Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/172  

Betreff: Finanzielle Förderung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern für 2020

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wrobel, Andrea
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
09.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
29.06.2020    Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
200409 Schreiben Festspiele Meck-Pomm  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Schreiben vom 09.04.2020 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200409 Schreiben Festspiele Meck-Pomm (80 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern erhalten aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgefallenen Konzerte in Bleckede und Konau ein Ausfallhonorar in Höhe von 15.625

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

Der Festspielsommer 2020 der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grund der Corona-Pandemie bis einschließlich 31.08.2020 abgesagt. Dies betrifft im Landkreis Lüneburg die beiden Konzerte in Bleckede und Konau. Das Konzert in Neuhaus findet nach derzeitigem Stand statt.

 

Mit Schreiben vom 9.4.2020 bittet Dr. Markus Fein, Intendant der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, um Auszahlung der bereits zugesagten Fördermittel trotz Nichterbringung der Leistung. Für Bleckede und Konau sind dieses 25.000 €.

 

Die Festspiele befinden sich nach eigenen Angaben in finanziellen Schwierigkeiten. Im „Normalfall“ verfügen die Festspiele über ein Jahresbudget von 5,5 Mio Euro, welches bereits deutlich reduziert wurde, da MitarbeiterInnen in Kurzarbeit gegangen sind und keine Ausgaben für beispielsweise Künstlerhonorare, Dienstleisterverträge für Technik, Bühnen, Druck von Printprodukten etc. anfallen.

Dennoch verbleiben bei den Festspielen Kosten in Höhe von 1,5-1,8 Mio Euro im Jahr 2020. Durch bereits zugesagte Mittel durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und weitere Mittelgeber reduziert sich dieser Betrag auf eine Million Euro.

 

Laut Vertrag mit den Festspielen sind jährlich 20.000 € für das Konzert in Bleckede zu entrichten. Davon werden 10.000 € aus Haushaltsmitteln des Landkreises finanziert, die anderen 10.000 € vom Lüneburgischen Landschaftsverband eingeworben. Die Stadt Bleckede stellt den Schlosshof sowie Bühne und Technik kostenfrei zur Verfügung. Die Mittel des Lüneburger Landschaftsverbandes teilen sich wie folgt auf:

 

Regionalmittel 4.000 €

Eigenmittel      6.000 €.

 

Der Landschaftsverband würde ein eventuelles Ausfallhonorar unter folgender Maßgabe fördern, wobei als Entschädigung eine Höhe von maximal 62,5 % als angemessen angesehen würde.

Aus Regionalmitteln würden maximal 2.500 € gezahlt, wenn aus den anderen Fördertöpfen bzw. eigenen Mitteln gegenfinanziert würde.

 

Angenommenes Ausfallhonorar von 12.500 € (62,5% von 20.000 €)

Regionalmittel

  2.500 €

(62,5 % von   4.000 €)

Eigenmittel

  3.750 €

(62,5 % von   6.000 €)

Haushalt Landkreis

  6.250 €

(62,5 % von 10.000 €)

 

12.500 €

 

 

Die Erstattung der Mittel des Landschaftsverbandes erfolgen nach Abforderung durch den Landkreis Lüneburg, sodass die Ausgabe des Landkreises Lüneburg auf € 6.250,- minimiert wird.

 

Für Konau gestaltet sich dies etwas anders. Der Landkreis Lüneburg gibt 10.000 € für die Konzerte in Konau und Neuhaus, die Sparkassenstiftung zahlt hier zusätzlich, unabhängig vom Landkreis, Mittel an die Festspiele. Angenommen die genannten 10.000 € werden gleichmäßig aufgeteilt, könnten 3.125 € als Ausfallhonorar für Konau gezahlt werden.

 

Seitens der Festspiele wurde alternativ vorgeschlagen, unter dem Motto 30-mal anders Konzerte unter Pandemievorgaben durchzuführen. Es besteht das Angebot eines dieser Konzerte in Bleckede anzubieten.

Dazu führen die Festspiele aus: „Pandemievorgaben beinhalten weniger Besucher, mehr Abstand, keine Pause, kein Catering und eventuell eine Maskenpflicht. Denkbar ist dabei die Verlegung in das Bleckeder Haus.“

Nach derzeitigen Pandemievorgaben kann das Konzert erst nach dem 31.08.2020 stattfinden. Die vorgeschlagenen Bedingungen entsprechen nicht denen der geschätzten Open-Air-Konzerte im Schlosshof, so dass die Verwaltung hiervon abraten würde

Fraglich ist außerdem, ob eine Veranstaltung in einem geschlossenen Raum im Hinblick auf dann eventuell immer noch vorhandene Hygiene- und Abstandsregelungen sinnvoll erscheint. Die Anzahl der Konzertbesucher wäre stark begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass nur etwa ein Viertel der sonst üblichen Besucher anwesend sein könnte. Das Konzertereignis wäre durch eventuelle Vorgaben stark beeinträchtigt.

 

Das Open-Air-Konzert in Bleckede, aber auch das Konauer Konzert, ist zu den kulturellen Highlights in unserer Region zu zählen. Mit den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern verbindet uns eine mehrjährige hervorragende Zusammenarbeit. Da die Festspiele in diesem Jahr auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind, um auch in Zukunft in der bekannten Qualität zu arbeiten, ist das Angebot einer Ausfallentschädigung angebracht.

 

Für die Zahlung eines Ausfallhonorars stehen Haushaltsmittel im FD 55 zur Verfügung.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung