Vorlage - 2020/205
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1 | Antrag SCHUBZ vom 12.6.2020 (159 KB) |
Beschlussvorschlag:
Dem Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ wird für die durch coronabedingten Einnahmeausfälle im Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von maximal 37.500 € gewährt.
Der Betrag ist aus den außerplanmäßig bereitgestellten Mitteln für die Corona-Pandemie (Vorlage 2020/101) zu zahlen.
Sachlage:
Der Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ hat mit beigefügtem Schreiben vom 12.6.2020 einen Zuschuss in Höhe von 75.000 € als Ausgleich für die coronabedingten Einnahmeverluste im Jahr 2020 beantragt.
Das SCHUBZ finanziert sich zum einen durch Zuschüsse, zum anderen aber auch zu einem Großteil aus Einnahmen für Workshops mit Schulklassen/Kitas, Kindergeburtstagen und Familienangeboten, die während der coronabedingten Schließungen weggefallen sind. Die Veranstaltungen für Schulen sind durch die Weisung des Kultusministeriums weiterhin nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen zulässig.
Die MitarbeiterInnen sind -soweit möglich- in Kurzarbeit, so dass zumindest in diesem Bereich Gelder eingespart werden können. Die Versorgung der Tiere sowie beispielweise Futterkosten, Versicherung etc. laufen weiter.
Die abschließende Höhe des Zuschusses wird sich nach intensiver Prüfung der noch einzureichenden Unterlagen ergeben.
Eine Finanzierung aus der Corona Richtlinie Soforthilfe Sport und Kultur kommt nicht in Frage, da eine öffentliche Trägerschaft besteht. Der Betrag müsste aus den außerplanmäßig bereitgestellten Mitteln für die Corona-Pandemie gezahlt werden.
Herr Dr. Corleis (Leiter des SCHUBZ) wird in der Sitzung berichten.
Die Trägerschaft des SCHUBZ wurde 1995 durch die Hansestadt Lüneburg übernommen unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Lüneburg die Hälfte der notwendigen Sachkosten und der Kosten des nichtpädagogischen Personals trägt.
Aus diesem Grunde wurde mit der Hansestadt bereits Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob die Hansestadt sich zu gleichen Teilen beteiligt. Voraussichtlich wird ein abschließendes Ergebnis zur Sitzung noch nicht vorliegen.