Vorlage - 2005/155
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises
Lüneburg für das Haushaltsjahr 2005 wird beschlossen.
Sachlage:
Die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung und eines
Nachtragshaushaltsplanes sind gemäß § 87 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
erforderlich, um den Bau der Elbbrücke Darchau noch in diesem Jahr ausschreiben
und vergeben zu können.
Bei Aufstellung des Haushalts 2005 war noch davon ausgegangen
worden, dass die Auftragsvergabe für den Bau der Elbbrücke spätestens im
Frühjahr 2005 auf der Grundlage der dafür bereits im Haushalt 2004
veranschlagten und genehmigten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23,7 Mio.
Euro erfolgen würde.
Durch die inzwischen eingetretenen Verzögerungen ist die
Verpflichtungsermächtigung aus 2004 nunmehr nach Inkrafttreten des Haushalts
2005 ungültig geworden und muss formell erneuert werden. Ein Teilbetrag der
Bausumme von 8 Mio. Euro ist bereits im Haushaltsplan 2005 veranschlagt worden.
Für den Restbetrag von 15,7 Mio. Euro ist eine erneute
Verpflichtungsermächtigung festzusetzen. Davon werden voraussichtlich 8 Mio.
Euro in 2006 und 7,7 Mio. Euro in 2007 kassenwirksam.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich
demnach von 830.500 Euro um 15.700.000 Euro auf 16.530.500 Euro.
Die Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der
Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, und der
Umlagesatz der Kreisumlage können unverändert bleiben. Auch die Ansätze im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung bedürfen keiner
Änderung.
Die entsprechend zu ändernden Seiten des Haushaltsplanes 2005
sind als Anlage beigefügt.
Ergänzende Sachlage vom 05.10.2005:
Nach einer neuen Kostenkalkulation des beauftragten Planungsbüros
erhöhen sich die Baukosten für Brücke und Straßenanschlüsse um 4,3 Mio. Euro
auf insgesamt 28,0 Mio. Euro. Die
Erhöhung ist im Wesentlichen auf die enorme Verteuerung von Baustahl auf dem
Weltmarkt zurückzuführen. Der Preis von Baustahl hat sich von Mitte 2004 bis
heute annähernd verdoppelt. Allein dadurch ergeben sich Mehrkosten für den
Brückenbau in Höhe von ca. 3,8 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung für den Bau der Elbbrücke
Darchau ist somit auf insgesamt 20,0 Mio. Euro festzusetzen. Davon werden
voraussichtlich 8,0 Mio. Euro in 2006, 7,7 Mio. Euro in 2007 und 4,3 Mio. Euro
in 2008 kassenwirksam.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich
demnach auf 20.830.500 Euro.