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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/155  

Betreff: Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10-20 21 20 05
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Beteiligt:Büro des Landrats
Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
13.07.2005    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
10.10.2005    Kreisausschuss als Finanzausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes sind gemäß § 87 NGO in Verbindung mit § 65 NLO erforderlich, um den Bau der Elbbrücke Darchau noch in diesem Jahr ausschreiben und vergeben zu können.

 

Bei Aufstellung des Haushalts 2005 war noch davon ausgegangen worden, dass die Auftragsvergabe für den Bau der Elbbrücke spätestens im Frühjahr 2005 auf der Grundlage der dafür bereits im Haushalt 2004 veranschlagten und genehmigten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23,7 Mio. Euro erfolgen würde.

 

Durch die inzwischen eingetretenen Verzögerungen ist die Verpflichtungsermächtigung aus 2004 nunmehr nach Inkrafttreten des Haushalts 2005 ungültig geworden und muss formell erneuert werden. Ein Teilbetrag der Bausumme von 8 Mio. Euro ist bereits im Haushaltsplan 2005 veranschlagt worden. Für den Restbetrag von 15,7 Mio. Euro ist eine erneute Verpflichtungsermächtigung festzusetzen. Davon werden voraussichtlich 8 Mio. Euro in 2006 und 7,7 Mio. Euro in 2007 kassenwirksam.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich demnach von 830.500 Euro um 15.700.000 Euro auf 16.530.500 Euro.

 

Die Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, und der Umlagesatz der Kreisumlage können unverändert bleiben. Auch die Ansätze im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung bedürfen keiner Änderung.

 

Die entsprechend zu ändernden Seiten des Haushaltsplanes 2005 sind als Anlage beigefügt.

 

Ergänzende Sachlage vom 05.10.2005:

Nach einer neuen Kostenkalkulation des beauftragten Planungsbüros erhöhen sich die Baukosten für Brücke und Straßenanschlüsse um 4,3 Mio. Euro auf insgesamt 28,0  Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die enorme Verteuerung von Baustahl auf dem Weltmarkt zurückzuführen. Der Preis von Baustahl hat sich von Mitte 2004 bis heute annähernd verdoppelt. Allein dadurch ergeben sich Mehrkosten für den Brückenbau in Höhe von ca. 3,8 Mio. Euro.

 

Die Verpflichtungsermächtigung für den Bau der Elbbrücke Darchau ist somit auf insgesamt 20,0 Mio. Euro festzusetzen. Davon werden voraussichtlich 8,0 Mio. Euro in 2006, 7,7 Mio. Euro in 2007 und 4,3 Mio. Euro in 2008 kassenwirksam.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich demnach auf 20.830.500 Euro.

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