Vorlage - 2003/143
|
|
Anlage/n:
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Vorlagenfassung der Kalkulation 2004 (338 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Der Kalkulation
2004 wird zugestimmt, insbesondere auch dem Sachverhalt, dass ein Überschuss in
Höhe von 86.777,32 € zum Ausgleich einer entsprechenden Unterdeckung aus
den Vorjahren erwirtschaftet werden soll.
Sachlage:
Die
wesentlichsten Änderungen, die diese Kalkulation berücksichtigt, sind die
beschlossenen Tariferhöhungen für 2004 sowie die durchschnittliche Erhöhung der
Einwohnerzahl im Landkreis ( ca. 102.750 Personen zum 30.06.2004).
Die Gebührensätze
der Abfallgebührensatzung vom 16. Dezember 2002 bleiben unverändert gültig.
Diese Kalkulation
berücksichtigt neben den Kosten für die satzungsmäßigen Dienst- und
Entsorgungsleistungen auch die Kosten für die weitere Umstellung des gesamten
Abfuhrgebietes auf 14-tägliche Hausmüllabfuhr sowie die Einführung der Biotonne
in den Teilen des Landkreis, in denen mit der
(Samt-) Gemeinde einvernehmen hierüber erzielt wurde.
Bedingt durch die
Einführung der 14-täglichen Hausmüllabfuhr prüfen viele Anschlußnehmer, ob sie
ggfl, mit einem kleineren Restmüllbehälter auskommen und bestellen dann im
Rahmen der satzungsrechtlichen Möglichkeiten einen kleineren Behälter.
Grundsätzlich ist dieses Verbraucherverhalten abfallwirtschaftlich gewünscht.
Sehr viele Anschlußnehmer haben einen größeren Hausmüllbehälter, als dies nach
der Abfallsatzung notwendig. Die Folge der abfallwirtschaftlichen Besinnung der
Anschlußnehmer ist, dass sie zukünftig
weniger Gebühren zahlen. In der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass der
Bevölkerungszuwachs etwaige Mindereinnahmen bei den Hausmüllgebühren
ausgleicht.
Das aus den
Vorjahren stammende Defizit von 86.777,32 € soll durch Erwirtschaftung
eines entsprechenden Überschusses ausgeglichen werden. Unter der Voraussetzung,
dass das laufende Wirtschaftsjahr wie kalkuliert verläuft, wäre das vorhandene
Defizit zum 31. Dezember 2004 ausgeglichen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei der Müll- und
Wertstoffabfuhr handelt es sich um eine kostendeckende Einrichtung. Durch den
beabsichtigten Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren wird der allgemeine
Haushalt entlastet.