Vorlage - 2020/191
|
|
Sachlage:
Nach umfassenden Prozessanpassungen im Fachdienst 60 (Bauen) findet eine Stellenbemessung im Bereich der Bandschutzprüfung statt. Auch nach der Durchführung verschiedener Organisationsentwicklungsmaßnahmen können die gesetzlichen Pflichtaufgaben bei dieser personellen Ausstattung nicht erfüllt werden. Bisher sind 2,5 Stellen für diesen Aufgabenbereich für das gesamte Kreisgebiet inklusive der Hansestadt Lüneburg eingerichtet. Die Stellenbemessung wird voraussichtlich Ende Juni 2020 abgeschlossen. Es zeichnet sich ein deutlicher Bedarf ab.
Im Vorgriff auf das Ergebnis der Stellenbemessung wird zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben vorgeschlagen, eine zusätzliche 1,0 Stelle, E 11 TVöD, Brandschutzprüfer/in einzurichten.
Die Personalaufwendungen für eine entsprechende Stelle belaufen sich auf 81.900,00 € (KGSt-Wert).
Ferner sind folgende Änderungen im Ausbildungsbereich beabsichtigt, die nachrichtlich in den Stellenplan aufgenommen werden sollen:
Zum 01.08.2020 wird eine Stelle zur Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten in eine Stelle für eine/n Kreisinspektoranwärter/in umgewandelt. Im Bewerbungsverfahren hatte sich ein/e Auszubildende/r weniger gefunden, als gewünscht.
Dafür fand sich eine zusätzlich gut geeignete Bewerbung für den Bereich des dualen Studiums Verwaltung.
Zum 01.12.2020 wird darüber hinaus eine Stelle zur Ausbildung von Kaufleuten im Bereich Büromanagement in einen Ausbildungsplatz für den Beruf des Hygienekontrolleurs bzw. der Hygienekontrolleurin umgewandelt. Bisher bestand nur ein Ausbildungsplatz dieser Art. Aufgrund der Corona-Krise besteht ein erhöhter Bedarf an Fachpersonal im Bereich des Infektionsschutzes. Daher soll ein/e zweite/r Auszubildende/r eingestellt werden, um dem drohenden Mangel an Fachkräften im Infektionsschutz wenigstens teilweise entgegenzuwirken.
Höhere Personalaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.
Ergänzende Sachlage vom 16.06.2020:
Des Weiteren wird vorgeschlagen, entsprechend der Vorlage 2019/430 und vorbehaltlich des Ergebnisses der Stellenbewertung eine zusätzliche 1,0 Stelle, E 12 TVöD, im Bereich ÖPNV einzurichten. Die Stelle soll der Planung und Umsetzung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV dienen.
Die Personalaufwendungen für eine entsprechende Stelle belaufen sich auf 91.300,00 € (KGSt-Wert).
Die o.g. Stellenbemessung im Bereich Brandschutz kann voraussichtlich erst Mitte Juli 2020 abgeschlossen werden. Der deutliche Bedarf zeichnet sich weiterhin ab.
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 29.06.2020 wurde der Beschluss gefasst (Vorlagen-Nr.: 2020/175), dass für den Fall, dass ein neuer Finanzvertrag nicht zustande kommen sollte, der Landrat die Übernahme der Aufgaben des Sozialamtes für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg vorbereitet.
Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, vorsorglich entsprechend benötigte Stellen im Stellenplan einzurichten. Hierbei handelt es sich um 2,0 Stellen A 11 NBesG, 15,0 Stellen A 10 NBesG, 3,25 Stellen E 9c TVöD, 7,5 Stellen E 9b TVöD und 1,0 Stelle E 5 TVöD.
Eine finanzielle Unterlegung der Neustellen ist im Haushalt 2020 noch nicht erforderlich. Die Einrichtung der Neustellen dient ausschließlich dazu im Eventualfall Stellenbesetzungsverfahren im Herbst 2020 auslösen zu können. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Einigung zum Finanzvertrag erzielt werden kann und die Besetzung der Stellen sich dann erübrigt. Angemerkt sei, dass auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten vorsorglich vorbereitet wird.