | |||
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14 | A3_Detail_13_14_Hohes_Holz_03-06-2020 (2731 KB) | |||
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15 | A3_Uebersichtskarte_Hohes_Holz_03-06-2020 (7830 KB) | |||
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16 | Synopse_Teil I Einwender 03-06-2020 (2017 KB) | |||
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17 | Synopse_Teil II Themen_03-06-2020 (383 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern“ in der Entwurfsfassung vom 03.06.2020.
zusätzlicher Beschlussvorschlag der Verwaltung, Stand 25.08.2020:
Die Zustimmung nach § 4 Nr. 4 der VO wird für den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG „Hohes Holz“ liegen. Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen können in diesem Zeitraum im bisherigen Umfang durchgeführt werden. Innerhalb dieser 2 Jahre wird ein mit der Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmter Unterhaltungsplan erstellt. Mit diesem Unterhaltungsplan erfolgt dann die Zustimmung für Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung, die über die in der Verordnung freigestellten Maßnahmen hinausgehen. Die Zustimmung umfasst auch die Freihaltung des für die Unterhaltung erforderlichen Gewässerunterhaltungsstreifens.Die Verwaltung berichtet dem Kreisausschuss rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre über den Stand der Unterhaltungs- und Managementplanung. Kommt ein Einvernehmen bzgl. des Unterhaltungsplans nicht zustande, entscheidet der Kreisausschuss..
Sachlage:
In der Zeit vom 13.Januar bis 28. Februar 2020 fand bei den betroffenen Kommunen sowie beim Landkreis Lüneburg die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Naturschutzgebietsverordnung statt. Auch im Internet wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Vor der Beteiligung und begleitend dazu fanden Gespräche mit Vertretern der Kommunen, des Unterhaltungsverbandes, der Landesforst, der Naturschutzverbände und der Landwirtschaft sowie eine Informationsveranstaltung vor Ort statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurde in einer Synopse dargestellt und ein Abwägungsvorschlag hierzu erarbeitet (siehe Anlage). Sofern die Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung zu einer Änderung der Verordnung führen sollte, wird explizit darauf hingewiesen. Soweit sich die Stellungnahmen auf gleiche Themenfelder und Paragraphen beziehen, wurden diese in einer weiteren Tabelle zusammen gefasst und ein gemeinsamer Abwägungsvorschlag erarbeitet.
Maßgebliche Themen waren:
- Gewässerunterhaltung
- Gewässerrandstreifen
- Grünland
- Haus/Wohngrundstücke am Gewässer
- Straßen, Wege und Bahnstrecke
- Windenergie
- Wald, Eigentumsflächen der Nds. Landesforsten (Alt-NSG „Hohes Holz“ und Waldfläche „Ketzheide“)
Neben den Waldflächen (Eigentum der Nds Landesforsten) und ausgewählten artenreichen
Grünlandflächen (im Biotopkomplex mit besonders geschützte Biotopen (§ 30 BNatSchG), Gehölzen und Gewässern, teilweise Kompensationsflächen und teils in kommunalem Eigentum) wurden insbesondere die
Gewässer und nur ein schmaler Randstreifen in die Verordnung aufgenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist bei dieser Gebietskulisse die wirtschaftliche Betroffenheit einzelner Landwirte sehr gering. Für Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen, Straßen und Bahn wurden umfangreiche Freistellungen festgesetzt, damit hier Konflikte ausgeschlossen werden können.
Bei der Gewässerunterhaltung findet eine enge Abstimmung mit dem Unterhaltungsverband statt. Notwendige Maßnahmen können weiterhin durchgeführt werden. Details sollen zukünftig im Unterhaltungsplan des Verbandes geregelt werden, der mit der Naturschutzbehörde abzustimmen ist.
Die Verwaltung trägt in der Sitzung im Einzelnen vor.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 25.08.2020:
Nachdem der Kreistag den Beschluss über die Naturschutzgebietsverordnung in seiner Sitzung am 13.07.2020 vertagt hat, wurden nochmals Gespräche mit Landwirten, Unterhaltungsverband und Gemeinde Radbruch zu den Inhalten der Verordnung geführt.
Die Gewässer Hausbach, Düsternhopenbach, Roddau und Bornbach erfüllen verschiedene Funktionen. Sie haben eine große Bedeutung für den Wasserabfluss und für die Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen. Gleichzeitig dienen sie als Lebensraum für verschiedene (FFH-) Arten und haben eine große Bedeutung für den Biotopverbund, für den Wasserhaushalt und für das Landschaftsbild. Der Landkreis Lüneburg hat die Verpflichtung die FFH-Gebiete zu sichern und zu entwickeln.
Im Unterhaltungsplan wird der Umfang der abflusssichernden Maßnahmen sowie die Inhalte der Pflege und Entwicklung detailliiert und ortsbezogen geplant, dokumentiert und für die Zukunft festgelegt. Soweit ein für diese Gewässer einvernehmlich abgestimmter Unterhaltungsplan vorliegt, können für alle Beteiligten aufwändige Zustimmungen in der Zukunft vermieden werden. Damit liegt eine einheitlich abgestimmte Grundlage vor, die die Basis für die künftige Zusammenarbeit bildet. Die für das FFH-Gebiet relevanten naturschutzfachlichen Anforderungen werden in einem FFH-Managementplan begleitend erarbeitet.
Der im Verfahren eingefügte Zustimmungsvorbehalt ist aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe nicht ausreichend. In den Gesprächen wurde daher als Kompromissvorschlag für den Kreistag eine Übergangszeit von 2 Jahren vereinbart (siehe erweiterter Beschlussvorschlag). Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Übergangszeitraum für die Entwicklung des Gewässers akzeptabel.
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