Vorlage - 2020/158
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Sachlage:
Die Kreisverwaltung verfügt über ein Controllingsystem mit Berichtswesen. Planabweichungen bei den Finanzen und den Produktzielen können so frühzeitig erkannt und gegebenenfalls notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden. Der 1. Zwischenbericht für das Haushaltsjahr 2020 mit den bisher erkennbaren Finanz- und Zielabweichungen zum Stichtag 30.04.2020 sowie einer Prognose über das voraussichtliche Jahresergebnis wird zurzeit erstellt.
Nach der aktuellen Steuerschätzung des Landes Niedersachsen sind für den gemeindlichen Raum aufgrund der Corona-Krise erhebliche Rückgänge bei den Steuereinnahmen zu erwarten. Die Mindererträge der kreisangehörigen Gemeinden werden den Landkreis noch nicht in diesem Jahr treffen, da Umlagegrundlage für die Kreisumlage die gemeindlichen Steuerkraftzahlen des Vorjahres bzw. Vorvorjahres sind. Ab 2021 ist jedoch mit erheblichen Einnahmeeinbrüchen bei der Kreisumlage zu rechnen. Darüber hinaus werden nach heutiger Einschätzung in 2021 die kommunalen Finanzausgleichsleistungen des Landes, insbesondere die Schlüsselzuweisungen, deutlich sinken. Hiervon wird die Kreisebene sowohl bei den eigenen Einnahmen als auch bei der Kreisumlage über die Schlüsselzuweisungen der Gemeinden besonders betroffen sein.
Um die ab 2021 zu erwartenden rückläufigen Erträge zumindest anteilig zu kompensieren, prüft die Verwaltung derzeit alle geplanten Maßnahmen und Projekte kritisch und nachdrücklich auf Notwendigkeit, Dringlichkeit, zeitliche Umsetzbarkeit und erforderlichen Umfang. In diesem Zusammenhang werden auch allen freiwilligen Leistungen auf Einsparmöglichkeiten untersucht.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vom 04.06.2020 zur aktuellen Haushaltssituation, zu den erwarteten Einnahmeausfällen ab 2021 und zu den Einsparmöglichkeiten vortragen.